der Gesellschaft ('Teilbonus I"), und Erreichung des im Budget geplanten IFRS Konzern-EBT (Ergebnis vor 
              Steuern) der Gesellschaft ('Teilbonus II'). 
              Die Orientierung an den beiden Zielgrößen Konzernumsatz und Konzern-EBT verpflichtet den Vorstand, 
              gleichzeitig auf Wachstum und Profitabilität zu achten und befördert damit das strategische Ziel des 
              profitablen Wachstums der Gesellschaft. 
              Die Zielvorgaben für beide Teilboni ergeben sich unmittelbar aus dem Budget auf volle 100.000 EUR auf- 
              oder abgerundet. Sofern 90 % der im Budget geplanten konsolidierten Zielvorgaben nicht erreicht werden, 
              liegt eine Zielerreichung von 0 % vor und es besteht kein Anspruch auf den jeweiligen Teilbonus. 
 
 
              Wird das im Budget geplante konsolidierte Jahresziel zu 100 % erreicht, beträgt die Zielerreichung 100 % 
              und der jeweilige Teilbonus ist zu 100 % verdient. Werden 110 % des im Budget geplanten konsolidierten 
              Jahreszieles überschritten, ist der jeweilige Teilbonus zu 200 % verdient. Sofern die Zielerreichung 
              zwischen 90 % und 110 % des im Budget geplanten konsolidierten Jahreszieles liegt, ist der jeweilige 
              Teilbonus anteilig innerhalb der Spanne zwischen 0 % und 200 % verdient. Die Zielerreichung wird 
              ungerundet anhand der tatsächlichen Zahlen des festgestellten Jahresabschlusses ermittelt. 
              Der Aufsichtsrat darf den ermittelten STI-Bruttobetrag für ein Geschäftsjahr zur Herstellung eines im 
              Hinblick auf den persönlichen Leistungsbeitrag des Vorstandsmitglieds stimmigen Gesamtbilds um insgesamt 
              maximal 20 % erhöhen oder verringern. Eine solche etwaige Anpassung sowie die Bestimmung des konkreten 
              individuellen prozentualen Anpassungsfaktors erfolgt allein durch den Aufsichtsrat in Ausübung 
              pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung geeigneter, an die gegebenen Zielparameter angelehnter 
              Bemessungskriterien (z. B. Führungsqualität, Beitrag zur Erreichung strategischer, finanzieller, 
              technischer oder produktbezogener Ziele, nachhaltiger Wertsteigerung der Aktie oder vergleichbarer 
              Parameter). 
              Der maximale Gesamtbetrag des STI für ein Geschäftsjahr bewegt sich somit zwischen 0 % und maximal 240 % 
              der STI-Zielvergütung. 
              Beispielrechnung (fiktive Werte): 
              *             STI Zielbetrag: 200.000 EUR 
              *             Zielerreichung 
              *             Zielerreichung Umsatz: 105 % 
              *             Zielerreichung EBT: 96 % 
              *             Zielerreichung gesamt: 50 % ^* 105 % + 50 % ^* 96 % = 100,5 % 
              *             Individuelle Anpassung: +10 % => Anpassungsfaktor: 1,1 
              *             Auszahlungsbetrag: ((100,5 % - 90 %) ^* 10) ^* 1,1 ^* 200.000 EUR = 10,5 % ^* 10 ^* 1,1 ^* 
                            200.000 EUR = 231.000 EUR 

Die Zielerreichung betreffend das STI des abgelaufenen Geschäftsjahres wird vom Aufsichtsrat

spätestens mit der Sitzung des Aufsichtsrats, die über die Feststellung des Jahres- und die Billigung des

Konzernabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres der Gesellschaft Beschluss fasst, festgestellt.

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, aus der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des STI

außerordentliche Erträge/Entwicklungen, die zu einmaligen, nicht auf eine Steigerung des operativen

Geschäfts zurückzuführenden Mehrerlösen geführt haben (z. B. Veräußerung von Unternehmensteilen und/oder

Vermögen, Beteiligungsverkäufe, Hebung stiller Reserven, Buchgewinne und vergleichbare Einflüsse),

herauszurechnen. Gleiches gilt für außerordentliche Aufwände/Entwicklungen, die zu einmaligen, nicht auf

einen Rückgang des operativen Geschäfts zurückzuführenden Mehraufwänden geführt haben (z. B. Kosten für M

&A-Transaktionen). Etwaige Anpassungen im Finanzergebnis, die Earn-Out Ansprüche aus M&A-Transaktionen

der Vergangenheit oder Zukunft betreffen, werden ebenfalls aus dem konsolidierten EBT der Gesellschaft

herausgerechnet. Herausrechnungen können jederzeit, spätestens jedoch zur Feststellung der Zielerreichung

erfolgen.

Der STI wird jährlich, in der Regel nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, an die

einzelnen Vorstandsmitglieder in bar ausgezahlt.

Falls der Anstellungsvertrag während eines Geschäftsjahrs beginnt, wird der STI zunächst entsprechend

der jeweiligen Zielerreichung für das betreffende Geschäftsjahr ermittelt und zeitanteilig gekürzt.

