2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: METRO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung      
METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.02.2019 in 
Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG           
                                                                               
04.01.2019 / 15:02                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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METRO AG Düsseldorf WKN Stammaktie BFB001                                      
WKN Vorzugsaktie BFB002                                                        
ISIN Stammaktie DE000BFB0019                                                   
ISIN Vorzugsaktie DE000BFB0027                                                 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
der METRO AG ein, die am                                                       
Freitag, 15. Februar 2019, um 10.00 Uhr MEZ                                    
im Congress Center Düsseldorf, CCD Stadthalle,                                 
Rotterdamer Straße 141 (Rheinufer), 40474 Düsseldorf,                          
stattfindet.                                                                   
TAGESORDNUNG                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage der Abschlussunterlagen                                             
                                                                               
Der Vorstand macht der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des          
Aktiengesetzes (AktG) für das Geschäftsjahr 2017/18                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* den festgestellten Jahresabschluss der METRO AG,                             
                                                                               
* den gebilligten Konzernabschluss für den METRO Konzern,                      
                                                                               
* den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für die METRO AG und      
den                                                                            
METRO Konzern,                                                                 
                                                                               
* den Bericht des Aufsichtsrats und                                            
                                                                               
* den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a       
Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)                            
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an   
über die Internetseite der Gesellschaft unter                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.metroag.de/hauptversammlung                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und vom    
Vorsitzenden des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats                      
vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss                                
ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine      
Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung                    
ist daher nicht erforderlich.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres   
2017/18 von insgesamt 283.034.314,89 Euro wie folgt zu verwenden:              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Verteilung an die Aktionäre: (i) Ausschüttung einer Dividende je            
Stammaktie in Höhe von 0,70 Euro; bei 360.121.736                              
Stück dividendenberechtigten Stammaktien                                       
sind das 252.085.215,20 Euro.                                                  
                                                                               
(ii) Ausschüttung einer Dividende je                                           
Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in Höhe von                                       
0,70 Euro; bei 2.975.517 Stück                                                 
dividendenberechtigten Vorzugsaktien ohne                                      
Stimmrecht sind das 2.082.861,90 Euro.                                         
                                                                               
b) Gewinnvortrag: 28.866.237,79 Euro.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf der Anzahl der am Tag der            
Einberufung für das Geschäftsjahr 2017/18 dividendenberechtigten               
Stamm- und Vorzugsaktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten      
Stammaktien und/oder Vorzugsaktien bis zum Tag der                             
Hauptversammlung ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der               
Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag             
zur Abstimmung stellen, der unverändert eine Dividende je Stammaktie in Höhe   
von 0,70 Euro und eine Dividende je Vorzugsaktie                               
ohne Stimmrecht in Höhe von 0,70 Euro für das Geschäftsjahr 2017/18 vorsehen   
wird. Es wird vorgeschlagen werden, den nicht                                  
auf dividendenberechtigte Stammaktien und/oder Vorzugsaktien entfallenden      
Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden      
Geschäftstag, mithin am 20. Februar 2019, zur Auszahlung                       
fällig.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands                                     
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/18           
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats                                 
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/18           
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers                                                   
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die    
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu wählen:                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr         
2018/19                                                                        
und                                                                            
                                                                               
* zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht von                       
Zwischenfinanzberichten (Halbjahresfinanzberichten und                         
Quartalsfinanzberichten) für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie für das           
Geschäftsjahr 2019/20, wenn und soweit eine prüferische Durchsicht vor der     
nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfolgt.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der                 
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014                     
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass    
seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme                         
durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl        
eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6                              
der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wahlen zum Aufsichtsrat                                                     
                                                                               
Die Amtszeiten von Herrn Dr. Fredy Raas, Frau Eva-Lotta Sjöstedt und Frau      
Alexandra Soto als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner enden jeweils     
mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Herr Dr. Fredy Raas, Frau Eva-Lotta    
Sjöstedt und Frau Alexandra Soto sollen der Hauptversammlung zur Wiederwahl    
vorgeschlagen werden.                                                          
                                                                               
