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Inhalt

3 Einleitung

  1. Aufsichtsrechtliche Kapitalquoten
  2. Eigenmittel
  1. Eigenmittelanforderungen
  1. Verschuldung
  1. Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
  2. Offenlegung des Liquiditätsrisikos

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Offenlegungsbericht der LLB-Gruppe

Offenlegungsbericht der LLB- Gruppe

1. Einleitung

1.1 Die LLB-Gruppe

Die Liechtensteinische Landesbank ist eine Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht. Sie ist die Muttergesellschaft der LLB-Gruppe, die auf einer Stammhausstruktur basiert. Das Geschäftsmodell der LLB-Gruppe beruht auf drei ertragsstarken Marktdivisionen:

Privat- & Firmenkunden umfasst das Universalbankengeschäft in den Heimmärkten Liechtenstein und Schweiz. Damit steht Privat- und Firmenkunden die gesamte Bandbreite einer Universalbank zur Verfügung. In Liechtenstein besitzt die LLB als Marktführerin eine starke Wettbewerbsposition. Die Bank Linth ist die grösste Regionalbank in der Ostschweiz.

Private Banking umfasst Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Vermögensstrukturierung sowie Finanz- und Vorsorgeplanung. Der Fokus liegt auf den Heimmärkten Liechtenstein, Schweiz und Österreich, auf den traditionellen grenzüberschreitenden Märkten Deutschland und übriges Westeuropa und auf den Wachstumsmärkten Zentral- und Osteuropa sowie Naher Osten. Institutional Clients umfasst das Intermediär- und Fondsgeschäft sowie den Bereich Asset Management der LLB-Gruppe. Zu den Kunden zählen Treuhänder und Rechtsanwälte, Vermögensverwalter, Fondspromotoren, Versicherungen, Pensionskassen und öffentlich-rechtliche Institutionen. Mit unserem Asset Management, dem grössten Investmentteam in Liechtenstein, verfügen wir über eine vielfach ausgezeichnete Anlagekompetenz. Unter dem Dach unseres Fonds Powerhouse bündeln wir vier Fondsleitungen in drei Jurisdiktionen und gehören damit zu den führenden Fondsanbietern in den Marktregionen Liechtenstein, Österreich und Schweiz.

1.2 Allgemeine Grundsätze

Mit dem vorliegenden Offenlegungsbericht setzt die LLB-Gruppe die Offenlegungsanforderungen gemäss Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation (CRR)) unter Berücksichtigung der Leitlinien EBA/GL/2014/14, EBA/GL/2016/11, EBA/GL/2018/10 sowie EBA/GL/ 2020/07 der European Banking Authority (EBA) um. Ebenso finden die für die Offenlegung der Institute relevanten Durchführungsverordnungen, Regulierungsstandards und Leitlinien Berücksichtigung.

Die Offenlegung erfolgt für die LLB-Gruppe im Sinne des Art. 13 Abs. 1 CRR auf Grundlage der konsolidierten Basis. Die Liechtensteinische Landesbank AG ist das übergeordnete Unternehmen der LLB-Gruppe. Eine Beschreibung der Unterschiede zwischen den Konsolidierungskreisen und der Unternehmen der LLB-Gruppe bietet die auf der folgenden Seite abgebildete Tabelle EU LI3.

1.3 Häufigkeit und Mittel der Offenlegung

Die LLB-Gruppe prüft auf Grundlage der Anforderungen des Art. 433 CRR regelmässig die Notwendigkeit einer unterjährigen Offenlegung. Das Intervall sowie der Umfang des Offenlegungsberichts basieren auf den Anforderungen der Leitlinie EBA/GL/2016/11 in Verbindung mit der Leitlinie EBA/GL/2014/14.

Gemäss EBA/GL/2016/11, ergibt sich für die LLB-Gruppe unter Berücksichtigung der Titel V und VII der vorgenannten Leitlinie die Notwendigkeit einer halbjährlichen Berichterstattung. Die Auswahl der publizierten Inhalte erfolgt gemäss Absatz 27 der EBA/GL/2016/11. Die Veröffentlichung des vorliegenden Berichts erfolgt jedenfalls unter Berücksichtigung des Datums der Publikation des Halbjahresberichts der LLB-Gruppe.

Die Publikation des Offenlegungsberichts erfolgt ausschliesslich in deutscher Sprache und in elektronischer Form auf der Internetseite der Liechtensteinischen Landesbank AG.

