Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - Zwischenmeldung 26

Aufgrund einer Falschmeldung vom 02.11.2020, nehmen wir eine Korrektur der veröffentlichten Zwischenmeldung 26 vor. Korrekterweise wurden im Zeitraum vom 26. Oktober 2020 bis einschließlich 30. Oktober 2020 insgesamt Stück 1.076 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Nexus AG zurückgekauft, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 08. Mai 2020 mitgeteilt wurde.

Rückkaufzeitraum#Aggregiertes Volumen in Stück#Gewichteter Durchschnittskurs
26.10.2020#400#46,30
27.10.2020#100#46,60
28.10.2020#400#47,50
29.10.2020#176#48,10

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der NEXUS AG (www.nexus-ag.de - Investor Relations - Aktienrückkauf) veröffentlicht.

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 103.081 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der NEXUS AG erfolgt durch ein beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Donaueschingen, 02. November 2020
NEXUS AG

Der Vorstand

Nexus AG veröffentlichte diesen Inhalt am 02 November 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 02 November 2020 12:53:00 UTC.

Originaldokumenthttp://de-de.nexus-ag.de/web/0/inter/index.php?art_id=dc_2020_11_02_faf68a01148af49e6f

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