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1     
Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 des                        
Mitbestimmungsgesetzes und § 7 Abs. 1 der Satzung der METRO AG aus zehn von    
der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern   
und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens sechs) und zu         
mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Der        
Gesamterfüllung wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Der         
Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der      
Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den zehn Anteilseignervertretern im     
Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer    
sein. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem           
Aufsichtsrat insgesamt neun Frauen an, davon vier als Vertreterinnen der       
Anteilseigner. Der Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne von § 96       
Abs. 2 Satz 3 AktG ist damit von der Seite der Anteilseigner erfüllt und       
wäre auch nach der Wiederwahl von Herrn Dr. Fredy Raas, Frau Eva-Lotta         
Sjöstedt und Frau Alexandra Soto erfüllt.                                      
                                                                               
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen jeweils auf Empfehlungen seines   
Nominierungsausschusses. Sie stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des    
Aufsichtsrats, seinem Diversitätskonzept und den Zielen, die er sich für       
seine Zusammensetzung gegeben hat, sowie den Anforderungen des Deutschen       
Corporate Governance Kodex. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge     
nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als           
Einzelwahl durchzuführen.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor,                                               
                                                                               
Herrn Dr. Fredy Raas,                                                          
Oberägeri, Schweiz,                                                            
                                                                               
Geschäftsführer der Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz, und der Beisheim     
Group GmbH & Co. KG,                                                           
                                                                               
als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat wiederzuwählen.             
                                                                               
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur     
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite        
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem   
die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.                           
                                                                               
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Fredy Raas in anderen gesetzlich zu bildenden   
Aufsichtsräten:                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* CECONOMY AG                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Fredy Raas in vergleichbaren in- und            
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* ARISCO Holding AG, Baar, Schweiz - Verwaltungsrat                            
                                                                               
* HUWA Finanz- und Beteiligungs AG, Au, Schweiz - Verwaltungsrat (Präsident)   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,                                               
                                                                               
Frau Eva-Lotta Sjöstedt,                                                       
Kopenhagen, Dänemark,                                                          
selbstständige Unternehmensberaterin,                                          
                                                                               
als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat wiederzuwählen.             
                                                                               
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur     
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite        
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem   
die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.                           
                                                                               
Mitgliedschaften von Frau Eva-Lotta Sjöstedt in anderen gesetzlich zu          
bildenden Aufsichtsräten:                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Keine                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften von Frau Eva-Lotta Sjöstedt in vergleichbaren in- und         
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Keine                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,                                               
                                                                               
Frau Alexandra Soto,                                                           
London, Vereinigtes Königreich,                                                
Geschäftsführerin der Lazard & Co., Limited, London, Vereinigtes Königreich,   
und Global Chief Operating Officer von Lazard Financial Advisory, ebendort,    
                                                                               
als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat wiederzuwählen.             
                                                                               
Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur     
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite        
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem   
die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.                           
                                                                               
Mitgliedschaften von Frau Alexandra Soto in anderen gesetzlich zu bildenden    
Aufsichtsräten:                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Keine                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften von Frau Alexandra Soto in vergleichbaren in- und             
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Keine                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Am Ende dieser Einladung sind diesen Wahlvorschlägen unter INFORMATIONEN ZU    
DEN WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT Lebensläufe beigefügt,                             
die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen von Herrn Dr.       
Fredy Raas, Frau Eva-Lotta Sjöstedt und Frau Alexandra                         
Soto Auskunft geben.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen weder zwischen Herrn Dr. Fredy    
Raas noch Frau Eva-Lotta Sjöstedt noch Frau Alexandra                          
Soto jeweils auf der einen Seite und der METRO AG, deren Konzernunternehmen,   
den Organen der METRO AG oder einem wesentlich                                 
an der METRO AG beteiligten Aktionär jeweils auf der anderen Seite             
maßgebliche persönliche oder geschäftliche Beziehungen                         
im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG                                              
                                                                               
UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS                                                   
                                                                               
                                                                               
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts, Vorzugsaktionäre zur Teilnahme                                    
an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich vor der Hauptversammlung     
angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform                               
und in deutscher oder englischer Sprache spätestens am Freitag, 8. Februar     
2019, 24.00 Uhr MEZ, der METRO AG unter der Adresse                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
METRO AG                                                                       
                                                                               
c/o Deutsche Bank AG                                                           
                                                                               
Securities Production                                                          
                                                                               
General Meetings                                                               
                                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
                                                                               
