EINLADUNG
Z U R O R D E N T L I C H E N
H A U P T V E R S A M M L U N G 2 0 2 1
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
MIT T WOCH, DEN 26. MAI 2021,
UM 9:00 UHR (MESZ),
in der Unternehmenszentrale der OHB SE, Manfred-Fuchs-Platz 2−4,
28359 Bremen,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ein.
2 OHB SE // EINLADUNG
Mindestinformationen gemäß Tabelle 3 Blöcke A bis C der Durchführungsverordnung (EU) 2018 / 1212
Eindeutige Kennung des Ereignisses:
Art der Mitteilung:
ISIN:
Name des Emittenten:
Datum der Hauptversammlung:
Uhrzeit der Hauptversammlung:
Art der Hauptversammlung:
Ort der Hauptversammlung:
Aufzeichnungsdatum:
Uniform Resource Locator (URL):
Unter dem genannten Link sind alle Informationen zu gänglich, die den Aktionären vor der Hauptversammlung mitgeteilt werden müssen, einschließlich der Verfahren für die Teilnahme, für Abstim mungen und die Ausübung sonstiger Aktionärsrechte wie etwa die Beantragung von Tagesordnungspunkten
Ordentliche virtuelle Hauptversamm lung 2021 der OHB SE;
Im Format gemäß Durchführungs verordnung (EU) 2018 / 1212: OHB052021OHV
Einladung zur Hauptversammlung; Im Format gemäß Durchführungs verordnung (EU) 2018 / 1212: NEWM
DE0005936124
OHB SE
26.05.2021;
Im Format gemäß Durchführungs verordnung (EU) 2018 / 1212: 20210526
9:00 MESZ;
Im Format gemäß Durchführungsver ordnung (EU) 2018 / 1212: 7:00 UTC
Ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten;
Im Format gemäß Durchführungs verordnung (EU) 2018 / 1212: GMET
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes:
Sitz der Gesellschaft, Manfred-Fuchs- Platz 2−4, 28359 Bremen;
URL zum Internetservice zur Verfolgung der Bild- und Tonübertra gung und zur Ausübung bestimmter Aktionärsrechte: https://www.ohb.de/de/investor- relations / hauptversammlung
05.05.2021 (0:00 Uhr MESZ)
Im Format gemäß Durchführungs verordnung (EU) 2018 / 1212: 20210504
https://www.ohb.de/de/investor- relations/hauptversammlung
// HAUPTVERSAMMLUNG 2021 | 3 |
EINLADUNG
ZUR ORDENTLICHEN
HAUP T VERSAMMLUNG
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnah- men im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswir kungen der COVID-19-Pandemie, zuletzt mit Wirkung zum
28. Februar 2021 geändert durch das Gesetz zur weiteren Ver- kürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpas- sung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Ge- nossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 ("COVID-19-Gesetz"), er- öffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen auch im Jahr 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmäch- tigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung).
TAGESORDNUNG
[ 1 ] Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie des zusam- mengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Manfred-Fuchs-Platz 2−4, 28359 Bremen, und im Internet unter www.ohb.deeingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenlos zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- abschluss zum 31. Dezember 2020 sowie den Konzernab- schluss zum 31. Dezember 2020 in seiner Sitzung am 16. März 2021 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversamm- lung bedarf es mithin nicht, weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
4 OHB SE // EINLADUNG
[ 2 ] Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 35.833.007,75 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von
EUR 0,43 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie (17.437.600 Stückaktien)
Vortrag auf neue Rechnung
Bilanzgewinn
in EUR
7.498.168,00
28.334.839,75
35.833.007,75
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue Rechnung sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung dividenden- berechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (30.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung) sind gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt.
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, grö- ßer oder kleiner sein als im Zeitpunkt des Gewinnverwendungs- vorschlages der Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die aus- zuschüttende Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird ge- gebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvor- schlag unterbreitet werden.
[ 3 ] Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
// HAUPTVERSAMMLUNG 2021 | 5 |
[ 4 ] Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
[ 5 ] Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschluss prüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
Der Aufsichtsrat erklärt, dass der Wahlvorschlag frei von unge- bührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 genann- ten Art auferlegt wurde.
[ 6 ] Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Christa Fuchs, Prof. Heinz Stoewer sowie Robert Wethmar endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 26. Mai 2021.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Ver- ordnung (EG) Nr. 2157 / 2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) aus vier Mitgliedern zu- sammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor:
-
Frau Christa Fuchs, Bremen
geschäftsführende Gesellschafterin der VOLPAIA Beteili gungs-GmbH, Bremen - Herrn Robert Wethmar, Hamburg
Rechtsanwalt; Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei Taylor Wessing, Hamburg
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OHB SE published this content on 14 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 April 2021 11:16:05 UTC.