Nachhaltige Konten
Impact & Allocation Reporting
Oberbank AG
März 2025
Nachhaltigkeit in der Oberbank
Die Oberbank AG wurde 1869 als Bank für Oberösterreich und Salzburg gegründet und ist eine unabhängige, österreichische Regionalbank mit Sitz in Linz. Ihr Filialnetz erstreckt sich über Österreich (Oberösterreich, Salzburg, Niederösterreich und Wien), Deutschland, Tschechien, Slowakei und Ungarn. Die Oberbank AG ist sowohl für Privatkund:innen als auch für Firmenkund:innen tätig und stellt ihren Kund:innen die Komplettpalette an Finanzdienstleistungen zur Verfügung.
Nachhaltiges Denken und Handeln sind seit jeher fixer Bestandteil der wertebasierten Strategie der Oberbank. Daher bekennen wir uns zum 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens und zur Unterstützung der 17 Sustainable Development Goals.
Mit der Entwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie und eines modernen Nachhaltigkeitsmanagements haben wir unsere Nachhaltigkeitsorganisation im Jahr 2019 fix in der Oberbank implementiert. Ein erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement und eine klare Zielsetzung sind für die Weiterentwicklung und den zukünftigen Erfolg der Oberbank von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie auch wichtiger Bestandteil unserer Gesamtbankstrategie.
Umfassende Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten finden Sie unter www.oberbank.at/nachhaltigkeit
Nachhaltige Konten
Seit 1. Juni 2021 bietet die Oberbank mit dem be(e) green Konto ein nachhaltiges Girokonto an. Das be(e) green Konto wurde mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, da in Höhe der Kontoeinlagen nachhaltige Projekte finanziert werden, die neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien umfassen. . Mit jeder Eröffnung eines Oberbank be(e) green Kontos leistet die Oberbank einen Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation, indem großflächig Blühflächen angelegt und somit Bienen und weiteren blütenbestäubenden Insekten ein Lebensraum geboten wird.
Auch das be green Sparkonto wurde 2021 mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet. 2022 wurden darüber hinaus noch das be(e) green Studenten-Konto, das be(e) green zu Firmenkonto, das be green Sparkonto Festzins und das be(e) green Konto VKK zertifiziert. 2024 wurde das be green Bonus-Sparkonto zusätzlich zertifiziert, da dieses bei Neueröffnungen das be green Sparkonto ablöst.
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Oberbank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Linz, Firmenbuch Nr. FN 79063 w, Landesgericht Linz
Framework Konten
Verwendung und Management der Einlagen auf den nachhaltigen Konten der Oberbank
Die Einlagen auf den nachhaltigen Konten werden zur Finanzierung nachhaltiger Projekte bzw. Finanzierungen in Höhe der Einlagen verwendet. Die Verwendung der Einlagen der nachhaltigen Produkte ist an eine Reihe von Positivkriterien gebunden.
Die Oberbank setzt diese Einlagen für Finanzierungen in den nachfolgenden grünen Projekt- bzw. sozialen Finanzierungskategorien ein. Diese Finanzierungen werden im Rahmen des Projektauswahlprozesses (Identifikation von nachhaltigen Finanzierungen durch Bestandsanalyse und im Neugeschäft) als nachhaltig gekennzeichnet. Das monatlich tagende Aktiv-Passiv-Management-Komitee (APM)der Oberbank überprüft, ob den Einlagen auf den nachhaltigen Konten der Oberbank ausreichend nachhaltige Finanzierungen gegenübergestellt werden können.
Grüne Projektkategorien
Die untenstehende Liste zeigt die technischen Bewertungskriterien die in Übereinstimmung mit dem Sustainable Lending Framework (Version 10.01.2025) zur Einstufung als nachhaltige Finanzierung erfüllt sein müssen. Wenn nicht anders angegeben gelten die Bewertungskriterien in allen Märkten der Oberbank.
