Thun (awp) - Im Vorfeld der Generalversammlung von Meyer Burger vom 2. Mai gehen die Emotionen hoch. Die Investorin Elysium Capital kritisiert harsch, dass nicht persönlich anwesende Aktionäre keine Möglichkeit hätten, allfälligen Zusatz- oder Änderungsanträgen von Aktionären über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zuzustimmen.

Publikumsaktionäre hätten nur drei Optionen bei Aktionärsträgen, heisst es in einer Mitteilung von Elysium Capital vom Freitag: Sie könnten den Stimmrechtsvertreter anweisen, den Empfehlungen des Verwaltungsrats zu folgen - was bei Aktionärsanträgen wohl ohnehin eine Ablehnung bedeute -, sie könnten die Anträge ablehnen lassen oder sie könnten sich der Stimme enthalten. Die Option einer Zustimmung zu Aktionärsanträgen gebe es dagegen nicht. Ohne spezifische Weisung müsse der Stimmrechtsvertreter zudem dem Verwaltungsrat folgen.

Für Elysium Capital ist das Wahlprozedere damit nicht nur "undemokratisch" sondern auch rechtswidrig. Die Vergütungsverordnung (VegüV) sehe für solche Verstösse eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Elysium wolle alle rechtlichen Optionen prüfen, um gegen das "rechtswidrige Vorgehen" des Verwaltungsrats vorzugehen, heisst es.

Ein Meyer Burger-Sprecher bestätigte am Freitag, dass der Verwaltungsrat des Solarunternehmens von Elysium Capital ein entsprechendes Schreiben erhalten habe. Zu den Vorwürfen wollte er zum derzeitigen Zeitpunkt aber keinen Kommentar abgeben.

Elysium Capital repräsentiert nach eigenen Angaben Aktionäre, die gut vier Millionen Aktien halten, was rechnerisch einem Anteil von rund 0,6 Prozent an Meyer Burger entspricht. Die Gesellschaft hatte sich im März an die Seite des Petr Kondrashev und seiner Beteiligungsgesellschaft Sentis gestellt, der die Meyer Burger-Führung verschiedentlich kritisiert hatte. Elysium hat zudem mit Urs Fähndrich einen eigenen Kandidaten für den Verwaltungsrat nominiert.

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