Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats

der LEG Immobilien SE

zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance

Kodex" gemäß § 161 Abs. 1 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der LEG Immobilien SE (die "Gesellschaft") erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2020 sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (der "Kodex") entsprochen hat.

Vorstand und Aufsichtsrat der LEG Immobilien SE erklären ferner, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex auch zukünftig entsprechen wird.

Düsseldorf, im November 2021

Der Vorstand der LEG Immobilien SE

Der Aufsichtsrat der LEG Immobilien SE

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LEG Immobilien SE published this content on 18 November 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 November 2021 13:12:06 UTC.