Kapitalmarktinformation
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LANXESS Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art.
2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
11.03.2020 / 09:56
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LANXESS Aktiengesellschaft Köln
- ISIN DE0005470405 -
- WKN 547040 -
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014
und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Der Vorstand der LANXESS AG ('Gesellschaft') hat am 10. März 2020 beschlossen
und per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, von der am 23. Mai 2019 von der
Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien Gebrauch zu machen und eigene Aktien in einem
Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens aber
10% des Grundkapitals der Gesellschaft, über die Börse zu erwerben. Dieses
Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich der Herabsetzung des Kapitals der
Gesellschaft i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014
('Marktmissbrauchsverordnung') und soll in zwei Tranchen zu je 250 Mio. EUR
umgesetzt werden. Nach Abschluss des Rückkaufs der ersten Tranche wird über den
genauen Zeitraum und die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Rückkaufs
der zweiten Tranche zu gegebener Zeit entschieden.
Hinsichtlich der Durchführung der ersten Tranche wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Rückkauf der ersten Tranche beginnt am 12. März 2020. Im Zeitraum bis
längstens zum 10. März 2021 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von
bis zu 250 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 8.744.785 Aktien
(dies entspricht 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft), zurückerworben
werden. In dem Zeitraum vom 8. Mai 2020 bis zum 22. Mai 2020 (jeweils
einschließlich) werden wegen der am 13. Mai 2020 geplanten ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft und der anschließenden Auszahlung der
Dividende keine Rückkäufe stattfinden. Der Aktienrückkauf wird ausschließlich
über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra)
durchgeführt.
Auf der Basis des Schlusskurses der Aktie im Xetra-Handel am 9. März 2020 von
40,30 Euro würden in der ersten Tranche insgesamt 6.203.474 Aktien für
insgesamt rund 250 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben werden. Im Falle
steigender oder fallender Aktienkurse ändert sich die Zahl der für diesen
Gesamtbetrag der ersten Tranche zu erwerbenden Aktien entsprechend, jedoch
nicht über die genannte Höchststückzahl hinaus.
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines von der Gesellschaft beauftragten
Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der
Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 ('Rückkauf-VO') unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft
trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen
des Kreditinstituts nehmen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des
Kreditinstituts unter Einhaltung der insoweit zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben zu beenden und neu zu vergeben, bleibt unberührt. Das Recht, den
Rückkauf vorzeitig zu beenden sowie den Rückkauf erforderlichenfalls
auszusetzen und wiederaufzunehmen, bleibt im Rahmen des rechtlich Zulässigen
ebenfalls unberührt.
Der Rückkauf erfolgt auf der Grundlage der am 23. Mai 2019 von der
Hauptversammlung erteilten Ermächtigung und unter Einhaltung der jeweils
geltenden rechtlichen Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung und der Art. 2
bis Art. 4 der Rückkauf-VO, damit der Rückkauf unter die Ausnahmeregelung für
Rückkaufprogramme (Safe Harbour) fällt. Insbesondere darf der jeweilige
Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien den
durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der Aktien der
Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten. Darüber hinaus darf der Kaufpreis den Kurs des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des
derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf
erfolgt, nicht überschreiten. Das Kreditinstitut darf ferner an einem Tag
zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an
der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche
tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin.
Informationen zu den mit dem Rückkauf zusammenhängenden Geschäften werden
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher
Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die bekanntgegebenen
Geschäfte auf ihrer Website (www.lanxess.com) im Bereich 'Investor Relations'
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Köln, 11. März 2020
Der Vorstand
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11.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LANXESS Aktiengesellschaft
Kennedyplatz 1
50569 Köln
Deutschland
Internet: www.lanxess.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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994471 11.03.2020