Die Finanzierungen leisten folgenden Beitrag zu den Umweltzielen der EU-Taxonomie:
- SC (substantial contribution): Erfüllung des wesentlichen Beitrages zum Umweltziel der jeweiligen Aktivität laut EU-Taxonomie
- PSC (partly substantial contribution): teilweise Erfüllung des wesentlichen Beitrages zum Umweltziel der jeweiligen Aktivität laut EU-Taxonomie
- Oberbank Kriterium: von der Oberbank definiertes nachhaltiges Kriterium
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Oberbank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Linz, Firmenbuch Nr. FN 79063 w, Landesgericht Linz
Beitrag zum Umweltziel | |||||||
(UZ) und zur | |||||||
ICMA | Investitions- | wirtschaftlichen Aktivität | |||||
lt. Taxonomie VO (EU) | Grüne Aktivität/Bewertungskriterium | ||||||
Kategorien | anlässe | ||||||
2020/852 | |||||||
(SC, PSC, OBK Kriterium) | |||||||
PSC in AT, DE, CZ, SK: Neue Gebäude oder | |||||||
erworbene Gebäude entsprechen | |||||||
Niedrigstenergiegebäude (NZEB) -10 % lt. | |||||||
UZ 1 7.1. Neubau PSC | nationalen Vorgaben | ||||||
AT: Gebäudekategorie 13 (Anforderungen U- | |||||||
UZ 1 7.7. Erwerb von und | |||||||
Werte lt. OIB RL 6 erfüllt) | |||||||
Eigentum an Gebäuden SC | |||||||
(Gebäude errichtet nach | oder Erwerb eines Gebäudes mit Baujahr vor | ||||||
31.12.2020 siehe 7.1 PSC) | |||||||
Green | 31.12.2020 entspricht mind. | ||||||
Finanzierung | |||||||
Energieeffizienzklasse A oder gehört zu den | |||||||
Building | |||||||
von Neubau und | |||||||
besten 15% der energieeffizientesten Gebäude | |||||||
Erwerb von | |||||||
des regionalen Gebäudestandards im | |||||||
Wohn- und | |||||||
Primärenergiebedarf | |||||||
Nichtwohngebä | |||||||
OBK-Kriterium: CZ, SK, HU: Mindestens | |||||||
uden | |||||||
Energieeffizienzklasse A im nationalen | |||||||
Energieausweis | |||||||
und/oder OBK-Kriterium: Gebäudezertifikat | |||||||
Mindestzertifizierungsniveau | |||||||
ÖGNI/DGNB: mind. Gold Standard | |||||||
BREEAM Zertifizierung mind. Sehr gut | |||||||
LEED Zertifizierung mind. Gold Standard | |||||||
SC in AT: Nach Sanierung erreicht das Gebäude | |||||||
Finanzierung | die nationalen Vorgaben zum NZEB (PEBSK | ||||||
großer Gebäude- | n.ern.): Wohngebäude: 44 kWh/m²a | ||||||
renovierungen: | UZ 7.2. Renovierung | Bürogebäude: 87 kWh/m²a | |||||
Eine große | oder reduziert den Primärenergiebedarf um | ||||||
bestehender Gebäude AT | |||||||
Green | Renovierung | mindestens 30 %. | |||||
und DE: SC | |||||||
Building | umfasst mind. 25% | SC in DE, CZ, SK, HU: Vorgaben an große | |||||
der Gebäudehülle | Renovierungen laut nationalen Vorgaben | ||||||
(AT: und die | und/oder reduziert den Primärenergiebedarf | ||||||
Heizanlage) bzw. | um mindestens 30 % | ||||||
betragen die | und/oder OBK-Kriterium: | ||||||
Sanierungskosten | |||||||
Gebäudezertifizierung | |||||||
mehr als 25 % des | |||||||
Mindestzertifizierungsniveau | |||||||
Gebäudewertes | |||||||
ÖGNI/DGNB: mind. Gold Standard | |||||||
(ohne Grundstück- | |||||||
BREEAM Zertifizierung mind. Sehr gut | |||||||
kosten) | |||||||
LEED Zertifizierung mind. Gold Standard | |||||||
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o Gebäudedämmung, Fassadenbegrünung: | |||
