WIEN/LINZ/ECHING (dpa-AFX) - Die Verschmelzung des deutschen Kleincomputerherstellers Kontron
Damit sei auch die Voraussetzung für die bereits avisierte Sachkapitalerhöhung der S&T geschaffen. S&T werde den neuen Aktionären anbieten, deren neue Aktien in die S&T AG einzubringen. "Die ehemaligen Kontron-Aktionäre sollen so die Möglichkeit erhalten, ihre derzeit nicht börsennotierten Aktien an der S&T Deutschland Holding AG gegen Gewährung neuer, börsennotierter Aktien der S&T AG einzulegen", gab die Firma in der Mitteilung bekannt. Das Bezugsrecht der Aktionäre der S&T AG werde deswegen ausgeschlossen./kan/cam/he