Luzern (awp/sda) - Die Luzerner Kantonalbank (LUKB) fordert von Menschen, die einen Beistand haben, ab 2020 zusätzliche Gebühren. Sie begründet dies mit den grösseren Aufwendungen, die sie für die Konten dieser Menschen hat.

Ab dem neuen Jahr muss bei der Eröffnung eines sogenannten Beistands-Konto eine Pauschale von 120 Franken bezahlt werden. Zusätzlich zu den normalen Kontoführungsgebühren wird ferner neu pro Quartal eine Gebühr von 15 Franken fällig. Die LUKB hat am Freitag eine Meldung des Onlineportals "Zentralplus" bestätigt.

Die SP des Kantons Luzern wirft der Kantonalbank in einer Mitteilung vor, Menschen mit Beeinträchtigungen zu diskriminieren. Die neuen Gebühren seien nicht konform mit der Uno-Behindertenkonvention und dem Behindertengleichstellungsgesetz. "Zentralplus" zitiert einen Sprecher der Behindertenorganisation Inclusion Handicap, es sei nicht akzeptabel, dass Menschen mit Behinderungen mehr für die gleiche Leistung zahlen sollen als Menschen ohne Behinderungen.

In einer schriftlichen Stellungnahme hält die LUKB gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA fest, dass sie keine Verletzung des Diskriminierungsverbots sehe. Die Eröffnung und das Führen von Beistandskonten seien sehr aufwendig, die Sorgfaltspflicht von Seiten der Bank sei hoch. Deshalb werde neu ein Teil der Kosten mit einer Gebühr den Kunden verrechnet. Sie habe "keinen Aufwand gescheut", um die Abläufe zu vereinfachen und die Kosten möglichst tief zu halten, schreibt die Bank.

Bank verweist auf komplexe Verfahren

Die LUKB verweist in diesem Zusammenhang auf die vom Bundesrat erlassene Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV), die 2013 in Kraft trat. Diese sehe vor, dass jeder verbeiständete Bankkunde ein eigenes Konto führen müsse. Vorher hätten die Behörden eine Art "Pool-Konto" geführt.

Gemäss der Darstellung der LUKB ist ein erheblicher Aufwand nötig, um einem Beistand den Zugriff auf ein Konto eines verbeiständeten Bankkunden gewähren zu können. Teilweise habe der Bankkunde im beschränkten Mass weiterhin Zugriff auf ein Sackgeldkonto, schreibt die Bank, sodass drei Parteien (Bank, Kunde, Beistand) involviert seien.

Es könne vorkommen, dass ein Beistand bis zu achtzig Klienten betreue, teilte die LUKB mit. Wechsle ein Beistand, was relativ häufig vorkomme, müsse die Bank alle auf diesen Beistand lautenden Basisverträge für jeden Klienten neu ausstellen. Zudem verlange die Kontoführung von Verbeiständeten oft auch den Beizug von Juristen.

Gemäss der SP führt die LUKB einen Grossteil der Beistandskonten der Berufsbeistandschaften im Kanton Luzern. Die LUKB selbst machte auf Anfrage keine Angaben zur Zahl solcher Konten.