DGAP-News: Nexus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Nexus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2021 in Donaueschingen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-03-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Nexus AG Donaueschingen ISIN DE0005220909 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Nexus AG - als 
Virtuelle Hauptversammlung - am Dienstag, den 27.04.2021, um 11.00 Uhr MESZ in den Räumlichkeiten der Nexus AG, 
Irmastraße 1, 78166 Donaueschingen 
HINWEIS: Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz), dessen 
Geltung durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und 
Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 
verlängert wurde, eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen auch im Jahr 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie, der 
vom Land Baden-Württemberg insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken 
für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand 
der Nexus AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch 
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der durch die 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) zu machen. Nähere Informationen dazu finden Sie in dieser Einladung bei 
den Hinweisen und Teilnahmebedingungen. 
Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Nexus AG zum 31.12.2020, des Lageberichtes, des 
              Berichtes des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des 
              Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a 
              Abs. 1 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2020 
              Gem. §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
              vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
              nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 AktG festgestellt. § 175 Abs. 1 
              S. 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des 
              festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung 
              eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
              gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
              Gem. §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 S. 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, 
              den Lagebericht, insbesondere einschließlich der Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, den 
1.            Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie bei 
              einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des 
              Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
              Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der 
              Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Nexus AG, Irmastr. 1, 78166 Donaueschingen, zur Einsicht der 
              Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
              https://de-de.nexus-ag.de/hv

zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der

ausliegenden Unterlagen erteilt.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020

ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 27.087.918,12 wie folgt zu verwenden:


              Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,19 auf die 15.747.823 Stück 
              dividendenberechtigten auf den Inhaber lautenden Stückaktien, also insgesamt EUR 2.992.086,37 
2.            Einstellung in die Gewinnrücklage                                            EUR 0,00 
              Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag)                                    EUR 24.095.931,75 

Die Gesamtdividende ist vorbehaltlich vorschlagsentsprechender Beschlussfassung am 30.04.2021 zahlbar.

Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien ist berücksichtigt, dass die Nexus AG 4.408

Stück eigenen, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Nexus AG hält.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung des

Vorstands, das Grundkapital - ggf. unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre - durch

eine entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung zu erhöhen (Genehmigtes Kapital)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden satzungsändernden Beschluss zu fassen:


                            Die in der Hauptversammlung vom 13.05.2016 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des 
                            Grundkapitals der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.000.000,00 
                            durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Inhaberaktien (Stückaktien) 
                            gegen Bar- und/oder Sacheinlage (Genehmigtes Kapital 2016); welches durch teilweise 
                            Ausnutzung noch EUR 2.983.434,00 beträgt, wird - soweit sie zum Zeitpunkt dieser 
                            Beschlussfassung noch nicht ausgenutzt ist - mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung 
                            des nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten Kapitals im Handelsregister aufgehoben und 
                            eine neue Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wird geschaffen, indem Abs. 4 von § 4 
                            der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu gefasst wird: 
                                          Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 31.03.2026 das Grundkapital 
                                          der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um 
                                          bis zu insgesamt EUR 3.100.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber 
                                          lautender nennwertloser Inhaberaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder 
                                          Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die neuen Aktien können 
                                          auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens 
                                          sowie an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Der 
                                          Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen 
                                          der Aktienausgabe; bei der Ausgabe von Aktien an den Vorstand entscheidet 
                                          allein der Aufsichtsrat über die Bedingungen der Aktienausgabe. Der Vorstand 
                                          ist ferner ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats über den 
                                          Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in folgenden Fällen zu entscheiden: 
                                          a)            Für Spitzenbeträge, 
                                                        zur Ausgabe neuer Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder 
                                          b)            eines verbundenen Unternehmens sowie an Mitglieder des 
                                                        Vorstands der Gesellschaft, 
              5.1.                                      zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage zum Erwerb von 
                                          c)            Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an 
                                                        Unternehmen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 17, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)