Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LANXESS Aktiengesellschaft /            
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 
2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052                             
LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation     
                                                                               
11.03.2020 / 09:56                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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LANXESS Aktiengesellschaft Köln                                                
                                                                               
- ISIN DE0005470405 -                                                          
- WKN 547040 -                                                                 
                                                                               
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014          
und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052                    
                                                                               
Der Vorstand der LANXESS AG ('Gesellschaft') hat am 10. März 2020 beschlossen  
und per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, von der am 23. Mai 2019 von der      
Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien Gebrauch zu machen und eigene Aktien in einem
Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens aber
10% des Grundkapitals der Gesellschaft, über die Börse zu erwerben. Dieses     
Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich der Herabsetzung des Kapitals der  
Gesellschaft i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014          
('Marktmissbrauchsverordnung') und soll in zwei Tranchen zu je 250 Mio. EUR    
umgesetzt werden. Nach Abschluss des Rückkaufs der ersten Tranche wird über den
genauen Zeitraum und die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Rückkaufs  
der zweiten Tranche zu gegebener Zeit entschieden.                             
                                                                               
Hinsichtlich der Durchführung der ersten Tranche wird Folgendes bekanntgemacht:
                                                                               
                                                                               
Der Rückkauf der ersten Tranche beginnt am 12. März 2020. Im Zeitraum bis      
längstens zum 10. März 2021 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von  
bis zu 250 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 8.744.785 Aktien 
(dies entspricht 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft), zurückerworben      
werden. In dem Zeitraum vom 8. Mai 2020 bis zum 22. Mai 2020 (jeweils          
einschließlich) werden wegen der am 13. Mai 2020 geplanten ordentlichen        
Hauptversammlung der Gesellschaft und der anschließenden Auszahlung der        
Dividende keine Rückkäufe stattfinden. Der Aktienrückkauf wird ausschließlich  
über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra)
durchgeführt.                                                                  
                                                                               
Auf der Basis des Schlusskurses der Aktie im Xetra-Handel am 9. März 2020 von  
40,30 Euro würden in der ersten Tranche insgesamt 6.203.474 Aktien für         
insgesamt rund 250 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben werden. Im Falle
steigender oder fallender Aktienkurse ändert sich die Zahl der für diesen      
Gesamtbetrag der ersten Tranche zu erwerbenden Aktien entsprechend, jedoch     
nicht über die genannte Höchststückzahl hinaus.                                
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines von der Gesellschaft beauftragten     
Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der   
Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU)       
2016/1052 ('Rückkauf-VO') unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft    
trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen  
des Kreditinstituts nehmen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des         
Kreditinstituts unter Einhaltung der insoweit zu beachtenden rechtlichen       
Vorgaben zu beenden und neu zu vergeben, bleibt unberührt. Das Recht, den      
Rückkauf vorzeitig zu beenden sowie den Rückkauf erforderlichenfalls           
auszusetzen und wiederaufzunehmen, bleibt im Rahmen des rechtlich Zulässigen   
ebenfalls unberührt.                                                           
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt auf der Grundlage der am 23. Mai 2019 von der             
Hauptversammlung erteilten Ermächtigung und unter Einhaltung der jeweils       
geltenden rechtlichen Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung und der Art. 2   
bis Art. 4 der Rückkauf-VO, damit der Rückkauf unter die Ausnahmeregelung für  
Rückkaufprogramme (Safe Harbour) fällt. Insbesondere darf der jeweilige        
Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien den   
durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der Aktien der      
Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder           
unterschreiten. Darüber hinaus darf der Kaufpreis den Kurs des letzten         
unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des      
derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf 
erfolgt, nicht überschreiten. Das Kreditinstitut darf ferner an einem Tag      
zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an
der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche  
tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin.                      
                                                                               
Informationen zu den mit dem Rückkauf zusammenhängenden Geschäften werden      
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher
Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen          
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die bekanntgegebenen      
Geschäfte auf ihrer Website (www.lanxess.com) im Bereich 'Investor Relations'  
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der        
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.               
                                                                               
Köln, 11. März 2020                                                            
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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11.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                   

Unternehmen: LANXESS Aktiengesellschaft

             Kennedyplatz 1            

             50569 Köln                

             Deutschland               

Internet:    www.lanxess.com           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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994471  11.03.2020