Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LANXESS Aktiengesellschaft /            
Bekanntmachung gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 der         
delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 / Schlussmeldung zu der 1. Tranche des am
11. März 2020 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms                        
LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation     
                                                                               
11.03.2021 / 07:03                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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LANXESS Aktiengesellschaft Köln                                                
                                                                               
- ISIN DE0005470405 -                                                          
- WKN 547040 -                                                                 
                                                                               
Bekanntmachung gem. Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014                        
und Art. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052                           
                                                                               
Schlussmeldung zu der 1. Tranche des am 11. März 2020 bekannt gemachten        
Aktienrückkaufprogramms                                                        
                                                                               
                                                                               
Die 1. Tranche des am 11. März 2020 gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten        
Verordnung (EU) 2016/1052("Rückkauf-VO") bekannt gemachten                     
Aktienrückkaufprogramms der LANXESS AG endete formal am 10. März 2021. Das bis 
zum 12. März 2022 befristete Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von
bis zu 500 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), verteilt auf zwei Tranchen von  
je 250 Mio. EUR, war aufgrund der Coronavirus-Krise am 6. April 2020 auf       
unbestimmte Zeit ausgesetzt worden.                                            
                                                                               
Im Rahmen der 1. Tranche des Aktienrückkaufprogramms wurden in der Zeit vom 12.
März bis zum 6. April 2020 insgesamt 1.101.549 Aktien (1,26 % des              
Grundkapitals) für insgesamt 36,7 Mio. Euro zurückerworben. Seit der Aussetzung
am 6. April 2020 wurden keine weiteren Aktien mehr zurückerworben. Der Rückkauf
der Aktien erfolgte durch eine von der LANXESS AG beauftragte Bank             
ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.          
                                                                               
Vor dem Hintergrund der aktuellen strategischen Neuausrichtung der LANXESS AG  
soll gegenwärtig die Liquidität des Unternehmens geschont werden und das       
Aktienrückkaufprogramm, dessen 2. Tranche noch aussteht, bis auf Weiteres      
ausgesetzt bleiben. Da die ursprünglich für die 1. Tranche vorgesehenen 250    
Mio. EUR nicht vollumfänglich zum Rückkauf verwandt wurden, soll die 2. Tranche
entsprechend auf 463,3 Mio. EUR erhöht werden. Über eine Wiederaufnahme des    
Aktienrückkaufprogramms und einer etwaigen Verlängerung soll in Abhängigkeit   
von dem weiteren Verlauf der strategischen Neuausrichtung zu gegebener Zeit    
entschieden werden. Entsprechendes gilt für eine Entscheidung über eine        
Einziehung der unter der 1. Tranche zurückerworbenen Aktien.                   
                                                                               
Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufprogramms sind  
gemäß Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO auch auf der Internetseite der LANXESS AG unter
www.lanxess.com im Bereich "Investoren" veröffentlicht.                        
                                                                               
Köln, 11. März 2021                                                            
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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11.03.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                   

Unternehmen: LANXESS Aktiengesellschaft

             Kennedyplatz 1            

             50569 Köln                

             Deutschland               

Internet:    www.lanxess.com           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1174632  11.03.2021