Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten gem. § 127 AktG die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß. Allerdings brauchen Wahlvorschläge von Aktionären nicht begründet zu werden und eine Veröffentlichung kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der von dem Aktionär zur Wahl vorgeschlagenen Person enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen außerdem nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angabe zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen enthält.

Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse https://de-de.nexus-ag.de/hv

veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorstehend genannten Internetadresse veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gem. § 1 Abs. 2 S. 2 Covid-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der den Gegenantrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht der Aktionäre gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 2 Covid-19-Gesetz

Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 27. April 2021 kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen. In Einklang mit Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 2 Covid-19-Gesetz entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, in welcher Form er die Fragen beantwortet. Der Vorstand behält sich insofern insbesondere vor, eingereichte Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst zu beantworten.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens Montag, 26. April 2021, 24:00 Uhr MESZ, über das Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://de-de.nexus-ag.de/hv

zugänglich ist, einzureichen. Auf anderem Wege oder nach Ablauf des 26. April 2021, 24:00 Uhr MESZ, eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über das Aktionärsportal, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://de-de.nexus-ag.de/hv

zugänglich ist, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 25. April 2021 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-AuswBekG Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung nach § 124a AktG einschließlich dieser Einladung zur Hauptversammlung und des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2020, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://de-de.nexus-ag.de/hv

zugänglich.

Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen auch in den Geschäftsräumen der Nexus AG, Irmastraße 1, 78166 Donaueschingen, zur Einsicht der Aktionäre aus.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung für die Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 15.752.231 und ist eingeteilt in 15.752.231 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Nach der Satzung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt demnach 15.752.231. Von den 15.752.231 Stück Aktien entfallen zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.408 Stück Aktien auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustünden.

Informationen zum Datenschutz

Die Nexus AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und den Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 (1) c) DSGVO, §§ 123, 129 AktG.

Innerhalb der Nexus AG werden ihre Daten nur von den Personen oder Stellen und in dem Umfang verarbeitet, wie dies zur Zweckerfüllung notwendig ist. Nach Zweckerfüllung werden die Daten gelöscht.

Die Nexus AG übermittelt Ihre Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung an Dienstleister, sofern Leistungen bei der Ausrichtung der Hauptversammlung, erforderlich sind.

Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der DSGVO.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.

Ihre Rechte können Sie gegenüber der Nexus AG über folgenden Kontakt geltend machen:


              Nexus AG 
              Irmastr. 1 
              78166 Donaueschingen 

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter


              Nexus AG 
              Datenschutzbeauftragter 
              Irmastr. 1 
              78166 Donaueschingen. 
              E-Mail: datenschutz@nexus-ag.de 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nexus-ag.de

Donaueschingen, im März 2021

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2021-03-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Nexus AG 
              Irmastraße 1 
              78166 Donaueschingen 
              Deutschland 
E-Mail:       melanie.ilic@nexus-ag.de 
Internet:     http://www.nexus-ag.de/ 
ISIN:         DE0005220909 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1176388 2021-03-17

(END) Dow Jones Newswires

March 17, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)