DGAP-News: Mühl Product & Service Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Mühl Product & Service Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.10.2021 in 99448 Kranichfeld Bahnhofstr.15 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-09-07 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Mühl Product & Service Aktiengesellschaft Kranichfeld ISIN: DE000A254203 / WKN: A25420 ISIN: DE000A3E5BR8 / WKN: A3E5BR ISIN: DE000A3E5BS6 / WKN A3EBS Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die 'Gesellschaft') ein, die am Freitag, den 15. Oktober 2021, um 10:00 Uhr (MESZ), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) stattfindet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft, Bahnhofstraße 15, 99448 Kranichfeld. Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse https://muehl.ag im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter Abschnitt VII. I. Tagesordnung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft - einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB - und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sowie auch während der Hauptversammlung im Internet unter 1. https://muehl.ag
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' zugänglich.
Sie werden auch in der Hauptversammlung näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2020, des Lageberichts der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft - einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB - und des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2020
Die vorstehend genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sowie
auch während der Hauptversammlung im Internet unter
2. https://muehl.ag
im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' und dort unter '2021' zugänglich.
Sie werden auch in der Hauptversammlung näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Sandy Möser für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats soll im Wege
der Einzelentlastung abgestimmt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Matthias Herrmann für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. b) Frau Christel Hahn für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. c) Herrn Berthold Oesterle für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Vorstands soll im Wege der
Einzelentlastung abgestimmt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Frau Sandy Möser für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. b) Herrn Ralf Kretzschmar für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. c) Herrn Christoph Hußmann für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats soll im Wege
der Einzelentlastung abgestimmt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Matthias Herrmann für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. b) Frau Christel Hahn für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. c) Herrn Berthold Oesterle für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW PARTNER Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB 7. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2021 zu
wählen.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Nach § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder
wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des nach § 87a Abs. 1 AktG
vom Aufsichtsrat beschlossenen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands zu beschließen. Die
erstmalige Beschlussfassung nach § 120a Abs. 1 AktG hat gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 EGAktG bis zum Ablauf
der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen. 8.
Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 15. Oktober 2021 und unter Berücksichtigung der Vorgaben des §
87a Abs. 1 AktG das nachstehend unter Abschnitt II. 'Angaben zu Tagesordnungspunkt 8: Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands' wiedergegebene System zur Vergütung für die Mitglieder des Vorstands
beschlossen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das in Abschnitt II. wiedergegebene Vergütungssystem für die Mitglieder
des Vorstands der Mühl Product & Service Aktiengesellschaft zu billigen.
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft
mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen, wobei ein
die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Die erstmalige Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3
AktG hat gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1 EGAktG bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die
auf den 31. Dezember 2020 folgt, zu erfolgen.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft konkret 9. festgesetzt. Der Wortlaut von § 13 der Satzung der Gesellschaft und das zugrundeliegende Vergütungssystem
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September 07, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)