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Offenlegungsbericht der LLB-Gruppe

Konsolidierungsmethode für aufsichtsrechtliche Zwecke

Konsolidierungs-

methode für

Anteilmäs-

Weder kon-

Rechnungs-

Vollkonso-

sige Konso-

solidiert noch

Beschreibung des

Name des Unternehmens

legungszwecke

lidierung

lidierung

abgezogen *

Abgezogen

Unternehmens

Voll-

Liechtensteinische Landesbank AG

konsolidierung

X

Kreditinstitut

Voll-

Bank Linth LLB AG

konsolidierung

X

Kreditinstitut

Liechtensteinische Landesbank

Voll-

(Österreich) AG

konsolidierung

X

Kreditinstitut

Vermögens-

Voll-

verwaltungs-

LLB Asset Management AG

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Fondsleitungs-

LLB Fund Services AG

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Investment-

LLB Invest AGmvK

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Verwaltungs-

LLB Verwaltung (Schweiz) AG

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Vorsorge-

LLB Berufliche Vorsorge AG

konsolidierung

X

einrichtung

Voll-

Holding-

LLB Holding AG

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Fondsleitungs-

LLB Swiss Investment AG

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Dienstleistungs-

LLB Services (Schweiz) AG

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Investment-

LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Investment-

LLB Immo Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

konsolidierung

X

gesellschaft

Immobilien-

Voll-

treuhand-

LLB Realitäten GmbH

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Finanzberatungs-

LLB Private Equity GmbH

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Beteiligungs-

LLB Beteiligungs GmbH

konsolidierung

X

gesellschaft

Voll-

Immobilien-

PREMIUM Spitalgasse 19A GmbH & Co KG

konsolidierung

X

gesellschaft

Zukunftsstiftung der Liechten-

Voll-

Gemeinnützige

steinischen Landesbank AG

konsolidierung

X

Stiftung

Dienstleistungs-

Data Info Services AG

Equitymethode

X

gesellschaft

Fondsleitungs-

Gain Capital Management S.A.R.L.

Equitymethode

X

gesellschaft

  • Den Unternehmen, die weder konsolidiert noch von den Eigenmitteln abgezogen wurden, wurde ein Risikogewicht zugewiesen.

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Offenlegungsbericht der LLB-Gruppe

2. Aufsichtsrechtliche Kapitalquoten

Die LLB-Gruppe unterliegt gemäss Art. 92 CRR der Pflicht zur Einhaltung der nachfolgenden Kapitalquoten:

einer harten Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 Capital Ratio) von mindestens 4.5 Prozent,

einer Kernkapitalquote (Tier 1 Capital Ratio) von mindestens 6.0 Prozent, einer Gesamtkapitalquote (Total Capital Ratio) von mindestens 8.0 Prozent.

Zusätzlich zu den genannten Kapitalquoten bestehen gemäss Art. 4a BankG folgende Pufferanforderungen, die in Form von hartem Kernkapital vorzuhalten sind:

ein Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2.5 Prozent,

ein Systemrisikopuffer in Höhe von 2.0 Prozent,

ein Puffer für andere systemrelevante Institute (A-SRI) in Höhe von 2.0 Prozent, ein institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer in variabler Höhe.

Systemrisikopuffer und A-SRI-Puffer sind nicht kumulativ anzuwenden, sondern lediglich die höhere der beiden Puffer-Anforderungen fliesst in die Bestimmung der Pufferanforderung ein. Zum Stichtag des 30. Juni 2021 ergibt sich aus den vorstehenden Rechtsnormen ein Overall Capital Requirement (OCR) in Höhe von 12.5 Prozent. Zum vorgenannten Stichtag beläuft sich die Summe der Bestandteile der Eigenmittel auf CHF 1'755.2 Mio., was unter Berücksichtigung des Gesamtrisikobetrags in einer Gesamtkapitalquote in Höhe von 20.8 Prozent resultiert. Die Eigenmittel der LLB-Gruppe bestehen ausschliesslich aus hartem Kernkapital.

Die LLB-Gruppe übertraf damit und auch zu jedem Zeitpunkt des ersten Halbjahres 2021 die von der Aufsichtsbehörde vorgeschriebene Supervisory Review and Evaluation Process-Quote(SREP-Quote) deutlich.

in Prozent

Gesamtkapitalquote

Kernkapitalquote

LLB-Gruppe

20.8

20.8

LLB AG

26.2

26.2

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LLB - Liechtensteinische Landesbank AG published this content on 20 August 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 August 2021 07:33:06 UTC.