DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KWS SAAT SE & Co. KGaA / 
Aktienrückkaufprogramm 
KWS SAAT SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
 
2020-12-18 / 11:32 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch 
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*Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052* 
 
Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin KWS SE hat für die 
KWS SAAT SE & Co. KGaA (ISIN DE0007074007) (im Folgenden die 
"*Gesellschaft*") am 30.10.2020 beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 
AktG eigene Aktien der Gesellschaft für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 
zu erwerben. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck, 
Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 
Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen. 
 
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen 
gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 i.V.m. der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission. 
 
Der Aktienrückkauf soll in einem Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 26. 
Februar 2021 durchgeführt werden, wobei die Zeichnungsfrist für die 
Mitarbeiter bereits am 22. Januar 2021 endet. Die Höchstzahl der 
zurückzukaufenden Aktien bemisst sich nach der für die Aktienausgabe an die 
Mitarbeiter tatsächlich benötigten Anzahl und ist pro Mitarbeiter auf 2.000 
Stückaktien beschränkt. Insgesamt sollen nicht mehr als 100.000 eigene 
Aktien zurückgekauft werden. Der Umfang des Aktienrückkaufprogramms ist 
darüber hinaus auf einen Gesamtkaufpreis von 7,5 Millionen Euro (ohne 
Erwerbsnebenkosten) begrenzt. 
 
Das Rückkaufprogramm soll von einer Bank durchgeführt werden, die im Rahmen 
des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des 
Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser 
treffen wird. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem 
auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten. 
 
Der Rückkauf soll ausschließlich kursschonend über die Börse erfolgen. 
Der maximale Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf 
den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der 
Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um 
nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten. 
Darüber hinaus wird entsprechend den Handelsbedingungen des Art. 3 der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission kein Kaufpreis gezahlt 
werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, 
unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten 
unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet, liegt, was 
auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen 
gehandelt werden; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. 
Entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission wird 
an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen 
Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, 
erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem 
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem 
konkreten Kauftermin. 
 
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen 
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. 
 
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften 
werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise 
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung 
solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden. 
 
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen 
Geschäfte auf der Website (www.kws.de) im Bereich 'Investor Relations' 
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der 
angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich 
bleiben. 
 
2020-12-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: KWS SAAT SE & Co. KGaA 
             Grimsehlstraße 31 
             37555 Einbeck 
             Deutschland 
Internet:    www.kws.de 
 
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December 18, 2020 05:32 ET (10:32 GMT)