Zürich (awp) - Die Übernahmekommission (UEK) hat die Position des Lem-Verwaltungsrates zur Gültigkeit der Opting-Out-Klausel in den Statuten des Unternehmens bestätigt. Die Kommission hat eine Einsprache der 7-Industries Holding in einer Verfügung vom 28. Januar abgewiesen.

7-Industries hatte die Gültigkeit der bereits 2010 eingeführten Opting-Out-Klausel in den Statuten von Lem angefochten. Dadurch werden Aktionäre beim Überschreiten eines Anteils von 33 1/3 Prozent der Stimmrechte von der Pflicht befreit, ein Übernahmeangebot für alle restlichen Anteile zu unterbreiten.

Die Klausel war 2010 auf Betreiben der Aktionärsgruppe von Werner Weber und Ueli Wampfler eingeführt worden. Diese halten über die Beteiligungsgesellschaften WEMACO Invest und Swisa Holding seit März 2018 mehr als 50 Prozent der Lem-Aktien.

Die Gesellschaft 7-Industries befindet sich im Besitz von Ruth Wertheimer und hält laut Aktienführer Schweiz rund 12,6 Prozent an Lem.

7-Industries werden Gebühren in Höhe von 50'000 Franken auferlegt. Die Verfügung der UEK kann bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA angefochten werden, wie es weiter heisst.

yr/uh