BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet, um zu prüfen, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Grundlage des Verfahrens seien die Befugnisse, die das Kartellamt im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang 2021 erhalten habe, erklärte die Behörde in Bonn. Danach könne sie in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hätten, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Eingeleitet hat das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben gegen Microsoft zunächst die erste Stufe, also ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung. Ein Anhaltspunkt für eine solche Position könne das Vorliegen eines digitalen Ökosystems sein, das sich über verschiedene Märkte erstrecke. Damit verbundene Machtstellungen seien von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar.

"Microsoft hat mit Windows und den Office-Produkten traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Büro-Software", erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Darauf aufbauend habe es sein Produktangebot sowohl für Unternehmenskunden als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ständig erweitert. "In jüngerer Zeit sehen wir eine stark gewachsene Bedeutung der Cloud-Dienste Azure und One Drive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams, einer Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten", bemerkte er.


Mundt sieht gute Gründe für Prüfung 

Darüber hinaus sei Microsoft in weiteren Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, Karrierenetzwerken mit dem Dienst Linked In oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und habe zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen auf sich aufmerksam gemacht. "Angesichts dessen gibt es gute Gründe zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt", betonte Mundt. "Eine solche Feststellung würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen."

Ein Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts sei mit der Entscheidung zur Verfahrenseinleitung noch nicht verbunden. Soweit sich aufgrund von Beschwerden oder sonstigen Hinweisen Anhaltspunkte für potentiell wettbewerbsgefährdende Praktiken Microsofts ergäben, werde hierüber - auch in Abstimmung mit der Europäischen Kommission und gegebenenfalls weiteren Wettbewerbsbehörden - gesondert zu entscheiden sein.

Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bereits in Bezug auf die Unternehmen Alphabet/Google und Meta rechtskräftig festgestellt. Amazon hat demnach die Verfügung, mit der das Bundeskartellamt eine entsprechende Feststellung getroffen hat, angefochten. Das Beschwerdeverfahren sei vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Die Prüfung, ob dem Apple-Konzern eine solche Stellung zukomme, sei weit fortgeschritten.

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March 28, 2023 07:26 ET (11:26 GMT)