Kapitalmarktinformation
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LANXESS Aktiengesellschaft /
Bekanntmachung gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der
delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Schlussmeldung zu der 1. Tranche des am
11. März 2020 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms
LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
11.03.2021 / 07:03
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
------------------------------------------------------------
LANXESS Aktiengesellschaft Köln
- ISIN DE0005470405 -
- WKN 547040 -
Bekanntmachung gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014
und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Schlussmeldung zu der 1. Tranche des am 11. März 2020 bekannt gemachten
Aktienrückkaufprogramms
Die 1. Tranche des am 11. März 2020 gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052("Rückkauf-VO") bekannt gemachten
Aktienrückkaufprogramms der LANXESS AG endete formal am 10. März 2021. Das bis
zum 12. März 2022 befristete Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von
bis zu 500 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), verteilt auf zwei Tranchen von
je 250 Mio. EUR, war aufgrund der Coronavirus-Krise am 6. April 2020 auf
unbestimmte Zeit ausgesetzt worden.
Im Rahmen der 1. Tranche des Aktienrückkaufprogramms wurden in der Zeit vom 12.
März bis zum 6. April 2020 insgesamt 1.101.549 Aktien (1,26 % des
Grundkapitals) für insgesamt 36,7 Mio. Euro zurückerworben. Seit der Aussetzung
am 6. April 2020 wurden keine weiteren Aktien mehr zurückerworben. Der Rückkauf
der Aktien erfolgte durch eine von der LANXESS AG beauftragte Bank
ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.
Vor dem Hintergrund der aktuellen strategischen Neuausrichtung der LANXESS AG
soll gegenwärtig die Liquidität des Unternehmens geschont werden und das
Aktienrückkaufprogramm, dessen 2. Tranche noch aussteht, bis auf Weiteres
ausgesetzt bleiben. Da die ursprünglich für die 1. Tranche vorgesehenen 250
Mio. EUR nicht vollumfänglich zum Rückkauf verwandt wurden, soll die 2. Tranche
entsprechend auf 463,3 Mio. EUR erhöht werden. Über eine Wiederaufnahme des
Aktienrückkaufprogramms und einer etwaigen Verlängerung soll in Abhängigkeit
von dem weiteren Verlauf der strategischen Neuausrichtung zu gegebener Zeit
entschieden werden. Entsprechendes gilt für eine Entscheidung über eine
Einziehung der unter der 1. Tranche zurückerworbenen Aktien.
Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufprogramms sind
gemäß Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO auch auf der Internetseite der LANXESS AG unter
www.lanxess.com im Bereich "Investoren" veröffentlicht.
Köln, 11. März 2021
Der Vorstand
------------------------------------------------------------
11.03.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: LANXESS Aktiengesellschaft
Kennedyplatz 1
50569 Köln
Deutschland
Internet: www.lanxess.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
------------------------------------------------------------
1174632 11.03.2021