8. April 2021

Stellungnahme der Verwaltung zum Gegenantrag von Herr Ludwig Friedt zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung

am 21. April 2021

Wir halten den Gegenantrag von Hr. Friedt für unbegründet.

Das der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegte Vergütungssystem für den Vor- stand basiert auf den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex und den Regelungen des ARUG II. Der Aufsichtsrat hat sich unter Hinzuziehung eines externen Experten davon überzeugt, dass das Vergütungssystem hinsichtlich seiner Ausgestal- tung und Höhe nicht nur angemessen und marktüblich ist; die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder und die sie bildenden einzelnen Vergütungselemente liegen viel- mehr im unteren Bereich der marktüblichen Bandbreite bzw. in vielen Fällen sogar un- terhalb diese Bereichs.

Des Weiteren verweisen wir auf unsere Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 in der Ein- ladung zur Hauptversammlung und die dortigen Erläuterungen. Wir werden auch in der Hauptversammlung selbst zum Vergütungssystem und zu dessen Angemessenheit Stellung nehmen.

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