der Barabfindung erläutert und begründet werden.
Der vom Landgericht München I auf Antrag der TRATON SE als Hauptaktionärin ausgewählte und bestellte
sachverständige Prüfer, die MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 9. Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der MAN SE (Minderheitsaktionäre)
werden gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i. V. m. § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz und §§ 327a ff.
Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der TRATON SE mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu gewährenden
angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 70,68 je auf den Inhaber lautende Stammaktie (Stückaktie) der
MAN SE und je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie ohne Stimmrecht (Stückaktie) der MAN SE auf die
Hauptaktionärin übertragen.'
Von der Einberufung der Hauptversammlung an können gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit. c) ii) SE-Verordnung
i. V. m. § 62 Absatz 5 Satz 3, Absatz 3 Satz 1, 63 Absatz 1 UmwG sowie § 62 Absatz 5 Satz 5 und Satz 8
UmwG i. V. m. § 327c Absatz 3 AktG die folgenden Unterlagen auf der Internetseite der MAN SE eingesehen
werden:
- der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; die Jahresabschlüsse der MAN SE, die Konzernabschlüsse und die zusammengefassten - Lageberichte für die MAN SE und die MAN-Gruppe, jeweils für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020; der von der TRATON SE in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der MAN SE gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die - Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die TRATON SE sowie zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 14. Mai 2021 einschließlich seiner Anlagen; die Gewährleistungserklärung der COMMERZBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am - Main, gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG, § 327b Absatz 3 AktG vom 8. Mai 2021; der gemäß § 62 Absatz 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327c Absatz 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, - Düsseldorf, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die TRATON SE vom 11. Mai 2021; der Verschmelzungsvertrag zwischen der MAN SE als übertragender Gesellschaft und der TRATON - SE als übernehmender Gesellschaft vom 14. Mai 2021; die Jahresabschlüsse der TRATON SE, die Konzernabschlüsse und die zusammengefassten Lageberichte für die TRATON SE und die TRATON GROUP, jeweils für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 sowie den Jahresabschluss der TRATON SE (vormals: Volkswagen Truck & Bus GmbH bzw. - TRATON AG) für das Geschäftsjahr 2018. Über die gesetzlichen Pflichten hinaus und als Service für unsere Aktionäre werden zusätzlich auch die freiwillig im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft erstellten TRATON GROUP Konzernabschlüsse 2016 bis 2018 zugänglich gemacht, die allerdings nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen; der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der - TRATON SE und der MAN SE vom 14. Mai 2021 einschließlich seiner Anlagen; und der nach § 60 i. V. m. § 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers MAZARS GmbH & Co. KG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der MAN SE als übertragender Gesellschaft und der TRATON SE als übernehmender Gesellschaft vom 11. Mai 2021.
Die Unterlagen werden auch während der ordentlichen Hauptversammlung der MAN SE am 29. Juni 2021 auf
der Internetseite der MAN SE zugänglich sein.
II. Angaben zu den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 8
Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatinnen und -kandidaten Michael Behrendt Hamburg Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd AG
Geburtsjahr: 1951 Staatsangehörigkeit: Deutsch Beruflicher Werdegang: 2014 bis heute Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hapag-Lloyd AG 2004 - 2008 Mitglied des Vorstands der TUI AG 2002 - 2014 Vorsitzender des Vorstands der Hapag-Lloyd AG 1999 - 2003 Vorsitzender des Vorstands der VTG-Lehnkering AG 1999 - 2001 Mitglied des Vorstands der Hapag-Lloyd AG 1998 - 1999 Stellv. Vorstandsvorsitzender der VTG-Lehnkering AG 1984 - 1998 VTG Vereinigte Transport- und Tanklager GmbH (ab 1994 Geschäftsführer) Ausbildung: 1982 - 1984 Ausbildung beim Hanseatischen Oberlandesgericht Abschluss: Assessorexamen 1974 - 1975 Ausbildung in den USA 1973 - 1979 Studium der Rechtswissenschaft Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Barmenia Versicherungen a. G. (stellv. Vors.) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (stellv. Vors.) Barmenia Krankenversicherung AG (stellv. Vors.) Barmenia Lebensversicherung a. G. (stellv. Vors.) ExxonMobil C. E. Holding GmbH Hapag-Lloyd AG (Vors.) MAN Energy Solutions SE MAN Truck & Bus SE Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat bei der MAN SE:
Siehe Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zu anderen Mandaten in Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien. Beziehungen zum MAN Konzern, den Organen der MAN SE und einem wesentlich an der MAN SE beteiligten Aktionär:
Herr Behrendt ist im Fall seiner Wahl nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig von Vorstand und Gesellschaft sowie vom kontrollierenden Aktionär. Er gehört zwar seit mehr als zwölf Jahren dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an, wird aber gleichwohl weiterhin als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand eingeschätzt, da keine weiteren der in Empfehlung C.7 DCGK genannten Indikatoren erfüllt sind und es kein sonstiges Näheverhältnis von Herrn Behrendt zum MAN Konzern gab und gibt, insbesondere keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der MAN SE oder zu deren Vorstand (auch nicht vor Beginn seiner Amtszeit). Herr Behrendt ist auch Aufsichtsratsmitglied der MAN Truck & Bus SE. Annette Danielski Leinfelden-Echterdingen Leiterin Group Finance der TRATON SE
Geburtsjahr: 1965 Staatsangehörigkeit: Deutsch Beruflicher Werdegang: 10/2018 bis heute Leiterin des Bereichs Group Finance TRATON SE, München 2017 - 2018 TMK Controlling Unternehmen Audi AG, Ingolstadt 2016 - 2017 Leiterin Produktions-, Entwicklungs- und Investitionscontrolling Mercedes Benz Pkw-Werke und China JV 2012 - 2017 Bereichsleiterin Produktions- und Mitteleinsatzcontrolling Powertrain Werke & Logistik Mercedes-Benz Pkw, Daimler AG, Stuttgart 2005 - 2011 Abteilungsleiterin Berichterstattung & Controlling Daimler Trucks, Daimler AG, Stuttgart 2001 - 2004 Abteilungsleiterin Controlling Motoren und Antriebsstrang Powertrain Nutzfahrzeuge, DaimlerChrysler AG, Untertürkheim 1999 - 2001 Teamleiterin: Business/Profit & Loss planning and reporting Chrysler Trucks, DaimlerChrysler AG, Auburn Hills/Detroit 1988 - 1999 Verschiedene Finanz- und Controllingfunktionen Ausbildung: 1988 Diplom in Betriebswirtschaft (FH) in Finanzen und Controlling Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
MAN Truck & Bus SE Volkswagen Original Teile Logistik Beteiligungs-GmbH Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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May 19, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)