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Deutsche Lufthansa AG: Lufthansa Group erzielt Einigung über den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an ITA Airways

25.05.2023 / 17:49 CET/CEST
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Die Lufthansa Group hat eine Einigung mit dem italienischen Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) über den Erwerb einer Beteiligung von 41% an ITA Airways erzielt. Die vertragliche Finalisierung der Einigung soll in Kürze abgeschlossen werden. Der Konzern erweitert mit der geplanten Transaktion seinen Zugang zum drittgrößten Airline-Markt in Europa, der bereits heute eine große strategische Bedeutung für den Konzern hat.

Die Lufthansa Group wird im Wege einer Kapitalerhöhung 41% an ITA Airways erwerben. Die investierten Mittel in Höhe von 325 Millionen Euro fließen ITA Airways direkt zu. Sie werden aus liquiden Mitteln aufgebracht. Das MEF verpflichtet sich, weitere 250 Millionen Euro in das Unternehmen einzubringen. Die Transaktion sieht vor, dass die Lufthansa Group nach Abschluss der Transaktion die gemeinsame operative Führung von ITA Airways übernimmt. Sie wird den CEO und ein weiteres von insgesamt fünf Verwaltungsratsmitgliedern stellen.

Die Vereinbarung sieht verschiedene Optionen zum Aufstocken der Anteilshöhe beziehungsweise zum vollständigen Erwerb der ITA Airways durch die Lufthansa Group vor. Für wesentliche Optionen ist die Höhe des Kaufpreises abhängig von dem Erreichen der gemeinsam mit dem MEF vereinbarten Ziele für die Entwicklung der Nettokreditverschuldung und des EBITDA von ITA Airways. Das MEF kann seine verbliebenen Anteile mittelfristig an die Lufthansa Group verkaufen, wenn die dafür vereinbarten Finanzziele für die Nettokreditverschuldung und das EBITDA erreicht werden.

Mit dem Optionsmechanismus werden negative Effekte auf die Kapitalstruktur der Lufthansa Group auch bei einer vollständigen Übernahme weitestmöglich reduziert. Die Vereinbarung regelt außerdem den Umgang mit eventuellen finanziellen Belastungen aus Rechtsstreitigkeiten, welche Alitalia betreffen.

Der Vollzug der Transaktion steht nach einem Vertragsschluss vor allem unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen, insbesondere der europäischen Wettbewerbsbehörde.

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