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Aktienrückkauf 
 
Linz - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu 
machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG 
 
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 
VeröffentlichungsV 2018 
 
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 27. Mai 2021 beschlossen, von den in der 
Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf 
für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für 
Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen 
Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener 
Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das 
Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 
BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht: 
 
 
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 20. Mai 2020. 
 
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 20. Mai 
2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein 
Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf 
der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at. 
 
3. Beginn des Rückkaufprogramms: am 07. Juni 2021; voraussichtliche Dauer bis 
17. Juni 2021. 
 
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien 
der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108). 
 
5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der 
Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und am gesamten 
Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,28 %. 
 
6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt 
der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die 
Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um 
nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende 
Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen 
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb 
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen. 
 
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der 
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs 
ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft 
beschlossenen Mitarbeiteraktion 2021, die in Stammaktien erfolgen soll, zu 
verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung 
(variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) und für 
Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die 
zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der 
Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für 
Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in 
Folgejahren zu verwenden. 
 
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine 
 
9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 
der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, 
www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen. 
 
Linz, am 27. Mai 2021 
Der Vorstand 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Oberbank AG 
Mag. Johanna Mitterhofer 
0043 / 732 / 7802 - 37402 
johanna.mitterhofer@oberbank.at 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

May 27, 2021 08:18 ET (12:18 GMT)