Vergütungsbericht der Oberbank AG

Oberbank AG, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Linz, Firmenbuch Nr. FN 79063 w, Landesgericht Linz

für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder betreffend das Geschäftsjahr 2024
  1. Einleitung
    1. Präambel

      Am 16. Mai 2023 wurden der Hauptversammlung der Oberbank AG (in der Folge auch

      "Oberbank" oder "Gesellschaft") die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates ("Vergütungspolitik") letztmalig vorgelegt und mit der nötigen Mehrheit beschlossen. Hintergrund für diese Neuvorlage der Vergütungspolitik war eine inhaltliche Anpassung in Umsetzung der EBA/GL/2021/04 und dem diesbezüglichen Rundschreiben der FMA insbesondere betreffend die Berücksichtigung von nichtfinanziellen Kennzahlen.

      Gemäß § 78c iVm § 98a AktG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands-und der Aufsichtsratsmitglieder der Oberbank AG ("Vergütungsbericht") zu erstellen. Dieser hat einen umfassenden Überblick über die im Laufe des letzten Geschäftsjahres den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Rahmen der Vergütungspolitik (§ 78a und § 98a AktG) gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form zu bieten.

      Der vorliegende Vergütungsbericht wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat der Oberbank AG gemäß § 78c AktG erstellt, um einen umfassenden Überblick über die den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitgliedern des Aufsichtsrats auf Grundlage der Vergütungspolitik (§ 78a AktG und § 98a AktG) gewährten oder geschuldeten Vergütung einschließlich sämtlicher Vorteile in jeglicher Form im Laufe des Geschäftsjahres 2024 zu bieten. Er wurde vom Vergütungsausschuss der Gesellschaft geprüft und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom

      26. März 2025 beschlossen.

      Dieser Vergütungsbericht setzt die in § 78c und § 98a AktG festgelegten Vorgaben für die Erstellung von Vergütungsberichten für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Oberbank AG als börsenotierte Gesellschaft um. Er orientiert sich darüber hinaus an der Stellungnahme 37 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee ("AFRAC-Stellungnahme").

      Der Vergütungsbericht ist der Hauptversammlung gemäß § 78d Abs. 1 AktG zur Abstimmung vorzulegen. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter. Im nächsten Vergütungsbericht ist darzulegen, wie dem Abstimmungsergebnis der letzten Hauptversammlung Rechnung getragen wurde.

    2. Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahr

      Das wirtschaftliche Umfeld 2024 war herausfordernd, die Konjunkturprognosen wurden laufend nach unten angepasst und am Ende war es das zweite Rezessionsjahr in Folge. Deutlich besser lief es in unseren osteuropäischen Märkten, die auch im Zinssenkungszyklus schon deutlich voraus waren.

      In diesem Umfeld konnte die Oberbank das hervorragende Ergebnisniveau aus dem Jahr 2023 halten und auch das Eigenkapital erneut deutlich stärken.

      Der Konzernabschluss der Oberbank zum 31. Dezember 2024 weist folgende wesentliche Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2024 aus:

      Erfolgszahlen in Mio. €

      2024

      2023

      Veränd.

      Zinsergebnis

      656,3

      596,8

      10,0 %

      Risikovorsorgen im Kreditgeschäft

      -68,7

      -83,6

      -17,8 %

      Provisionsergebnis

      205,9

      196,1

      5,0 %

      Verwaltungsaufwand

      -402,7

      -369,3

      9,0 %

      Jahresüberschuss vor Steuern

      476,8

      477,7

      -0,2 %

      Jahresüberschuss nach Steuern

      378,8

      382,6

      -1,0 %

      Bilanzzahlen in Mio. €

      2024

      2023

      Veränd.

      Bilanzsumme

      28.382,6

      27.834,5

      2,0 %

      Forderungen an Kunden

      20.769,0

      20.074,3

      3,5 %

      Primärmittel

      19.700,3

      19.125,3

      3,0 %

      hievon verbriefte Verbindlichkeiten inkl. Nachrangkapital

      3.660,0

      3.369,2

      8,6 %

      Eigenkapital

      4.115,6

      3.863,1

      6,5 %

      Betreute Kundengelder

      40.158,0

      39.214,7

      2,4 %

      Anrechenbare Eigenmittel in Mio. €

      2024

      2023

      Veränd.

      Hartes Kernkapital

      3.609,4

      3.383,3

      6,7 %

      Kernkapital

      3.659,4

      3.433,3

      6,6 %

      Eigenmittel

      3.991,8

      3.775,9

      5,7 %

      Harte Kernkapitalquote

      19,25 %

      18,61 %

      0,64 %-P.

      Kernkapitalquote

      19,52 %

      18,88 %

      0,64 %-P.

      Gesamtkapitalquote

      21,29 %

      20,77 %

      0,52 %-P.

      Risikokennzahlen

      2024

      2023

      Veränd.

      Liquidity Coverage Ratio

      173,63 %

      193,63 %

      -20,00 %-P.

      Net Stable Funding Ratio

      129,99 %

      131,05 %

      -1,06 %-P.

      Leverage Ratio

      12,09 %

      11,42 %

      0,68 %-P.

      Unternehmenskennzahlen

      2024

      2023

      Veränd.

      Return on Equity vor Steuern (Eigenkapitalrendite)

      11,95 %

      12,82 %

      -0,87 %-P.

      Return on Equity nach Steuern

      9,49 %

      10,27 %

      -0,78 %-P.

      Cost-Income-Ratio (Kosten-Ertrag-Relation)

      42,47 %

      39,68 %

      2,79 %-P.