Wärmedämmprodukte Lamdawerte höchstens | |||
0,06 W/mK | |||
o Energieeffiziente Gebäudeausrüstung, wie: | |||
- Austausch vorhandener Fenster und | |||
Außentüren: | |||
Fenster U-Wert höchstens 1,0 W/m²K, | |||
Türen U-Wert höchstens 1,2 W/m²K | |||
UZ 1 3.5 Herstellung von | - Installation und Austausch energieeffizienter | ||
energieeffizienten | |||
Lichtquellen*; | |||
Einzelne | Gebäudeausrüstungen SC | ||
- Installation, Austausch, Wartung und | |||
Renovierungs- | |||
Reparatur von Heiz-, Lüftungs- und | |||
maßnahmen: | UZ 1 7.3. Installation, | ||
Green | Klimaanlagen (HLK) | ||
Finanzierung der | Wartung und Reparatur von | ||
Building | Herstellung, | energieeffizienten Geräten | und Warmwasserbereitungsanlagen, |
Installation, | SC | einschließlich Geräten für | |
Wartung und | Fernwärmedienstleistungen, durch | ||
Reparatur von | UZ 1 7.5. Installation, | hocheffiziente Technologien*: | |
energie- | Wartung und Reparatur von | bei Wärmepumpen wird zusätzlich ein | |
effizienter | Geräten für die Messung, | ||
relatives Treibhauspotential von 675 des | |||
Gebäude- | Regelung und Steuerung der | ||
Kältemittels nicht überschritten | |||
ausrüstung | Gesamtenergieeffizienz von | - Installation wasser- und energiesparender | |
Gebäuden SC | Küchen- und Sanitärarmaturen, die einen | ||
maximalen Wasserdurchfluss von höchstens 6 | |||
Litern/min aufweisen, bescheinigt durch eine in | |||
der Union bestehende Kennzeichnung; | |||
- energieeffiziente Systeme für die | |||
Gebäudeautomatisierung und -steuerung für | |||
Wohn- und Nichtwohngebäude | |||
*Lichtquellen, Kälte- und Lüftungssysteme, | |||
Raumheizungen und Warmwasser- | |||
bereitungsanlagen sind in die beiden höchsten | |||
EU-Energieeffizienzklassen eingestuft | |||
Finanzierungen | o Stromerzeugung mittels Fotovoltaik | ||
in den Bau, die | Technologie und Anlagen zur Herstellung von | ||
Erzeugung und | Fotovoltaik Technologie | ||
Erneuerbare | die Wartung von | UZ 1 3.1 Herstellung von | o Wärme/Kälteerzeugung mittels Solarenergie |
Energie | |||
erneuerbaren | Technologien für erneuerbare | und Anlagen zur Herstellung von Solar | |
Energieanlagen* | |||
Energie SC | Technologie | ||
für die | |||
Erzeugung von: | UZ 1 3.2 Herstellung von | o Stromerzeugung aus Windkraft und Anlagen für | |
Strom, | Anlagen für die Erzeugung und | ||
die Produktion von On-Shore Windkraftanlagen | |||
Wärme/Kälte, | Verwendung von Wasserstoff | ||
Biogas, grüner | PSC | o Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und | |
Wasserstoff, | Verwendung von Wasserstoff; PSC * | ||
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Biobrenn- und Biokraftstoffe**
Investitionen in Anlagen für die Herstellung Technologien für erneuerbare Energie und grünem Wasserstoff
UZ 1 4.1 Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie
SC
UZ 1 4.3. Stromerzeugung aus Windkraft SC
UZ 1 4.5 Stromerzeugung aus Wasserkraft PSC
UZ 1 4.6 Stromerzeugung aus geothermischer Energie PSC
UZ 1 4.8 Stromerzeugung aus Bioenergie PSC
UZ 1 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen SC
