Ermächtigung wird der Vorstand den Ausgabebetrag so festsetzen, dass der Abschlag auf den 
                            Börsenpreis so niedrig wie möglich ist, d. h. voraussichtlich nicht mehr als 3 %, 
                            keinesfalls aber mehr als 5 % des dann aktuellen Börsenpreises beträgt. Durch diese Vorgabe 
                            ist sichergestellt, dass die bestehenden Aktionäre keiner erheblichen Verwässerung ihres 
                            Anteilsbesitzes ausgesetzt sind. Da die neuen Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, 
                            kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien am Markt zu 
                            annähernd den gleichen Bedingungen erwerben, wie sie die Emission vorsieht. Bei der 
                            Berechnung der 10 %-Grenze sind zudem anderweitige Ausnutzungen der Ermächtigung zum 
                            vereinfachten Bezugsrechtsausschluss gem. oder entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG 
                            abzusetzen.' 

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über

die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder

wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Zugleich hat der

Gesetzgeber mit dem ARUG II in § 87a AktG die Anforderungen an das Vergütungssystem einer börsennotierten

Gesellschaft konkretisiert.

Der Aufsichtsrat der Nexus AG hat das nachfolgende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der

Nexus AG mit Wirkung zum 01.01.2021 beschlossen. Das Vergütungssystem setzt die neuen bzw. geänderten

regulatorischen Anforderungen zur Vorstandsvergütung nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten

Aktionärsrichtlinie (ARUG II) um.

Das Vergütungssystem stellt zunächst die Grundsätze des Vorstandsvergütungssystems und das Verfahren

zur Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems dar. Sodann werden die einzelnen

Vergütungsbestandteile beschrieben und die Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Ferner

werden die Möglichkeiten der Reduzierung und Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile (Malus und

Clawback) sowie die Regelungen zur Laufzeit und Beendigung von Vorstandsdienstverträgen erläutert.

Das Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsverträge, die auf den 01.01.2021 bzw. einen Zeitpunkt

danach neu abgeschlossen oder ggf. verlängert werden, also auch für am 01.01.2021 bereits bestellte,

wiederbestellte und neue Vorstandsmitglieder.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das nachfolgend wiedergegebene Vergütungssystem für die

Vorstandsmitglieder zu billigen.


                            Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Nexus AG 
                            I. Grundsatz 
                            Das Vergütungssystem der Nexus AG für die Vorstandsmitglieder soll einen wesentlichen 
                            Beitrag zur Förderung der langfristigen Unternehmensstrategie und Förderung der 
                            langfristigen Unternehmensziele leisten. Unsere Zielsetzung ist nachhaltiger 
                            Unternehmenserfolg und profitables Wachstum des Nexus-Konzerns. Neben der Berücksichtigung 
                            von Leistungskennzahlen zur Profitabilität, die bedeutende Komponenten für die 
                            Incentivierung im Rahmen unseres Vorstandsvergütungssystems bilden, soll das 
                            Vorstandsvergütungssystem insbesondere auf eine nachhaltige Unternehmensführung und hohe 
                            Innovationskraft unter Vornahme entsprechender Investitionen hinwirken, um den 
                            langfristigen Fortbestand der Nexus AG und des Nexus-Konzerns zu sichern. 
                            Mit unseren Softwareprodukten und Dienstleistungen möchten wir einen signifikanten Beitrag 
                            zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Steigerung der Effizienz insbesondere von 
                            Krankenhäusern und Spitälern leisten, die in unserem Marktgebiet tätig sind. Damit sieht es 
                            der Nexus-Konzern auch als seine Aufgabe, der allgemeinen Krankenversorgung und durch 
                            nachhaltiges Wirtschaften der Gesellschaft zu dienen. 
                            Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder soll die erforderlichen Anreize für eine 
                            erfolgreiche Umsetzung der vorstehend bezeichneten Unternehmensziele und Entwicklung setzen 
                            und orientiert sich damit in hohem Maße an der langfristigen Wertschöpfung für unsere 
                            Aktionäre. Dabei erfüllt es in allen Belangen die Anforderungen des Aktiengesetzes und 
                            steht darüber hinaus im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 
                            Kodex. 
              6.1           Bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung legt der Aufsichtsrat zudem Wert darauf, dass 
                            diese möglichst weitgehend im Einklang mit dem Vergütungssystem der Führungskräfte 
                            unterhalb des Vorstands steht und bei finanziellen Leistungskennzahlen die gleichen 
                            Zielwerte gesetzt werden. 
                            Vor dem Hintergrund der vorstehenden Grundsätze ergibt sich das nachstehend dargestellte 
                            System der Vergütung, insbesondere deren Zusammensetzung aus einer Festvergütung sowie aus 
                            kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen wie folgt: 
                            Übersicht der Bestandteile der Vorstandsvergütung 
 
                            Feste Bestandteile             Variable Bestandteile 
 
                                                           Kurzfristige              Langfristige 
                                          Betriebliche     variable                  variable 
                                          Altersvorsorge   Vergütung (STI)           Vergütung 
                            Festes                                                   (LTI) 
                            Jahresgehalt 
                                          Nebenleistungen 
                                          Dienstleistungen EBITDA-Marge              Marktkapitalisierung 
                                          D&O Versicherung 
 
                                                           Incentivierung des Beitrags zur Förderung der 
                            Funktion und Verantwortung     Geschäftsstrategie auf der Grundlage nicht finanzieller 
                                                           Leistungskriterien 
                            II. Verfahren zur Festlegung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems 
                            Der Aufsichtsrat legt das System und die Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich der 
                            Maximalvergütung auf Vorschlag des beratenden und vorbereitenden Personalausschusses fest. 
                            Sollte der Aufsichtsrat entsprechenden Bedarf sehen, kann er externe Berater hinzuziehen, 
                            bei deren Mandatierung insbesondere auf deren Unabhängigkeit geachtet wird. 
                            Die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats für den Fall von Interessenkonflikten 
                            vorgesehenen Maßnahmen finden auch beim Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur 
                            Überprüfung des Vergütungssystems Anwendung. 
                            Der Aufsichtsrat legt das von ihm beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung zur 
                            Genehmigung vor. Der Personalausschuss bereitet die regelmäßige Überprüfung des Systems zur 
                            Vergütung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat vor. Hierzu führt er einerseits 
                            einen Horizontalvergleich der Vergütungshöhe und Struktur der einzelnen Vorstandsmitglieder 
                            anhand der Marktdaten einer vom Aufsichtsrat definierten Peergroup aus Unternehmen des 
                            Prime Standard durch. Zum anderen berücksichtigt der Personalausschuss bei der Überprüfung 
                            und Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung die Höhe der Vorstandsvergütung 
                            in Relation zum Vergütungsniveau innerhalb der Nexus AG und des Nexus-Konzerns. Für diesen 
                            Vertikalvergleich wird die durchschnittliche Vergütung der Mitglieder der zweiten 
                            Führungsebene des Nexus-Konzerns herangezogen. Ergibt sich hieraus ein entsprechender 
                            Bedarf, empfiehlt der Personalausschuss dem Aufsichtsrat Änderungen vorzunehmen. Im Falle 

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March 17, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)