Luzerner Kantonalbank AG schliesst US-Programm ab

Luzern, 29. Oktober 2015 - Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) hat mit der amerikanischen Justizbehörde (DOJ) eine Vereinbarung zur Bereinigung der Steuerangelegenheiten ihrer Kunden mit US-Bezug abgeschlossen. Damit verbunden ist eine einmalige Zahlung von 11.031 Milionen US-Dollars. Diese Zahlung wird keinen Einfluss auf das Resultat des laufenden Gschäftsjahres haben, weil die LUKB bereits im Jahr 2013 entsprechende Rückstellungen vorgenommen hat.

Die LUKB hat sich Ende 2013 entschieden, am US-Steuerprogramm zur Bereinigung der Steuerangelegenheiten ihrer Kunden mit US-Bezug («US-Persons») in der Kategorie 2 teilzunehmen und hat noch im selben Jahr entsprechende Rückstellungen gebildet. Nach umfangreichen Abklärungen ihres Kundenportefeuilles und intensiven Verhandlungen mit dem DOJ hat die LUKB nun ein sogenanntes Non-Prosecution-Agreement (NPA) unterzeichnet.

Das DOJ attestiert der LUKB eine gute Kooperation. Das US-Geschäft stand geschäftspolitisch nie im Fokus der Luzerner Kantonalbank.

Mit dem vorliegenden NPA ist das US-Steuerprogramm für die LUKB abgeschlossen. Die erzielte Einigung schafft für Kunden, Mitarbeitende, Investoren und Partner der LUKB die grösstmögliche Rechtssicherheit. Die Zukunft ist mit dem durch FATCA vorgegebenen Austausch von Informationen mit den US-Behörden geregelt.


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