UZ 1 4.18. Kraft-Wärme/Kälte- Kopplung mit geothermischer Energie PSC
UZ 1 4.20. Kraft-Wärme/Kälte- Kopplung mit Bioenergie PSC
UZ 1 4.21 Erzeugung von Wärme/Kälte aus Solarthermie
UZ 1 4.22. Erzeugung von Wärme/Kälte aus geothermischer Energie PSC
UZ 1 4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie
PSC
UZ 1 4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme SC
UZ 1 7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien (an Gebäuden) SC
o Stromerzeugung mittels Laufwasserkraftwerk PSC: Laufwasserkraftwerk ohne künstliches Speicherbecken; die Leistungsdichte beträgt mind. 5 W/m²
o Stromerzeugung und/oder Wärme/Kälteerzeugung aus geothermischer Energie PSC *
o Stromerzeugung und/oder Wärme/Kälteerzeugung aus Bioenergie und Herstellung von Anlagen für die Stromerzeugung aus Bioenergie. PSC**
o Herstellung von Anlagen (3.1) für die Produktion von Biogas, Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen
o Energieeffiziente, elektrische Wärmepumpen mit einem Kältemittel dessen relatives Treibhauspotential von 675 nicht überschritten wird und Anlagen für die Herstellung (3.1) dieser Wärmepumpen
o Erzeugung von Wärme/Kälte durch Abwärme, Wärmetauscher-/Rückgewinnungssysteme und Herstellung von Anlagen (3.1) für die Wärme/Kältegewinnung aus Abwärme.
*Die Lebenszyklus THG Emissionen für EE- Produkte sind < 100 g CO2Ä/kWh
**Für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen Biobrennstoffen werden keine Nahrungs- und Futtermittelpflanzen verwendet, die sich noch für die tierische Fütterung oder den menschlichen Verzehr eignen, ebenso keine Tierkörper. Erzeugung der Gärrückstände entspricht den nationalen Bestimmungen
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o Hoch-, Mittel-, Niederspannungsleitungen | |||
inkl. Anschlüsse an ein Umspannungswerk inkl. | |||
Anlagen für die Herstellung dieser Leitungen | |||
PSC: Bau und Betrieb eines direkten | |||
UZ 1 3.20. Herstellung, | Anschlusses oder Ausbaus eines bestehenden | ||
Installation und Wartung | direkten Anschlusses für CO2-arme | ||
von elektrischen Hoch-, | Stromerzeugung an ein Umspannwerk oder | ||
Mittel- und | Netz, inkl. Übertragungs- und | ||
Niederspannungsanlagen für | Verteilungstransformatoren* | ||
die Stromübertragung und - | o Stromspeicher inkl. Pumpspeicherkraftwerke | ||
verteilung, die einen | PSC: Die Tätigkeit umfasst den Bau und den | ||
wesentlichen Beitrag zur | Betrieb von Stromspeichern einschließlich | ||
Abschwächung des | Pumpspeicherkraftwerken | ||
Klimawandels leisten oder | o Wärmespeicher: Die Tätigkeit umfasst die | ||
ermöglichen PSC | Speicherung von Wärmeenergie, einschließlich | ||
Erdwärmespeicher oder | |||
Investitionen | UZ 1 4.9 Übertragung und | Aquiferwärmespeicher. | |
Verteilung von Elektrizität | o Wasserstoffspeicher PSC: Bau von | ||
(Bau und | |||
PSC | Wasserstoffspeicheranlagen und Umwandlung | ||
Betrieb) in die | |||
Erneuerbare | bestehender unterirdischer Gasspeicheranlagen | ||
Speicherung, | |||
Energie | UZ 1 4.10 Speicherung von | in Speicheranlagen für Wasserstoff | |
Übertragung, | |||
Strom (Bau und Betrieb), | o Fernwärme-/Fernkälteverteilnetze PSC: | ||
Verteilung | |||