Bei Beendigung des Vorstandsvertrags: siehe Abschnitt E. 'Regelungen für den Fall des Ausscheidens von

Vorstandsmitgliedern'.

Langfristige variable Vergütung (Teilnahme am Long Term Incentive-Programm, 'LTI')


              Die Vorstandsmitglieder nehmen an dem vom Aufsichtsrat verabschiedeten Long Term Incentive-Programm 
              ('LTI') in seiner zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Fassung teil. 
              (1) Grundlagen 
              Im Rahmen des Long-Term Incentive Programms gewährt die Gesellschaft den bezugsberechtigten 
              Vorstandsmitgliedern virtuelle Aktien an der Gesellschaft, die nach Ablauf einer Haltefrist von drei 
              Jahren nach Wahl der Gesellschaft entweder in bar oder in Form realer Aktien abgelöst werden. Dabei 
              handelt es sich um schuldrechtliche Nachbildungen von Aktien (nachfolgend 'Shadow Shares'), die zwar 
              keinerlei Gesellschafterrechte gewähren, deren Wert sich aber an dem Aktienkurs der Gesellschaft 
              orientiert. Die Vorstandsmitglieder werden damit sowohl am Kursgewinn als auch am Kursverlust der Aktien 
              der Gesellschaft beteiligt. 
              Die Gewährung der Shadow Shares ist abhängig von der Zielerreichung bei den finanziellen Zielen 
              Konzernumsatz und Konzern-EBITDA. 
              Die Zielvergütung bei 100% Zielerreichung ist vertraglich fixiert. 
              Die jeweiligen Jahresziele werden vom Aufsichtsrat im Rahmen einer 3-Jahres-Planung festgelegt. 
              Der Zielerreichungskorridor unter dem LTI beträgt 80 % bis 130 %. 
              Der Auszahlungsbetrag bei der Einlösung der Shadow Shares ist auf das Dreifache des relevanten 
              Zuteilungsbetrages begrenzt, das entspricht maximal 390 % der vertraglich fixierten LTI-Zielvergütung. 
              Durch die Orientierung an den finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und EBITDA werden die 
              Vorstandsmitglieder gleichzeitig auf Wachstum und Profitabilität verpflichtet. Zudem entfällt die 
              LTI-Zuteilung eines Jahres bei einem negativen Jahresergebnis komplett. Damit befördert das LTI die 
              strategische Ausrichtung der Gesellschaft auf profitables Wachstum. 
 
 
              ^1 durchschnittlicher Schlussauktionspreis der Aktie der Gesellschaft (WKN: XNG888) im Xetra-Handel (oder 
              einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 100 Tagen vor der 
              Hauptversammlung, in der der Konzernabschluss (nach IFRS), der Grundlage für die Festlegung der 
              Zielerreichung ist, vorgelegt bzw. im Einzelfall gebilligt wird 
              ^2 Durchschnitt der Schlussauktionspreise der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem 
              vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 100 Tagen vor dem 
              Ausübungszeitpunkt, wobei während der Wartezeit erfolgte Kapitalmaßnahmen anteilig berücksichtigt werden 
              (2) Gewährung von Shadow Shares 
              Die Shadow Shares werden in jährlichen Tranchen gewährt. Mit jeder Tranche wird eine von der Erreichung 
              des EBITDA-Jahreszieles sowie der Erreichung des Umsatz-Jahreszieles abhängige Anzahl von Shadow Shares 
              zugeteilt. 
              Die Anzahl der zuzuteilenden Shadow Shares einer jährlichen Tranche entspricht dem Quotienten aus dem 
              jeweiligen Zuteilungsbetrag und dem maßgeblichen Referenzkurs.^3 Die Zuteilung erfolgt in den ersten zehn 
              Tagen nach der Hauptversammlung, der der für die Zuteilung relevante Konzernabschluss vorgelegt wurde. 
              Bei der Berechnung der Anzahl der zuzuteilenden Shadow Shares findet soweit erforderlich eine 
              kaufmännische Aufrundung auf eine ganze Zahl statt. 
              Die Anzahl der Shadow Shares wird im Falle der Durchführung von Kapitalmaßnahmen entsprechend angepasst. 
              Die Zuteilung von Shadow Shares in einem Jahr führt nicht automatisch zur Zuteilung auch in den folgenden 
              Jahren. Die erneute Zuteilung ist abhängig von dem Erreichen der jeweils vereinbarten Ziele. Ebenso wird 
              das Programm durch die Verfehlung der Zielwerte in einem Jahr nicht automatisch für die folgenden Jahre 
              ungültig. 
              ^3 Durchschnittlicher Schlussauktionspreis der Aktie der Gesellschaft (WKN: XNG888) im Xetra-Handel (oder 
              einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 100 Tagen vor der 
              Hauptversammlung, in der der Konzernabschluss (nach IFRS), der Grundlage für die Festlegung der 

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April 08, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)