BERLIN (dpa-AFX) - Kinder und junge Jugendliche sollen besser vor Werbung für ungesunde Lebensmittel geschützt werden. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) plant dazu neue Verhaltensregeln, die am 1. Juni in Kraft treten sollen. Zuletzt hatte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) immer wieder gefordert, die Verhaltensregeln zu verschärfen. "Denn Werbung darf Kinder nicht dazu verleiten, sich ungesund zu ernähren", sagte Klöckner am Montag.

Konkret werde die Altersgrenze über alle bereits bestehenden Regeln hinweg von 12 auf 14 Jahre erweitert, sagte ZAW-Hauptgeschäftsführer Bernd Nauen. So darf Lebensmittelwerbung für Kinder und junge Jugendliche unter 14 Jahren weder direkte Aufforderungen zum Kauf noch zum Konsum enthalten. Klöckner bezeichnete die Anhebung der Altersgrenze als überfällig. "Kinder werden jetzt deutlich besser geschützt."

Nauen sagte, außerdem sei nun verboten, gegenüber dieser Altersgruppe positive Ernährungseigenschaften solcher Lebensmittel in der Werbung hervorzuheben, deren übermäßiger Konsum nicht empfohlen werde. Es gehe dabei um Formulierungen wie "unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe". Der Verzehr kleinerer Mengen im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung wirkt sich aus Sicht der Werbewirtschaft nicht negativ auf die Gesundheit aus. "Ein Snack bleibt ein Snack", sagte Nauen.

Die Regeln beziehen sich nach ZAW-Angaben nach wie vor nicht nur auf klassische Werbung im Fernsehen oder Radio, sondern gelten auch in den sozialen Netzwerken. Gerade für Plattformen wie Youtube und Instagram haben Verbraucherschützer strengere Regeln gefordert. "Wenn ein Influencer auf Instagram im Auftrag eines Unternehmens Lebensmittel an Unter-14-Jährige bewirbt, hat auch er diese Regeln voll und ganz zu beachten", sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, Katja Heintschel von Heinegg. Anhand von Indikatoren wie der Sprache oder des Einsatzes von Comic-Elementen lasse sich bestimmen, wann sich Werbung an diese Altersgruppe richte.

Klöckner erwartet nach eigenen Worten, dass die angepassten Verhaltensregeln konsequent angewandt werden. Andernfalls sei seine strengere staatliche Regulierung nicht ausgeschlossen.

Lebensmittelwerbung, die an Kinder gerichtet ist, ist in Deutschland durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zwischen den Bundesländern geregelt. Dieser wird von den Verhaltensregeln des Werberats ergänzt. Die Regeln des Werberats werden von der im ZAW vertretenen Werbewirtschaft beschlossen und verabschiedet./jrz/DP/mis