Longfor Group Holdings Limited gibt hiermit bekannt, dass Herr Zeng Ming mit Wirkung zum 1. Januar 2023 seinen Rücktritt als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied und Vorsitzender des Vergütungsausschusses des Unternehmens eingereicht hat, um mehr Zeit für seine persönlichen Verpflichtungen aufwenden zu können. Der Verwaltungsrat gab bekannt, dass Herr Leong Chong mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zum unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied und Vorsitzenden des Vergütungsausschusses des Unternehmens ernannt wurde. Die biographischen Daten von Herrn Leong lauten wie folgt: Herr Leong, 56 Jahre alt, erwarb im Dezember 1990 seinen Bachelor-Abschluss in Informatik an der University of California, Berkeley in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Herr Leong hat über 28 Jahre Erfahrung im Finanzbereich. Von Juli 1997 bis Juni 2000 arbeitete er als Analyst in der Abteilung Equity Research von Morgan Stanley Dean Witter. Von Juni 2000 bis Oktober 2001 war er Direktor der Aktienanalyseabteilung der Credit Suisse First Boston (Hong Kong) Limited.

Von Juni 2002 bis September 2015 arbeitete er bei Morgan Stanley Asia Limited, zuletzt als Managing Director der Investmentbanking-Abteilung. Von Dezember 2016 bis März 2019 war er stellvertretender Generaldirektor der S.F. Holding Co. Ltd. Herr Leong ist seit November 2019 bzw. April 2020 als unabhängiger, nicht geschäftsführender Direktor von JY Grandmark Holdings Limited und Central China New Life Limited bestellt.

Herr Leong war ein Direktor der Gateway Capital Group Limited, einer in Hongkong gegründeten Gesellschaft, die am 9. August 2002 aufgelöst wurde. Herr Leong bestätigte, dass die oben genannte Gesellschaft vor ihrer Deregistrierung zahlungsfähig war und abgemeldet wurde, da sie seit ihrer Gründung keine Geschäftstätigkeit aufgenommen bzw. diese eingestellt hatte. Er bestätigte ferner, dass zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung keine Ansprüche gegen ihn geltend gemacht wurden und ihm keine drohenden oder potenziellen Ansprüche gegen ihn bekannt waren und dass es keine ausstehenden Ansprüche und/oder Verbindlichkeiten infolge der Deregistrierung des oben genannten Unternehmens gibt.