DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
LANXESS Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

11.03.2020 / 09:56
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


LANXESS Aktiengesellschaft
Köln


- ISIN DE0005470405 -
- WKN 547040 -

Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014
und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Der Vorstand der LANXESS AG ('Gesellschaft') hat am 10. März 2020 beschlossen und per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, von der am 23. Mai 2019 von der Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Gebrauch zu machen und eigene Aktien in einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens aber 10% des Grundkapitals der Gesellschaft, über die Börse zu erwerben. Dieses Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich der Herabsetzung des Kapitals der Gesellschaft i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 ('Marktmissbrauchsverordnung') und soll in zwei Tranchen zu je 250 Mio. EUR umgesetzt werden. Nach Abschluss des Rückkaufs der ersten Tranche wird über den genauen Zeitraum und die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Rückkaufs der zweiten Tranche zu gegebener Zeit entschieden.

Hinsichtlich der Durchführung der ersten Tranche wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Rückkauf der ersten Tranche beginnt am 12. März 2020. Im Zeitraum bis längstens zum 10. März 2021 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 250 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 8.744.785 Aktien (dies entspricht 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft), zurückerworben werden. In dem Zeitraum vom 8. Mai 2020 bis zum 22. Mai 2020 (jeweils einschließlich) werden wegen der am 13. Mai 2020 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und der anschließenden Auszahlung der Dividende keine Rückkäufe stattfinden. Der Aktienrückkauf wird ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durchgeführt.

Auf der Basis des Schlusskurses der Aktie im Xetra-Handel am 9. März 2020 von 40,30 Euro würden in der ersten Tranche insgesamt 6.203.474 Aktien für insgesamt rund 250 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben werden. Im Falle steigender oder fallender Aktienkurse ändert sich die Zahl der für diesen Gesamtbetrag der ersten Tranche zu erwerbenden Aktien entsprechend, jedoch nicht über die genannte Höchststückzahl hinaus.

Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines von der Gesellschaft beauftragten Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ('Rückkauf-VO') unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des Kreditinstituts unter Einhaltung der insoweit zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden und neu zu vergeben, bleibt unberührt. Das Recht, den Rückkauf vorzeitig zu beenden sowie den Rückkauf erforderlichenfalls auszusetzen und wiederaufzunehmen, bleibt im Rahmen des rechtlich Zulässigen ebenfalls unberührt.

Der Rückkauf erfolgt auf der Grundlage der am 23. Mai 2019 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung und unter Einhaltung der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung und der Art. 2 bis Art. 4 der Rückkauf-VO, damit der Rückkauf unter die Ausnahmeregelung für Rückkaufprogramme (Safe Harbour) fällt. Insbesondere darf der jeweilige Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für die zurück zu erwerbenden Aktien den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Darüber hinaus darf der Kaufpreis den Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, nicht überschreiten. Das Kreditinstitut darf ferner an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an der der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem Kauftermin.

Informationen zu den mit dem Rückkauf zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.lanxess.com) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Köln, 11. März 2020

Der Vorstand



11.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: LANXESS Aktiengesellschaft
Kennedyplatz 1
50569 Köln
Deutschland
Internet: www.lanxess.com

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

994471  11.03.2020 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=994471&application_name=news&site_id=zonebourse