60605 Frankfurt am Main                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax unter: +49 69 12012-86045                                     
                                                                               
oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugehen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des    
Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür reicht ein                               
durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer                                   
Sprache aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des      
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung                               
('Nachweisstichtag') - also Freitag, 25. Januar 2019, 0.00 Uhr MEZ - zu        
beziehen und muss der METRO AG spätestens am Freitag, 8. Februar 2019, 24.00   
Uhr MEZ, unter der Adresse                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
METRO AG                                                                       
                                                                               
c/o Deutsche Bank AG                                                           
                                                                               
Securities Production                                                          
                                                                               
General Meetings                                                               
                                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
                                                                               
60605 Frankfurt am Main                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax unter: +49 69 12012-86045                                     
                                                                               
oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugehen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung  
und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär                              
ausschließlich, wer den Nachweis form- und fristgerecht erbracht hat.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des      
Stimmrechts richten sich nach dem Anteilsbesitz                                
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Erwerbe und Veräußerungen von Aktien nach  
dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die                                 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Erwerbe von 
Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag                                     
erfolgen, berechtigen damit weder zur Teilnahme an der Hauptversammlung noch   
zur Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
STIMMRECHTSVERTRETUNG                                                          
                                                                               
Vorzugsaktionäre sind in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt. Die       
folgenden Erläuterungen zur Stimmrechtsvertretung                              
gelten deshalb ausschließlich für Stammaktionäre.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigung eines Dritten                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein  
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder                                 
einen sonstigen Dritten - ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung  
sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter                       
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe         
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES                             
STIMMRECHTS) erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der   
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft                       
bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, ein ihm gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen im Sinne von §§ 135                                  
Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG noch eine Aktionärsvereinigung oder Person im Sinne   
von § 135 Abs. 8 AktG zur Ausübung des Stimmrechts                             
bevollmächtigt wird.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Formulare zur Bevollmächtigung sind über die Internetseite der Gesellschaft    
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
www.metroag.de/hauptversammlung                                                
                                                                               
zugänglich. Die Vollmachtsformulare können darüber hinaus auch unter der       
Adresse                                                                        
                                                                               
                                                                               
METRO AG                                                                       
                                                                               
Corporate Legal Affairs & Compliance                                           
                                                                               
Schlüterstraße 5                                                               
                                                                               
40235 Düsseldorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax unter: +49 211 6886-4908080                                   
                                                                               
oder per E-Mail unter: 2019@metro-hv.de                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
angefordert werden.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann - neben anderen gesetzlich zulässigen   
Wegen der Übermittlung - auch elektronisch an                                  
die E-Mail-Adresse der Gesellschaft                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2019@metro-hv.de                                                               
                                                                               
übermittelt werden.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung von Kreditinstituten, ihnen   
gleichgestellten Instituten oder Unternehmen                                   
im Sinne von §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG sowie Aktionärsvereinigungen oder 
Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG ist                                    
die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die     
Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf                             
ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.   
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, ein ihm gleichgestelltes                    
Institut oder Unternehmen im Sinne von §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG sowie   
Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne                                  
von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigen wollen, sollten sich mit diesem über die 
Form der Vollmacht abstimmen.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können auch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur   
Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch                               
in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter        
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden                             
Bestimmungen (siehe TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES         
STIMMRECHTS) erforderlich.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht  
ausschließlich aufgrund ausdrücklicher und eindeutiger                         
Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der        
Tagesordnung, zu denen sie eine Stimmrechtsausübung                            
wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. Die von der         
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,                 
gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung
eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine                                   
hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Abstimmungspunkt. Soweit eine      
ausdrückliche und eindeutige Weisung zu einem Gegenstand                       
der Tagesordnung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft benannten         
Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungspunkt                       
der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter  
nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur                                    
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
von Fragen oder von Anträgen entgegen. Sie                                     
stehen ausschließlich für die Abstimmung über solche Beschlussvorschläge von   
Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung,                          
die mit dieser Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG bekannt  
gemacht worden sind.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                
Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und können auch                     
über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem erteilt werden. Sie  
können                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* bis Freitag, 8. Februar 2019, 12.00 Uhr MEZ, unter der Adresse               
                                                                               
