Formular zur Stimmrechtsvertretung

zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der Nemetschek SE, München, am 12. Mai 2022

Dieses Formular ersetzt nicht die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und nicht den fristgerechten Zugang des formgerechten Nachweises des Anteilsbesitzes. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite.

Person des Erklärenden

Vor- und Nachname / Name der Gesellschaft

Anzahl AktienPLZ / Wohnort / Sitz der Gesellschaft

Stimmrechtskarten-Nr.

Briefwahl

Ich/Wir stimme(n) per Briefwahl wie unten angegeben ab.

oder Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Nemetschek SE, München

Ich/Wir bevollmächtige(n) die Stimmrechtsvertreter der Nemetschek SE (Frau Stefanie Zimmermann sowie Frau Marion Ziegler, beide

Mitarbeiterinnen der Nemetschek SE, München) jeweils einzeln, mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung, mich/uns in der oben ge-nannten Hauptversammlung ohne Offenlegung meines/unserer Namen(s), das Stimmrecht gemäß meinen/unseren unten abgegebenen Weisungen auszuüben. Die Weisungen beziehen sich jeweils auf die im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschläge.

Stimmabgabe/Weisungen

JaNeinEnthaltung

Ja Nein EnthaltungTOP 2 Verwendung Bilanzgewinn

TOP 3 Entlastung Vorstand für das GJ 2021

  • a) Herr Dr. Axel Kaufmann

  • b) Herr Viktor Várkonyi

  • c) Herr Jon Elliott

□ □ □

□ □ □

TOP 4 Entlastung Aufsichtsrat für das GJ 2021

  • a) Herr Kurt Dobitsch

  • b) Herr Prof. Georg Nemetschek

  • c) Herr Rüdiger Herzog

  • d) Herr Bill Krouch

□ □ □ □

□ □ □ □

TOP 5 Bestellung Abschlussprüfer für das GJ 2022 TOP 6 Erweiterung Aufsichtsrat u. Satzungsänderung

□ □

TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat

  • a) Herr Kurt Dobitsch

  • b) Herr Bill Krouch

  • c) Frau Patricia Geibel-Conrad

  • d) Herr Dr. Gernot Strube

  • e) Frau Christine Schöneweis

  • f) Herr Prof. Dr. Andreas Söffing

TOP 8 Wahl Prof. Nemetschek z. Ehrenvors. AR TOP 9 Billigung Vergütungsbericht 2021

TOP 10 Billigung Vorstandsvergütungssystem TOP 11 Änderung Satzung zur AR-Vergütung

□ □ □ □ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □ □ □ □

□ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □ □

Antrag A Antrag B Antrag C Antrag D Antrag E Antrag F

□ □ □ □ □

□ □ □ □ □

□ □ □ □ □

X

Datum

Unterschrift(en) oder anderer Abschluss der Erklärung

Vollmacht an einen Dritten

Ich/Wir bevollmächtige(n)

Vor- und Nachname / Name der Gesellschaft

PLZ / Wohnort / Sitz der Gesellschaft

mich/uns in der genannten Hauptversammlung zu vertreten. Die Vollmacht umfasst die Ausübung sämtlicher versammlungsbezogener Rechte und Möglichkeiten sowie die Erteilung einer Untervollmacht.

X

Datum

Unterschrift(en) oder anderer Abschluss der Erklärung

Hinweise

Anmeldung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung von Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung sind Sie nur berechtigt, wenn Sie sich ordnungsgemäß anmelden und einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder einen Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG (jeweils "Berechtigungsnachweis") übersenden, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 21. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ), "Nachweisstichtag", bezieht.

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 5. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) entweder in Text-form unter der Anschrift

NEMETSCHEK SE c/o Commerzbank AG GS-BM General Meetings 60261 Frankfurt am Main oder unter der E-Mail-Adressehv-eintrittskarten@commerzbank.comoder durch Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c AktG zugehen.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Übermittlung durch Intermediäre gegenwärtig noch zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann, da die dafür erforderlichen elektronischen Systeme und Vorkehrungen noch nicht von allen Intermediären durchweg gewährleistet werden. Insbesondere aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie kann es zu Verzögerungen im Postverkehr kommen. Wir empfeh-len die Anmeldung und die Übermittlung des Berechtigungsnachweises per E-Mail.

