Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats
der LEG Immobilien SE
zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex" gemäß § 161 Abs. 1 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der LEG Immobilien SE (die "Gesellschaft") erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2020 sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (der "Kodex") entsprochen hat.
Vorstand und Aufsichtsrat der LEG Immobilien SE erklären ferner, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex auch zukünftig entsprechen wird.
Düsseldorf, im November 2021
Der Vorstand der LEG Immobilien SE | Der Aufsichtsrat der LEG Immobilien SE |
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LEG Immobilien SE published this content on 18 November 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 18 November 2021 13:12:06 UTC.