Frankfurt (Reuters) - Kartellbehörden dürfen bei ihren Wettbewerbsuntersuchungen nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch die Einhaltung der Datenschutzvorschriften prüfen.

Zu dieser Einschätzung kam Generalanwalt Athanasios Rantos am Dienstag im Streit zwischen dem Bundeskartellamt und der Facebook-Mutter Meta. In der Regel folgt der EuGH der Argumentation des Generalanwalts.

Die Facebook-Muttergesellschaft Meta hatte das Vorgehen des Bundeskartellamts kritisiert, das der umfassenden Sammlung der Daten von Facebook-Nutzern einen Riegel vorschieben will. Die Behörde überschreite ihre Kompetenzen und missachte die Zuständigkeit der irischen Datenschutzbehörde, argumentierte der Konzern. Generalanwalt Rantos erklärte am Dienstag jedoch, eine Wettbewerbsbehörde könne bei der Ausübung ihrer Befugnisse die Vereinbarkeit einer Geschäftspraxis mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung untersuchen. Allerdings müssten die Wettbewerbsbehörden jede Entscheidung oder Untersuchung der zuständigen Datenschutzbehörde berücksichtigen.

Bei der Verhandlung vor dem EuGH im Mai hatte das Bundeskartellamt den Vorwurf von Meta zurückgewiesen, nicht mit der irischen Datenschutzbehörde kooperiert zu haben, die für Facebook wegen dessen Konzernsitz in Irland zuständig sei. Es habe sehr wohl Kontakte zur irischen Behörde gegeben, erklärte der Vertreter der Bonner Behörde damals.

Das Kartellamt hatte 2019 entschieden, dass Facebook seine Marktmacht missbraucht habe, indem es bestimmte Daten von Nutzern ohne deren ausdrückliche Zustimmung sammelte. Dabei ging es um personenbezogene Daten, die Nutzer bei WhatsApp oder Instagram - die ebenfalls zu Facebook gehören - und anderen Diensten hinterlassen. Das Kartellamt hatte Facebook auch mit Verweis auf den Datenschutz untersagt, die Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Dagegen geht der US-Konzern juristisch vor. Das zuletzt zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf legte den Fall dem EuGH vor, um zentrale Fragen von dem europäischen Gericht zu klären.

(Von Foo Yun Chee und Hans Seidenstücker; redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)