Deutsche Lufthansa AG: Lufthansa Group erzielt Einigung über den Erwerb einer
Minderheitsbeteiligung an ITA Airways

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EQS-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Deutsche Lufthansa AG: Lufthansa Group erzielt Einigung über den Erwerb
einer Minderheitsbeteiligung an ITA Airways

25.05.2023 / 17:49 CET/CEST
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Die Lufthansa Group hat eine Einigung mit dem italienischen Wirtschafts- und
Finanzministerium (MEF) über den Erwerb einer Beteiligung von 41% an ITA
Airways erzielt. Die vertragliche Finalisierung der Einigung soll in Kürze
abgeschlossen werden. Der Konzern erweitert mit der geplanten Transaktion
seinen Zugang zum drittgrößten Airline-Markt in Europa, der bereits heute
eine große strategische Bedeutung für den Konzern hat.

Die Lufthansa Group wird im Wege einer Kapitalerhöhung 41% an ITA Airways
erwerben. Die investierten Mittel in Höhe von 325 Millionen Euro fließen ITA
Airways direkt zu. Sie werden aus liquiden Mitteln aufgebracht. Das MEF
verpflichtet sich, weitere 250 Millionen Euro in das Unternehmen
einzubringen. Die Transaktion sieht vor, dass die Lufthansa Group nach
Abschluss der Transaktion die gemeinsame operative Führung von ITA Airways
übernimmt. Sie wird den CEO und ein weiteres von insgesamt fünf
Verwaltungsratsmitgliedern stellen.

Die Vereinbarung sieht verschiedene Optionen zum Aufstocken der Anteilshöhe
beziehungsweise zum vollständigen Erwerb der ITA Airways durch die Lufthansa
Group vor. Für wesentliche Optionen ist die Höhe des Kaufpreises abhängig
von dem Erreichen der gemeinsam mit dem MEF vereinbarten Ziele für die
Entwicklung der Nettokreditverschuldung und des EBITDA von ITA Airways. Das
MEF kann seine verbliebenen Anteile mittelfristig an die Lufthansa Group
verkaufen, wenn die dafür vereinbarten Finanzziele für die
Nettokreditverschuldung und das EBITDA erreicht werden.

Mit dem Optionsmechanismus werden negative Effekte auf die Kapitalstruktur
der Lufthansa Group auch bei einer vollständigen Übernahme weitestmöglich
reduziert. Die Vereinbarung regelt außerdem den Umgang mit eventuellen
finanziellen Belastungen aus Rechtsstreitigkeiten, welche Alitalia
betreffen.

Der Vollzug der Transaktion steht nach einem Vertragsschluss vor allem unter
dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen, insbesondere der europäischen
Wettbewerbsbehörde.

Verantwortlich: Dennis Weber, Leiter Investor Relations, +49 69 69628000


Ende der Insiderinformation

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