einschließlich | Umstellung auf Profile mit niedrigen | ||
erneuerbarer | |||
Pumpspeicherkraftwerke | Temperaturen und/oder für Wärme/Kälte aus | ||
Energie und der | |||
PSC | Erzeugung mit erneuerbaren Energien | ||
Herstellung der | |||
o Fernleitungs- und Verteilernetze für | |||
dafür benötigten | |||
UZ 1 4.11 Speicherung von | erneuerbare und CO2-arme Gase | ||
Anlagen | Wärmeenergie SC | (insbesondere Wasserstoff) | |
PSC: Bau oder Betrieb von neuen Fernleitungs- | |||
UZ 1 4.12 Speicherung von | und Verteilernetzen für Wasserstoff oder | ||
Wasserstoff PSC | andere CO2-arme Gase; | ||
UZ 1 4.14. Fernleitungs- und | Umstellung/Umnutzung bestehender | ||
Verteilernetze für | Erdgasnetze auf 100 % Wasserstoff; | ||
erneuerbare und CO2-arme | Nachrüstung von Gasfernleitungs- und - | ||
Gase PSC | verteilernetzen, durch die die Integration von | ||
Wasserstoff und anderen CO2-armen Gasen in | |||
UZ 1 4.15. Fernwärme- | das Netz möglich wird, einschließlich aller | ||
/Fernkälteverteilung PSC | Tätigkeiten im Gasfernleitungs- oder - | ||
Verteilernetz, die eine höhere Beimischung von | |||
Wasserstoff oder anderen CO2-armen Gasen | |||
im Gasnetz ermöglichen | |||
*Die Lebenszyklus THG Emissionen liegen < | |||
100 g CO2Ä/kWh | |||
Energie- | Ersatz- | ||
effizienz | investitionen in | OBK-Kriterium: Energieeffizienzsteigerung von | |
Maschinen, | |||
- | mind. 25 %, bestätigt durch eine technisch | ||
Betriebs- und | |||
versierte Person des Unternehmens | |||
Geschäfts- | |||
ausstattung | |||
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Oberbank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Linz, Firmenbuch Nr. FN 79063 w, Landesgericht Linz
Saubere Mobilität
Investitionen in:
Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoff- antrieb,
für Personen- und Güterbeförderung im Straßen-, Wasser-, Betriebs- und Eisenbahnverkehr
Schienen- infrastruktur
Anlagen für die Herstellung von Fahrzeugen mit Elektro- oder Wasserstoff- antrieb und deren Komponenten
Anlagen für die Herstellung von Bestandteilen von Schienen- fahrzeugen
OBK-Kriterium: Fahrzeuge**, und Binnenschiffe | |
ohne direkte CO2-Abgasemissionen und | |
Schienenfahrzeuge, inklusive | |
Zweikrafttriebwagen, zum Zweck der | |
persönlichen Mobilität und der Personen- oder | |
Güterbeförderung* | |
UZ1 3.18. Herstellung von | |
Automobil- und | |
Mobilitätskomponenten für | |
CO2 emissionslose Fahrzeuge | |
SC | |
UZ1 3.19 Herstellung von | |
Bestandteilen von | |
Schienenfahrzeugen SC | o Schienenverkehrsinfrastruktur (elektrifizierte, |
UZ 1 6.1. Personenbeförderung | streckenseitige Infrastruktur, Bahnhöfe, |
im Eisenbahnfernverkehr SC | Terminalinfrastruktur) |
UZ 1 6.2. Güterbeförderung im | o Stromladestationen und |
Eisenbahnverkehr SC* | Wasserstofftankstellen PSC: Bau und Betrieb |
UZ 1 6.3. Personenbeförderung | von Wasserstofftankstellen und Ladestationen |
im Orts- und Nahverkehr OBK | für Elektrofahrzeuge und unterstützende |
elektrische Infrastruktur für die Elektrifizierung | |
Kriterium | |
des Verkehrs | |
UZ 1 6.4 Betrieb von | |
Vorrichtungen zur persönlichen | o Anlagen für die Herstellung von |
Mobilität SC | Stromladestationen |
