Donnerstag, 29. Oktober 2015

Die LUKB hat sich Ende 2013 entschieden, am US-Steuerprogramm zur Bereinigung der Steuerangelegenheiten ihrer Kunden mit US-Bezug («US-Persons») in der Kategorie 2 teilzunehmen und hat noch im selben Jahr entsprechende Rückstellungen gebildet. Nach umfangreichen Abklärungen ihres Kundenportefeuilles und intensiven Verhandlungen mit dem DOJ hat die LUKB nun ein sogenanntes Non-Prosecution-Agreement (NPA) unterzeichnet.

Das DOJ attestiert der LUKB eine gute Kooperation. Das US-Geschäft stand geschäftspolitisch nie im Fokus der Luzerner Kantonalbank.

Mit dem vorliegenden NPA ist das US-Steuerprogramm für die LUKB abgeschlossen. Die erzielte Einigung schafft für Kunden, Mitarbeitende, Investoren und Partner der LUKB die grösstmögliche Rechtssicherheit. Die Zukunft ist mit dem durch FATCA vorgegebenen Austausch von Informationen mit den US-Behörden geregelt.

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