      Risk-Earning-Ratio (Kreditrisiko/Zinsergebnis)

      10,47 %

      14,00 %

      -3,53 %-P.

      Ressourcen

      2024

      2023

      Veränd.

      Durchschnittl. gewichteter Mitarbeiterstand 1)

      2.227

      2.152

      75

      Anzahl der Geschäftsstellen

      176

      178

      -2

      1)Darin sind ab 2024 21 Mitarbeiterkapazitäten, die zu Dienstleistung in die 3 Banken IT GmbH entsandt sind ,sowie 1,5 Lehrlinge enthalten.

      Tabelle 1

  2. Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstandsmitglieder
    1. Grundzüge der Vergütungspolitik

      Die vorliegende Darstellung der Grundzüge der Vergütungspolitik gibt einen Überblick über die einzelnen Vergütungsbestandteile sowie deren Verbindung mit den Zielen und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft und soll das Verständnis der Rahmenbedingungen für die Gesamtvergütung fördern.

      Die Vergütungspolitik für die Vorstandsmitglieder der Oberbank AG verfolgt das Ziel, die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands in ein angemessenes Verhältnis zur Lage der Gesellschaft sowie der in vergleichbaren Unternehmen üblichen Vergütung zu setzen. Die Ausgestaltung der leistungsabhängigen, variablen Vergütung soll die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern und damit zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen.

      Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Aufgabenbereiches, der Verantwortung und der persönlichen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie nach der Erreichung der Unternehmensziele und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

      Die Mitglieder des Vorstands erhalten nachfolgende Vergütungsbestandteile:

      • Fixe Vergütungsbestandteile, die erfolgsunabhängig sind

      • Variable Vergütungsbestandteile basierend auf der Erfüllung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien

      1. Fixe Vergütungsbestandteile

Die fixen Vergütungsbestandteile aktiver Vorstandsmitglieder gliedern sich in das Grundgehalt sowie Sachbezüge und Nebenleistungen.

Das Grundgehalt entlohnt in erste Linie die grundsätzliche Übernahme des Vorstandsmandats und die damit verbundene Gesamtverantwortung der einzelnen Vorstandsmitglieder, differenziert jedoch gleichzeitig hinsichtlich der individuellen Erfahrung und Verantwortung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Die Folge sind differenzierte Grundgehälter unter Berücksichtigung der strategischen und operativen Aufgabenfelder. Das Grundgehalt wird in zwölf Monatsgehältern ausbezahlt, und deckt neben den Überstunden und sonstigen Leistungen, die über die für Angestellte der Gesellschaft geltende Normalarbeitszeit hinaus erbracht werden, auch die Übernahme von Organfunktionen in verbundenen Unternehmen ab.

Anpassungen des Grundgehalts werden vom Vergütungsausschuss nur im Zuge von Vertragsverlängerungen evaluiert und allenfalls vorgenommen.

Der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen wird in Form von Tages- und Nächtigungs-gelder abgegolten.

In den Vorstandsverträgen ist eine Indexierung des Grundgehalts mit dem Verbraucherpreis bzw. im Falle von Dr. Gasselsberger mit der jeweiligen KV-Erhöhung vorgesehen.

Sachbezüge umfassen einen Dienstwagen (auch zur privaten Nutzung samt Vollkasko- und Insassenschutzversicherung), eine Unfallversicherung sowie Zuschüsse zu Zusatzversicherungen.

Sachbezüge resultierend aus der Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und Zuteilungen von Aktien durch die Oberbank Mitarbeiterbeteiligungsprivatstiftung werden als sonstige Vergütung ausgewiesen.

Sonstige Nebenleistungen umfassen Vergünstigungen für die Konsumation im Betriebsrestaurant sowie die Möglichkeit der Nutzung des Mobiltelefons auch für den privaten Gebrauch.

Darüber hinaus erhalten auch Vorstandmitglieder nach 25-jähriger bzw. 40-jähriger Bankzugehörigkeit ein Jubiläumsgeld im Ausmaß von drei bzw. vier Monatsbezügen, welche als sonstige Vergütung ausgewiesen werden.

Außerdem ist für Vorstandsmitglieder ein beitragsorientiertes Pensionssystem im Rahmen einer überbetrieblichen Pensionskasse vorgesehen, wobei die Beiträge der Gesellschaft an diese überbetriebliche Pensionskasse 20 % des pensionsfähigen Fixbezugs betragen.1

Es besteht eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) deren Kosten von der Gesellschaft getragen werden.

Die fixen Vergütungsbestandteile ehemaliger (ausgeschiedener) Vorstandsmitglieder bestehen vor allem in Ruhegenüssen ehemaliger Vorstandsmitglieder bzw. in Hinterbliebenenbezügen an Ehepartner von ehemaligen, in der Zwischenzeit verstorbenen Vorstandsmitglieder, die aufgrund von Altverträgen zustehen.

Darüber hinaus haben auch ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene Anspruch auf einen Zuschuss zur Zusatzversicherung.

Ebenfalls aufgrund von Altverträgen ggf. zustehende Abfertigungen sowie etwaige Pensionsabfindungen werden als sonstige Vergütung ausgewiesen. Dies gilt auch für allfällige Jubiläumsgelder, die ab einer Bankzugehörigkeit von 35 Jahren vor Erreichen einer 40-jährigen Bankzugehörigkeit aliquot zustehen, sowie für den geldwerten Vorteil im Falle der Teilnahme an begünstigten Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

‌1 Wie in der Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder festgehalten wurde, hat noch ein aktives Vorstandsmitglied aufgrund eines Altvertrages Pensionsansprüche direkt gegenüber der Gesellschaft.

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