UZ 1 6.5. Beförderung mit | o Anlagen für die Herstellung von Fahrzeugen |
Motorrädern, | |
mit ausschließlich Elektro- oder | |
Personenkraftwagen und | |
Wasserstoffantrieb und deren Komponenten | |
leichten Nutzfahrzeugen OBK | |
Kriterium* | o Anlagen für die Herstellung von Bestandteilen |
UZ 1 6.6. Güterbeförderung im | von Schienenfahrzeugen |
Straßenverkehr OBK Kriterium* | |
UZ 1 6.7. Personenbeförderung | *Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, Schiffe, Züge |
und Güterwagen für den Transport von fossilen | |
in der Binnenschifffahrt OBK | Energieträgern (z.B. Öl, Kohle) |
Kriterium | |
UZ 1 6.8. Güterbeförderung in | **Fahrzeuge umfasst (Elektro- und |
Wasserstoffantrieb, kein Hybridantrieb): PKW, | |
der Binnenschifffahrt OBK | |
Kriterium* | LKW alle Klassen, Busse, Vorrichtungen für die |
persönliche Mobilität (Rad, Scooter, usw) und | |
UZ1 6.14 Schieneninfrastruktur | zusätzlich (OBK-Kriterium) innerbetriebliche |
SC* | Fahrzeuge (z.B. Gabelstapler) |
UZ 1 6.15. Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr PSC
UZ 1 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für
Oberbank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Linz, Firmenbuch Nr. FN 79063 w, Landesgericht Linz
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Elektrofahrzeuge in Gebäuden | ||||
(und auf zu Gebäuden | ||||
gehörenden Parkplätzen) SC | ||||
o Systeme der Wassergewinnung, -behandlung | Linz | |||
und -versorgung für den menschlichen | ||||
Gebrauch, die auf der Entnahme natürlicher | Landesgericht | |||
Wasserressourcen aus Oberflächen- oder | ||||
Grundwasserquellen beruhen | ||||
PSC: Der Betrieb des | ||||
Wasserversorgungssystems führt weder zu | w, | |||
Nachhaltiges | einer Verschlechterung des Zustands der | |||
79063 | ||||
Wasser- | betreffenden Wasserkörper noch wird durch | |||
management | UZ3 2.1 Wasserversorgung | ihn verhindert, dass der Wasserkörper einen | ||
Erhalt | Investitionen in | guten Zustand und ein gutes ökologisches | FN | |
PSC | ||||
natürlicher | den Bau, die | Potenzial gemäß der Richtlinie 2000/60/EG5 | Nr. | |
Ressourcen | Erweiterung und | UZ4 2.2 Gewinnung von | erreicht. | Firmenbuch |
und | versorgung | Anlagen zur Regenwasser- und | ||
Erneuerung der | alternativen | |||
Biodiversität | o Wasser- | Wasserressourcen für | o Gewinnung von aufbereitetem Wasser, von | |
o Wassersammel- | andere Zwecke als den | Abflusswassergewinnung, sowie von Anlagen | Linz, | |
menschlichen Verbrauch | ||||
bzw. Wasser- | PSC | zur Sammlung und Aufbereitung von | ||
Sitz: | ||||
aufbereitungs- | Grauwasser | |||
systeme f. | PSC: Die Ressource (Grauwasser) wird an der | Aktiengesellschaft, | ||
betriebliche | Quelle getrennt; Das Wasser ist für die | |||
Zwecke | Wiederverwendung nach ordnungsgemäßer | |||
Behandlung in Abhängigkeit vom | ||||
Verschmutzungsgrad und der späteren | ||||
Wiederverwendung geeignet; Die Leistung | ||||
wird durch eine Gebäudezertifizierung | Rechtsform:AG,Oberbank | |||
bescheinigt oder ist in der technischen | ||||
Entwurfsdokumentation enthalten. | ||||
8
Erhalt natürlicher Ressourcen und Biodiversität
Erhaltung,
einschließlich Wiederherstellun