METRO AG                                                                       
Corporate Legal Affairs & Compliance                                           
Schlüterstraße 5                                                               
40235 Düsseldorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
oder                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* bis Freitag, 15. Februar 2019, 12.00 Uhr MEZ,                                
                                                                               
per Telefax unter: +49 211 6886-4908080,                                       
per E-Mail unter: 2019@metro-hv.de                                             
oder über das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem unter           
                                                                               
www.metroag.de/hauptversammlung                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei
der Gesellschaft.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter der vorgenannten Adresse, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse können auch   
die entsprechenden Vordrucke angefordert werden.                               
Die Vordrucke sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.metroag.de/hauptversammlung                                                
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen über das internetgestützte     
Vollmachts- und Weisungssystem wird die Eintrittskartennummer                  
benötigt. Einzelheiten zur Bevollmächtigung und Erteilung von Weisungen über   
das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem                           
sind über die Internetseite der Gesellschaft unter                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.metroag.de/hauptversammlung                                                
                                                                               
zu finden.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Während der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von der   
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter darüber                            
hinaus bis zum Ende der Generaldebatte an der Zu- bzw. Abgangskontrolle        
erteilt, geändert oder widerrufen werden.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung, insbesondere die  
persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch                                 
einen Vertreter, werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                            
selbstverständlich nicht berührt. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung 
durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                  
sind ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft unter                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.metroag.de/hauptversammlung                                                
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
RECHTE DER AKTIONÄRE                                                           
                                                                               
nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 AktG                   
                                                                               
                                                                               
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,                              
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt    
gemacht werden. Das Verlangen ist ausschließlich                               
entweder schriftlich an den Vorstand der METRO AG unter folgender Adresse      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstand der METRO AG                                                          
                                                                               
Corporate Legal Affairs & Compliance                                           
                                                                               
Schlüterstraße 5                                                               
                                                                               
40235 Düsseldorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an 2019@metro-hv.de zu 
richten. Es muss der Gesellschaft spätestens                                   
am Dienstag, 15. Januar 2019, 24.00 Uhr MEZ, zugehen. Anderweitig adressierte  
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine         
Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen,                  
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens       
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis                            
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Abs. 7 AktG ist   
entsprechend anzuwenden. Bei der Berechnung der                                
Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen         
Aktionären, die zusammen das erforderliche Quorum erreichen,                   
oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Bekanntmachung und Zuleitung von ordnungs- und fristgemäßen                
Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der                     
Einberufung.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder           
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden.                
Gegenanträge und ein Nachweis der Aktionärseigenschaft sind ausschließlich an  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
METRO AG                                                                       
                                                                               
Corporate Legal Affairs & Compliance                                           
                                                                               
Schlüterstraße 5                                                               
                                                                               
40235 Düsseldorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax an: +49 211 6886-4908080                                      
                                                                               
oder per E-Mail an: 2019@metro-hv.de                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Spätestens am Donnerstag, 31. Januar 2019, 24.00 Uhr MEZ, unter vorstehenden   
Kontaktdaten zugegangene, ordnungsgemäße, insbesondere mit einem Nachweis der  
Aktionärseigenschaft und                                                       
einer Begründung versehene Anträge von Aktionären werden unverzüglich auf der  
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.metroag.de/hauptversammlung                                                
                                                                               
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden in gleicher
Weise zugänglich gemacht.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu     
werden, wenn einer der folgenden Ausschlusstatbestände                         
gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt:                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde,  
                                                                               
2. wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der   
Hauptversammlung führen würde,                                                 
                                                                               
3. wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder     
irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält,                      
                                                                               
4. wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs     
bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 AktG             
zugänglich gemacht worden ist,                                                 
                                                                               
5. wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung  
in den letzten fünf Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der   
Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der          
Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen               
Grundkapitals für ihn gestimmt hat,                                            
                                                                               
6. wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht   
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder                          
                                                                               
7. wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen     
einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat       
stellen lassen.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,  
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge müssen, auch wenn sie der Gesellschaft vorab form- und            
fristgerecht zugegangen sind, in der Hauptversammlung                          
mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige 
Übermittlung an die Gesellschaft in der Hauptversammlung                       
Gegenanträge zu den Gegenständen der Tagesordnung zu stellen, bleibt unberührt.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern                             
übersenden. Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG und ein Nachweis der        
Aktionärseigenschaft sind ausschließlich an                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
METRO AG                                                                       
                                                                               
Corporate Legal Affairs & Compliance                                           
                                                                               
Schlüterstraße 5                                                               
                                                                               
40235 Düsseldorf                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
oder per Telefax an: +49 211 6886-4908080                                      
                                                                               
oder per E-Mail an: 2019@metro-hv.de                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Spätestens am Donnerstag, 31. Januar 2019, 24.00 Uhr MEZ, unter vorstehenden   
Kontaktdaten zugegangene, ordnungsgemäße, insbesondere mit Nachweis der        
Aktionärseigenschaft versehene                                                 
Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich über die Internetseite der   
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.metroag.de/hauptversammlung                                                
                                                                               
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden in gleicher
Weise zugänglich gemacht.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von der Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen,   
wenn einer der vorgenannten Ausschlusstatbestände                              
nach §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Der Vorstand braucht den         
Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen,                            
wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der   
vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags                            
von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen       
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders                         
als Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht         
begründet zu werden.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge müssen, auch wenn sie der Gesellschaft vorab form- und          
fristgerecht zugegangen sind, in der Hauptversammlung                          
mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne       
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft in der                              
Hauptversammlung Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom        
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft                        
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands   
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht                        
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die                              
Lage des METRO Konzerns sowie der in den Konzernabschluss der METRO AG         
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in                           
der Hauptversammlung mündlich zu stellen.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand gemäß § 131 Abs. 3   
AktG aus den folgenden Gründen absehen:                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer          
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen              
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen;                      
                                                                               
2. soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern 
bezieht;                                                                       
                                                                               
3. über den Unterschied zwischen dem Wert, mit dem Gegenstände in der          
Jahresbilanz angesetzt worden sind, und einem höheren Wert dieser              
Gegenstände, es sei denn, dass die Hauptversammlung den Jahresabschluss        
feststellt;                                                                    
                                                                               
4. über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, soweit die Angabe dieser    
Methoden im Anhang ausreicht, um ein den tatsächlichen Verhältnissen           
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft   
im Sinne des § 264 Abs. 2 HGB zu vermitteln; dies gilt nicht, wenn die         
Hauptversammlung den Jahresabschluss feststellt;                               
                                                                               
5. soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen   
würde;                                                                         
                                                                               
6. soweit bei einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut Angaben  
über angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie vorgenommene       
Verrechnungen im Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss oder           
Konzernlagebericht nicht gemacht zu werden brauchen;                           
                                                                               
7. soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens  
sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich      
ist.                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aus anderen Gründen darf die Auskunft nicht verweigert werden.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Versammlungsleiter ist gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung der METRO AG          
berechtigt, neben dem Rederecht auch das Fragerecht                            
der Aktionäre und Aktionärsvertreter zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist
insbesondere ermächtigt, während der Hauptversammlung                          
einen zeitlich angemessenen Rahmen für deren gesamten Verlauf, für einzelne    
Tagesordnungspunkte und einzelne Frage- und Redebeiträge                       
zu setzen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT                                 
                                                                               
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu   
machenden Vorlagen und weitere Informationen                                   
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung über  
die Internetseite der Gesellschaft unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.metroag.de/hauptversammlung                                                
                                                                               
zugänglich.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE                                                          
                                                                               
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden         
innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internetseite                         
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.metroag.de/hauptversammlung                                                
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE                                          
                                                                               
