AG erfolgreich platziert
DGAP-News: MTU Aero Engines AG / Schlagwort(e): Anleihe
MTU Aero Engines AG: Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG
erfolgreich platziert
10.09.2019 / 14:37
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Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG erfolgreich platziert
- Emissionsvolumen EUR 500 Millionen, Laufzeit 7,5 Jahre
- Kupon von 0,05 %, Ausgabepreis von 103 %, entsprechend einer jährlichen
Rendite bis zur Endfälligkeit von -0,34 %, und eine Wandlungsprämie von 55%
München, 10. September 2019: Die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die
"Gesellschaft") gibt die erfolgreiche Platzierung von neuen nicht nachrangigen
und nicht besicherten Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR
500 Millionen und Fälligkeit im März 2027, unterteilt in 5.000
Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 (die
"Neuen Wandelschuldverschreibungen") bekannt. Die Neuen
Wandelschuldverschreibungen sind in neue und/oder bestehende auf den Namen
lautende Stammaktien der Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar. Die
Bezugsrechte der Aktionäre wurden ausgeschlossen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7,5 Jahren haben
und mit einem Festzinssatz von 0,05 % pro Jahr verzinst, die Zinsen sind
jährlich nachschüssig zahlbar. Der Ausgabepreis beträgt 103 %, dies entspricht
einer jährlichen Rendite bis zur Endfälligkeit von -0,34 %. Die Wandlungsprämie
wurde mit 55 % über dem Referenzaktienpreis (Durchschnitt der täglichen
volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Namen lautenden nennwertlosen
Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA an dem 11., 12. und 13. September 2019)
festgelegt.
Der Erlös der Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des
Teilrückerwerbs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft
mit Fälligkeit in 2023, ISIN DE000A2AAQB8, in Verbindung mit der am 10.
September 2019 bekanntgegebenen Verkaufsaufforderung (soweit dieser erfolgt)
sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.
Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die Neuen
Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag (zuzüglich aufgelaufener, aber nicht
gezahlter Zinsen) gemäß den Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen
jederzeit (i) am oder nach dem 8. April 2025 zurückzukaufen, wenn der Kurs der
Stammaktien über einen bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen
Wandlungskurses beträgt oder (ii) wenn höchstens 20 % des Gesamtnennbetrags der
ursprünglich begebenen Neuen Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich bei
institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß
Regulation S nach dem United States Securities Act von 1933 in der aktuellen
Fassung durch eine Privatplatzierung platziert. Das Settlement der Neuen
Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 18. September
2019 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den
Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich im
Anschluss zeitnah erfolgen.
HSBC und UniCredit Bank AG begleiteten die Platzierung der Neuen
Wandelschuldverschreibungen als Joint Global Coordinator und Joint Bookrunner.
-ENDE-
Ihre Ansprechpartner:
Eckhard Zanger
Leiter Unternehmenskommunikation und Public Affairs
Tel.: + 49 (0)89 14 89-91 13
Mobil: + 49 (0) 176-1000 6158
Email: Eckhard.Zanger@mtu.de
Markus Wölfle
Leiter Unternehmenskommunikation
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Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und
enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so
ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein
öffentliches Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen. Ein Prospekt wird
im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen nicht
erstellt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht
unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der
Neuen Wandelschuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen
Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Neuen Wandelschuldverschreibungen
erstellen oder registrieren lassen muss. Die Verteilung dieser Veröffentlichung
und das Angebot und der Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen in
bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die
diese Veröffentlichung lesen, sollten sich selbst über derartige
Einschränkungen informieren und diese beachten.
Diese Veröffentlichung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden
nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das
"Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten
Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung
oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion,
für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht
angeboten oder verkauft werden. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden
nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Veröffentlichung und die
darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in
anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin
genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder
dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten
allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Neuen
Wandelschuldverschreibungen werden gemäß Regulation S nach dem Wertpapiergesetz
ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.
Im Vereinigten Königreich wird diese Veröffentlichung ausschließlich verteilt
an und richtet sich ausschließlich an (i) Personen mit professioneller
Erfahrung in Investmentangelegenheiten gemäß Article 19 (5) der Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die
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(iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt werden darf (alle
diese Personen gemeinsam "Maßgebliche Personen"). Jegliche Investments oder
Investmentaktivitäten auf die sich vorliegendes Dokument bezieht sind
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Nur MiFID II professionelle Kunden/geeignete Gegenparteien/Kein PRIIPs KID -
Der Hersteller-Zielmarkt (MIFID-II-Produkt-Governance) sind nur geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Ein PRIIPs Key
Information Document (KID) wurde nicht erstellt, da das Angebot sich nicht an
Kleinanleger im EWR richtet.
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