weiterentwickeltes Vergütungssystem abzulösen. Das vom Aufsichtsrat beschlossene weiterentwickelte 6. Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wird unter Ziffer III 'System zur Vergütung

für die Vorstandsmitglieder' beschrieben. Diese Beschreibung ist auch über die Internetseite der

Gesellschaft unter

https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses, vor, das vom

Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu

billigen.

Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Durch das ARUG II wurde § 113 Absatz 3 AktG neu gefasst. Gemäß § 113 Absatz 3 Sätze 1 und 2 AktG ist

von der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig

ist. Die Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist in § 17 der Satzung geregelt und wurde zuletzt

am 31. Mai 2017 durch die Hauptversammlung in Teilen beschlossen.

Gemäß § 17 der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine feste Vergütung und eine

Aufwandspauschale. 7. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bemisst sich nach den Aufgaben im Aufsichtsrat

bzw. seinen Ausschüssen, die vom jeweiligen Mitglied übernommen werden.

Die in § 17 der Satzung der Gesellschaft festgelegte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder ist

nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor angemessen und soll unverändert bleiben. Die

bisherige Vergütungsreglung berücksichtigt insbesondere auch die Empfehlung G.17 DCGK und die Anregung

G.18 DCGK. Die in § 17 der Satzung festgelegte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder ist unter IV.

'Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder' abgedruckt. Darin sind - soweit einschlägig - auch die Angaben

gemäß § 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG enthalten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in §

17 der Satzung der Gesellschaft festgelegt ist, zu bestätigen.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie, für den

Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht

für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 8. Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu beschließen, die

PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und

Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten

Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021, sofern diese

einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu wählen.


II.           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 
              Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG 
              Der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat ist bei den 
              nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats bzw. bei den jeweils 
              unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
              Kontrollgremiums. 
              Lin (Avant) Bai 
                            Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
              a) 
                            Keine 
                            Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
              b) 
                            Keine 

Angaben zu der Empfehlung C.13 DCGK

Mit Blick auf die Empfehlung C.13 DCGK wird zu dem vorgeschlagenen Kandidaten folgendes offengelegt:

Herr Lin (Avant) Bai ist President Refrigerator Division Midea Group bei der Midea Group Co., Ltd.

Laut der Stimmrechtsmeldung vom 21. Dezember 2018 ist die Midea Group Co., Ltd. über

Tochtergesellschaften indirekt mit 94,55% der Stimmrechte an der KUKA Aktiengesellschaft beteiligt.

Lin (Avant) Bai, Hefei, Anhui, China

President Refrigerator Division Midea Group, China

Persönliche Daten:


              Geburtsdatum: 08.12.1981 
              Geburtsort:   Hubei Province, China 

Ausbildung:


              -             Bachelor International Economics 2. 

Beruflicher Werdegang:


              2003 - 2012   Midea Air Conditioning - Sales Assistant, Area Manager, Director Overseas 
              2012 - 2017   Midea Refrigerator - General Manager Overseas Company 
              Seit 2017     Midea Group - President Refrigerator Division 

Der Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat ist zudem über die

Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse


              www.kuka.com 

über den Link

https://www.kuka.com/de-de/über-kuka/management/aufsichtsrat

zugänglich.


III.          System zur Vergütung für die Vorstandsmitglieder 
              Grundlagen des Vergütungssystems sowie Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur 
              langfristigen Entwicklung der Gesellschaft 
              Die KUKA Aktiengesellschaft und ihre Konzerngesellschaften (nachfolgend gemeinsam 'KUKA') bewegen sich in 
              dem sehr dynamischen und innovationsgetriebenen Bereich der Automatisierung und Robotik. 
              Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der KUKA Aktiengesellschaft leistet einen wesentlichen 
              Beitrag zur Förderung der Unternehmensstrategie von KUKA. So legen wir einen starken Fokus auf die 
              nachhaltige und langfristige Performance im Vergleich zu unseren Wettbewerbern, um dem strategischen Ziel 
              des Ausbaus der Innovations- und Technologieführerschaft gerecht zu werden. Daher adressiert die 
              Vorstandsvergütung die langfristige Ertragskraft von KUKA im Vergleich zu relevanten Wettbewerbern. 
              Wachstumschancen ergeben sich für KUKA vor allem in der General Industry, die durch die Diversifizierung 
              der Geschäftstätigkeit realisiert werden können. Dies erfordert zum einen Investitionen, spiegelt sich 
              zum anderen jedoch im Wachstum des Unternehmens wider. Daher setzt das Vergütungssystem der 
              Vorstandsmitglieder Anreize, das Innenfinanzierungspotenzial von KUKA zu stärken und so ein nachhaltiges 
              Unternehmenswachstum zu erreichen. 
              Um langfristig erfolgreich zu sein und profitabel zu wachsen, sind darüber hinaus nachhaltige und 
              effiziente Kostenstrukturen für KUKA von zentraler Bedeutung. Der Blickwinkel auf eine kosteneffiziente 
              Unternehmensführung ist im Vergütungssystem über die Ertragskraft des operativen Geschäfts verankert. 
1.            Der Fokus auf diese strategischen Ziele in der Vorstandsvergütung steht in hohem Maße in Einklang mit den 
              Interessen unserer Aktionäre und trägt zum langfristigen und nachhaltigen Erfolg von KUKA bei. Zentrale 
              Zielsetzung und Leitlinie ist dabei insbesondere, den Unternehmenswert von KUKA langfristig und 
              nachhaltig zu steigern. 
              Um sicherzustellen, dass die Vergütung des Vorstands eng am Erfolg von KUKA ausgerichtet ist, ist der 
              überwiegende Teil der Vorstandsvergütung leistungsabhängig und ambitioniert ausgestaltet ('Pay for 
              Performance'). Dadurch wird die Leistung der Vorstandsmitglieder entsprechend honoriert, während 
              Zielverfehlungen zu einer Reduktion der variablen Vergütung bis auf null führen können. Neben dem 
              finanziellen Erfolg von KUKA als Gesamtkonzern fließen, um sowohl individuellen als auch kollektiven 
              Erfolgen der Vorstandsmitglieder angemessen Rechnung zu tragen, zusätzliche finanzielle und 
              nicht-finanzielle Erfolgsziele ein. Dadurch werden insbesondere die Umsetzung zentraler Fokusthemen sowie 
              das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen incentiviert und die Interessen wichtiger Stakeholder 
              (insbesondere der Kunden und Mitarbeiter) berücksichtigt. 
              Neben unternehmensinternen Zielsetzungen berücksichtigt das Vergütungssystem die regulatorischen 
              Vorgaben. So entspricht das Vergütungssystem den Vorgaben des AktG und entspricht in hohem Maße den 
              Empfehlungen und Anregungen des DCGK. 
              Zusammengefasst liegen der Ausgestaltung des Vergütungssystems des Vorstands die folgenden Leitlinien 
              zugrunde: 
 

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April 12, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)