DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KWS SAAT SE & Co. KGaA /
Aktienrückkaufprogramm
KWS SAAT SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2020-12-18 / 11:32
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
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*Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052*
Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin KWS SE hat für die
KWS SAAT SE & Co. KGaA (ISIN DE0007074007) (im Folgenden die
"*Gesellschaft*") am 30.10.2020 beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2
AktG eigene Aktien der Gesellschaft für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
zu erwerben. Der Erwerb der Aktien dient ausschließlich dem Zweck,
Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5
Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen
gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 i.V.m. der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.
Der Aktienrückkauf soll in einem Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 26.
Februar 2021 durchgeführt werden, wobei die Zeichnungsfrist für die
Mitarbeiter bereits am 22. Januar 2021 endet. Die Höchstzahl der
zurückzukaufenden Aktien bemisst sich nach der für die Aktienausgabe an die
Mitarbeiter tatsächlich benötigten Anzahl und ist pro Mitarbeiter auf 2.000
Stückaktien beschränkt. Insgesamt sollen nicht mehr als 100.000 eigene
Aktien zurückgekauft werden. Der Umfang des Aktienrückkaufprogramms ist
darüber hinaus auf einen Gesamtkaufpreis von 7,5 Millionen Euro (ohne
Erwerbsnebenkosten) begrenzt.
Das Rückkaufprogramm soll von einer Bank durchgeführt werden, die im Rahmen
des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des
Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser
treffen wird. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem
auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten.
Der Rückkauf soll ausschließlich kursschonend über die Börse erfolgen.
Der maximale Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf
den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der
Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um
nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
Darüber hinaus wird entsprechend den Handelsbedingungen des Art. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission kein Kaufpreis gezahlt
werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet,
unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten
unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet, liegt, was
auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen
gehandelt werden; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.
Entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission wird
an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt,
erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem
konkreten Kauftermin.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften
werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung
solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen
Geschäfte auf der Website (www.kws.de) im Bereich 'Investor Relations'
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
2020-12-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KWS SAAT SE & Co. KGaA
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December 18, 2020 05:32 ET (10:32 GMT)