Das Grundkapital der METRO AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der        
Hauptversammlung 363.097.253 Euro und ist in 363.097.253                       
Stück Stückaktien eingeteilt. Davon sind 360.121.736 Stück Stammaktien, die    
360.121.736 Stimmrechte gewähren, und 2.975.517                                
Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt    
360.121.736 Stimmrechte.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Düsseldorf, im Januar 2019                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
METRO AG                                                                       
DER VORSTAND                                                                   
INFORMATIONEN ZU DEN WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
Dr. Fredy Raas                                                                 
                                                                               
                                                                               
Geboren am 17. August 1959 in Frauenfeld,                                      
Mandate Schweiz Nationalität: Schweiz                                          
Mitgliedschaften in anderen Geschäftsführer der Beisheim Holding GmbH,         
gesetzlich zu bildenden Baar, Schweiz, und der Beisheim Group GmbH &           
Aufsichtsräten:                                                                
                                                                               
                                                                               

CO. KG

[[ Dr. Fredy Raas studierte an der Universität

- CECONOMY AG St. Gallen (Schweiz) Betriebswirtschaft mit

Fokus auf Accounting und Controlling und

promovierte 1988 zum Dr. oec. HSG. Von 1984

]]

bis 1986 arbeitete er als wissenschaftlicher

[[ Mitarbeiter und Lehrbeauftragter am Institut

für Betriebswirtschaft der Universität St.

Gallen.

Von 1986 bis 1991 war Herr Dr. Raas im

Inhouse-Consulting des Siemens-Konzerns in

Mitgliedschaften in München tätig (Bereich Zentrale Logistik), wo

vergleichbaren in- und er Projekte zur Restrukturierung von

ausländischen Kontrollgremien von Geschäftsbereichen in Europa und USA leitete.

Wirtschaftsunternehmen:

1991 trat Herr Dr. Raas in die damals noch

privat gehaltene METRO-Gruppe ein und war bis

]]

1996 CFO der Metro International Handels AG.

[[ Nach dem Börsengang der vormaligen METRO AG

- ARISCO Holding AG, Baar, (jetzt firmierend unter CECONOMY AG) wurde

Schweiz - Verwaltungsrat Herr Dr. Raas im Jahr 1996 zum CFO der METRO

Cash & Carry Deutschland GmbH mit Sitz in

- HUWA Finanz- und Beteiligungs Düsseldorf ernannt. Von 1998 bis 2001

AG, Au, Schweiz - Verwaltungsrat übernahm er die CFO-Funktion in der

(Präsident) Baumarktsparte Praktiker, die damals noch

eine Vertriebslinie der METRO Group war.

]]

2001 folgte Dr. Raas dem Ruf von Herrn Prof.

[[ Otto Beisheim und übernahm verschiedene

Geschäftsführungsfunktionen im Family Office

des METRO-Gründers. Nach dem Tod von Herrn

Prof. Beisheim 2013 wurde Herr Dr. Raas

erneut zum Vorstand (als

Vorstandsvorsitzender) der Prof. Otto

Beisheim Stiftung, München, und zum

Stiftungsrat (als Vizepräsident) der Prof.

Otto Beisheim-Stiftung, Baar, Schweiz,

bestellt. Herr Dr. Raas ist zudem

Geschäftsführer der entsprechenden

Vermögensverwaltungsgesellschaften.

Seit 2013 ist er Mitglied des Aufsichtsrats

der alten METRO AG (jetzt firmierend unter

CECONOMY AG). Seit 2017 ist Herr Dr. Raas

zudem Mitglied des Aufsichtsrats der heutigen

METRO AG.

Aufgrund seines beruflichen Werdegangs hat

Herr Dr. Raas umfassende Führungserfahrung

mit internationalen Aktivitäten und verfügt

über besondere Expertise auf den Gebieten

Handel, Logistik und Finanzen.

INFORMATIONEN ZU DEN WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT

 

Eva-Lotta Sjöstedt

 

Geboren am 14. November 1966 in Gustav

Mandate AD, Schweden

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich Nationalität: Schwedisch

zu bildenden Aufsichtsräten:

]]

Selbständige Unternehmensberaterin

- keine Eva-Lotta Sjöstedt studierte Design                                    
und Mode an der Kunst- und                                                     
Designschule in Stockholm (Schweden).                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               

2003 schloss sie zudem mit dem

[[ Bachelor in Wirtschaft und Marketing

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- an der IHM Business School in Malmö

und ausländischen Kontrollgremien von (Schweden) ab. Im Anschluss daran

Wirtschaftsunternehmen: erweiterte sie ihren professionellen

Hintergrund durch zahlreiche Kurse und

Programme, z. B. das Executive

]]

Leadership Program an der Wharton

[[ School der Universität Pennsylvania

- keine (USA).

