Entscheid der Übernahmekommission zur Einsprache gegen ihre Verfügung

Die ausserordentliche Generalversammlung der MCH Group AG hat am 3. August 2020 allen Anträgen des Verwaltungsrates zugestimmt - darunter mit einer 71.5%-Mehrheit einer Statutenänderung, die es Lupa Systems LLC ermöglichen soll, ohne öffentliches Übernahmeangebot eine Beteiligung von über 33,3% und bis zu 49% an der Gesellschaft zu erwerben (Opting-up-Klausel).

Die Übernahmekommission (UEK) hat nun verfügt, dass diese von der Generalversammlung beschlossene Opting-up-Klausel aus übernahmerechtlicher Sicht nicht wirksam ist, da das zusätzliche, übernahmerechtlich erforderliche Quorum der "Mehrheit der Minderheit" nicht erreicht worden sei, weil die Stimmenthaltungen als Nein-Stimmen mitgezählt werden müssten. Dies widerspricht allerdings den Statuten der MCH Group AG. Auf Grund dieses UEK-Entscheids müsste Lupa Systems LLC ein öffentliches Pflichtangebot unterbreiten, wenn sie im Rahmen der vorgesehenen Kapitalerhöhungen eine Beteiligung von über 33.3% an der MCH Group AG erwerben würde.

Mit ihrer Verfügung heisst die UEK die Einsprache der LLB Swiss Investment AG in diesem Punkt der Berechnung der "Mehrheit der Minderheit" gut. Alle weiteren Einsprachepunkte weist die UEK ab.

Die MCH Group wird nun die Verfügung der UEK analysieren und über die weiteren Schritte entscheiden und informieren.

Hinweis: Das Dispositiv der UEK-Verfügung vom 20. August 2020 wird dieser entsprechend innerhalb der nächsten drei Börsentagen durch die MCH Group veröffentlicht.

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