- von Lebensräumen, Ökosystemen und Arten
Einleitung, Entwicklung und Durchführung von | |
Erhaltungstätigkeiten, einschließlich | |
Wiederherstellungstätigkeiten, die darauf | |
UZ 6 1.1 Erhaltung, | abzielen, den Zustand und die Entwicklungen |
von Land-, Süßwasser- und | |
einschließlich | |
Meereslebensräumen, Ökosystemen und | |
Wiederherstellung von | |
Populationen verwandter Tier- und | |
Lebensräumen, | |
Pflanzenarten zu erhalten oder zu verbessern. | |
Ökosystemen und Arten | |
PSC: Erhaltung eines guten Zustands von | |
PSC | |
Ökosystemen, Arten, Lebensräumen oder | |
UZ1 1.1 Aufforstung PSC | Habitaten von Arten |
o Schaffung von Waldflächen durch Pflanzung, | |
UZ1 1.2 Sanierung und | gezielte Aussaat oder Naturverjüngung auf |
Wiederherstellung von | Flächen, die bis dahin einem anderen |
Wäldern, einschließlich | Landnutzungszweck dienten oder nicht genutzt |
Wiederaufforstung und | wurden. |
natürlicher Waldverjüngung | PSC: Waldbewirtschaftungsplan |
PSC | o Sanierung und Wiederherstellung von |
Wäldern gemäß der Definition im nationalen | |
Recht. | |
PSC: Waldbewirtschaftungsplan | |
OBK-Kriterium: Investitionen in den Betrieb | |
einer Biolandwirtschaft zertifiziert nach EU VO | |
2018/848 | |
OBK Kriterium: Bei allen Tätigkeiten sind auch |
Aktiengesellschaft, Sitz: Linz, Firmenbuch Nr. FN 79063 w, Landesgericht Linz
Kreislaufwirts chaft
Investitionen in für die Kreislauf- wirtschaft geeignete Produktions- technologien und Prozesse
- Abfälle (gefährliche und nicht gefährlliche), Altprodukte und Sekundärrohstoff e: Anlagen für die Sammlung, Transport, Behandlung, Demontage, Sortierung, Schadstoff- entfrachtung und stoffliche Verwertung
Sekundärrohstoffe umfasst | |
o Nicht gefährliche Abfälle: Anlagen für die | |
getrennte Sammlung, Behandlung, Demontage, | |
UZ4 2.3 Sammlung und | Sortierung, Schadstoffentfrachtung, stofflichen |
Verwertung und Beförderung einschließlich | |
Transport von nicht | |
Bau und Modernisierung dieser Anlagen. | |
gefährlichen und | |
PSC: Mit der Wirtschaftstätigkeit werden | |
gefährlichen Abfällen PSC | |
getrennt gesammelte nicht gefährliche Abfälle | |
aus komplexen Altprodukten wie | |
Kraftfahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten | |
UZ4 2.4 Behandlung von | oder Schiffen in modernsten Anlagen zerlegt |
und von Schadstoffen befreit, um | |
gefährlichen Abfällen PSC | |
a) Teile und Komponenten, die für die | |
Wiederverwendung geeignet sind, auszubauen; | |
b) nicht gefährliche und gefährliche | |
UZ4 2.5 Verwertung von | Abfallfraktionen, die für die stoffliche |
Verwertung geeignet sind, einschließlich der | |
Bioabfällen durch anaerobe | Rückgewinnung kritischer Rohstoffe, zu |
Vergärung und | trennen; |
Kompostierung PSC | c) gefährliche Stoffe, Gemische und |
Komponenten zu entfernen, sodass diese im | |
Behandlungsprozess in einem | |
unterscheidbaren Strom erhalten werden oder |
Oberbank AG, Rechtsform:
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Oberbank AG published this content on April 14, 2025, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via , unedited and unaltered, on April 14, 2025 at 09:51 UTC.