1991 startete Frau Sjöstedt ihre

Karriere als Modedesignerin für

]]

Wellglow Manufacturing Company Limited

[[ mit Sitz in Hong Kong und Schweden,

gefolgt von einigen Jahren mit

unternehmerischen Aufgaben.

2003 wechselte Frau Sjöstedt zur

IKEA-Gruppe, wo sie zahlreiche

internationale Positionen bekleidete

und IKEA in Japan aufbaute. 2009 wurde

sie CEO von IKEA Niederlande und 2012

Deputy Global Retail Manager und

Mitglied des Executive Management

Global Retail, verantwortlich für

Digitalisierung. Außerdem war sie

Mitglied des Board of Directors für

IKEA Food Services mit den

Verantwortlichkeiten Digital und

Online sowie Branding, Sales und

Supply Chain. 2014 wurde Frau Sjöstedt

CEO der Karstadt Warenhaus GmbH, bevor

sie von Januar 2016 bis November 2017

die Position des CEO der Georg Jensen

A/S in Kopenhagen (Dänemark) übernahm.

Seit 2017 ist Frau Sjöstedt Mitglied

des Aufsichtsrats der METRO AG.

Aufgrund ihres beruflichen Werdegangs

hat Eva-Lotta Sjöstedt besondere

Expertise im Digital- und

Onlinebereich sowie auf den Gebieten

Marketing, Vertrieb und Supply Chain

erworben. Ihre internationale

Erfahrung richtet sich besonders auf

die USA, Europa und Asien.

INFORMATIONEN ZU DEN WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT

 

Alexandra Soto

 

Geboren am 21. Oktober 1968 in

Mandate Rueil-Malmaison, Frankreich

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu Nationalität: Französisch

bildenden Aufsichtsräten:

]]

Geschäftsführerin der Lazard & Co.,

[[ Limited, London, Vereinigtes

- keine Königreich, und Global Chief

Operating Officer von Lazard

Financial Advisory, ebendort

Alexandra Soto schloss im Jahr 1990

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- die École des Hautes Études

und ausländischen Kontrollgremien von Commerciales in Paris ab.

Wirtschaftsunternehmen:

Sie begann ihre Karriere als

]]

Investmentbankerin bei Morgan Stanley

[[ & Co. International plc in London und

- keine wechselte 1993 zu Lazard & Co. Ltd.

Im Jahr 2000 wurde sie Partnerin bei

Lazard Partners.

Im Laufe ihrer Karriere war Frau Soto

bei internationalen Transaktionen auf

verschiedenen Gebieten beratend

tätig. Von 2010 bis 2014 war sie

Non-Executive Director des Boards of

Directors und des Prüfungsausschusses

der Bull S.A. Von 2010 bis 2016 war

sie Mitglied des Board of Directors

der Lazard Frères Banque S.A. Derzeit

ist Frau Soto Global COO von Lazard

Financial Advisory und Mitglied in

mehreren globalen internen

Ausschüssen der Konzernleitung; als

Senior Banker arbeitet sie

länderübergreifend von London aus.

Seit 2017 ist Frau Soto Mitglied des

Aufsichtsrats der METRO AG.

Aufgrund ihres beruflichen Werdegangs

besitzt Frau Soto internationale

Erfahrung in der Finanzberatung von

Kunden weltweit und verfügt über

herausragende Expertise in den

Bereichen Corporate Finance und M&A.

DATENSCHUTZHINWEISE

1. Allgemeine Informationen

a) Einleitung

Die METRO AG legt großen Wert auf Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre.

Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten

wir unsere Aktionäre über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und

ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den anwendbaren

Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 2016/679

(Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), im Zusammenhang

mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung

informieren.

b) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO

METRO AG, Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf

c) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

METRO AG, Datenschutzbeauftragter, Metro-Straße 1, 40235 Düsseldorf

E-Mail: datenschutz@metro.de

2. Informationen bezüglich der Verarbeitung

a) Datenkategorien

Wir verarbeiten insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten:

* Vor- und Nachname,

* Anschrift,

* Aktienanzahl,

* Aktiengattung,

* Besitzart der Aktien und

* Nummer der Eintrittskarte.

Darüber hinaus können wir auch die personenbezogenen Daten eines von einem

Aktionär benannten Stimmrechtsvertreters (insbesondere

dessen Name sowie dessen Wohnort) verarbeiten. Sofern Aktionäre oder ihre

Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten

wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige

Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär

oder Vertreter angegebenen Kontaktdaten, wie z. B. E-Mail-Adresse oder

Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch

Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären

in der Hauptversammlung.

b) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir verwenden personenbezogene Daten, um Aktionären die Teilnahme an und die

Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung

zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die

ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung

der Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der

Hauptversammlung nach §§ 118 ff. AktG zwingend

erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs.

1 Satz 1 lit. c) DSGVO.

Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur

Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen

wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels-

und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen

Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.

c) DSGVO.

Sämtliche Aktien der METRO AG - Stammaktien und Vorzugsaktien - sind

Inhaberaktien. Anders als bei Namensaktien führt die

METRO AG kein Aktienregister im Sinne von § 67 AktG, in das Name, Geburtsdatum

und Adresse des Aktionärs sowie die Stückzahl

der Aktien einzutragen sind.

c) Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Wir bedienen uns zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der

Hauptversammlung zum Teil externer Dienstleister (insbesondere

bei Druck und Versand der Einladung zur Hauptversammlung sowie bei der

Anmeldung zur Hauptversammlung und der Durchführung).

Dienstleister, die zum Zwecke der Vorbereitung, Abwicklung und Nachbereitung

der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten

von uns nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der

beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und

verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der METRO AG. Jeder unserer

Mitarbeiter und alle Mitarbeiter von externen

Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese

verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich

zu behandeln.

Teilnehmer der Hauptversammlung können zudem die im gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2

AktG in der Hauptversammlung zugänglich zu machenden

Teilnehmerverzeichnis zu allen Teilnehmern der Hauptversammlung erfassten Daten

einsehen.

d) Datenquellen

Wir bzw. unsere damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen

Daten der Aktionäre in der Regel über unsere

Anmeldestelle von den Kreditinstituten der Aktionäre, die diese mit der

Verwahrung unserer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbanken).

e) Speicherdauer

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die

Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Grundsätzlich

anonymisieren oder löschen wir personenbezogene Daten, soweit uns nicht

gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften

zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im

Rahmen von gerichtlichen Verfahren erforderlich

ist. Informationen zu Frage- und Redebeiträge von Aktionären in der kommenden

Hauptversammlung werden grundsätzlich nach einem

Monat anonymisiert, soweit eine längere Speicherung nicht aus den oben

genannten Gründen erforderlich ist.

3. Rechte von Betroffenen

Als Betroffene können sich Aktionäre jederzeit mit einer formlosen Mitteilung

unter den oben unter 1.c) genannten Kontaktdaten

an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, um ihre Rechte, deren

Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind, gemäß der DSGVO

auszuüben. Dazu zählen insbesondere:

* das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der

verarbeiteten Daten zu erhalten (Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO),

* das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Ergänzung

unvollständiger Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO),

* das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, sowie, falls

die personenbezogenen Daten veröffentlicht wurden, die Information an andere

Verantwortliche über den Antrag auf Löschung (Recht auf Löschung, Art. 17

DSGVO),

* das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf

Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO).

Betroffene Personen haben ferner das Recht, eine Beschwerde bei einer

Aufsichtsbehörde einzureichen.

 

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04.01.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: METRO AG

Metro-Straße 1

40235 Düsseldorf

Deutschland

E-Mail: n.bielefeld@metro.de

Internet: https://www.metroag.de/

ISIN: DE000BFB0019, DE000BFB0027

WKN: BFB001, BFB002

 

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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763485  04.01.2019