Hinweise zu diesem Formular

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig und leserlich aus. Die erforderlichen Angaben zur Person des Erklärenden entnehmen Sie bitte Ihrer Stimmrechtskarte, die Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung übersandt wird.

Sofern eine Zuordnung aufgrund fehlender bzw. nicht ordnungsgemäßer Anmeldung oder unvollständiger bzw. unleserlicher Angaben auf diesem Formular nicht möglich sein sollte, kann das Stimmrecht nicht mittels dieses Formulars durch Briefwahl oder Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden bzw. können die Rechte und Möglichkeiten der Aktionäre im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversamm-lung nicht durch einen mittels dieses Formulars bevollmächtigten Dritten ausgeübt werden.

Für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl oder durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie für die Erteilung von Vollmachten können Sie auch die mit der Stimmrechtskarte übersandten Formulare verwenden. Sie können für die Ausübung des Stimm-rechts im Wege der Briefwahl oder durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie für die Erteilung von Vollmachten auch die weiteren in der Einladung zur Hauptversammlung genannten Möglichkeiten nutzen, ohne die Formulare zu verwenden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst per Briefwahl, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen.

Wenn Sie einen Dritten auf postalischem Weg oder per E-Mail bevollmächtigen möchten, können Sie hierzu unter anderem dieses For-mular oder die mit der Stimmrechtskarte übermittelte Vollmacht an einen Dritten verwenden. Sie können auch die Stimmrechtskarte Ihrem Bevollmächtigten übergeben und die Vollmacht bzw. deren Nachweis an die unten genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse übermitteln. Be-achten Sie auch die Hinweise in der Einladung zur Hauptversammlung zur Erteilung, Änderung und zum Widerruf von Erklärungen auf postali-schem Weg, per E-Mail, unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre sowie zur fristgerechten Ausübung Ihrer Stimmrechte. Bitte weisen Sie Ihren Bevollmächtigten ausdrücklich auf diesen Ablauf sowie die weiteren Informationen in der Einladung zur Hauptversammlung, insbesondere auch zum Datenschutz, hin.

Briefwahl bzw. Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wenn Sie keinen Dritten bevollmächtigen, können Sie auf der Vorderseite dieses Formulars Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder Ihr Stimmrecht durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen; bitte kreuzen Sie das entsprechende Feld auf der Vorderseite des Formulars an.

Kreuzen Sie bitte bei Zustimmung das Ja-Feld, bei Ablehnung das Nein-Feld und bei Stimmenthaltung das Enthaltung-Feld an. Wenn Sie keine Markierung vornehmen, wird dies als Enthaltung gewertet, Mehrfachmarkierungen werden als ungültig gewertet.

Briefwahlstimmen sowie Vollmachten/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können im Vorfeld der Hauptversammlung bis zum 11. Mai 2022, 18:00 Uhr (MESZ) übermittelt werden an (Zugang maßgeblich):

NEMETSCHEK SE, Investor Relations, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München, oder per E-Mail:hauptversammlung@nemetschek.com, oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre.

Die Stimmrechtsvertreter können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Aus-übung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptver-sammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegennehmen und dass sie nur für die Abstimmung über solche Anträge und Wahlvorschläge zur Verfügung stehen, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden, soweit diese Anträge oder Wahlvor-schläge in der virtuellen Hauptversammlung jeweils zur Abstimmung kommen.

Über das HV-Portal können Briefwahlstimmen oder Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter gemäß dem von der Gesell-schaft festgelegten Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben bzw. erteilt werden.

Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung können bereits abgegebene Briefwahlstimmen bzw. bereits erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter über das HV-Portal geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht auch für fristgemäß per Post, E-Mail oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre abgege-bene Briefwahlstimmen bzw. erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter.

Wenn Erklärungen über die Abgabe bzw. Erteilung, die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen oder Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auf mehreren der möglichen Übermittlungswege Post, E-Mail, HV-Portal der Gesellschaft im Internet und unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre zugehen, gilt die zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als verbindlich.

Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine Stimmabgabe durch Briefwahl nicht aus. Die Stimmabgabe durch Briefwahl gilt als Widerruf zuvor abgegebener Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Umgekehrt gilt eine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte einschließlich der von der Gesellschaft benannten Stimm-rechtsvertreter als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen.

Briefwahlstimmen oder Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl dividendenberechtigter Aktien.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, gilt die Briefwahlstimme oder Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Nemetschek SE published this content on 14 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 April 2022 10:54:11 UTC.