BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat das Zertifizierungsverfahren für Nord Stream 2 vorläufig ausgesetzt. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen sei man zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord Stream 2 nur dann in Betracht komme, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert sei, erklärte die Behörde.

Die Nord Stream 2, mit Sitz in Zug in der Schweiz, habe sich entschlossen, nicht die bestehende Gesellschaft umzuwandeln, sondern eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Diese Tochtergesellschaft soll Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Die Tochtergesellschaft muss dann selbst die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber erfüllen.

"Das Zertifizierungsverfahren bleibt so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist und die Bundesnetzagentur in der Lage sein wird, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft als neuer Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen", erklärte die Bundesnetzagentur.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sei, könne die Bundesnetzagentur ihre Prüfung innerhalb des verbleibenden Restes der vom Gesetz vorgesehenen viermonatigen Frist fortsetzen, einen Entscheidungsentwurf erstellen und wie durch Binnenmarktrecht vorgesehen der Europäischen Kommission zur Stellungnahme zu übermitteln.

Die Bundesnetzagentur prüft seit dem 8. September eine Zertifizierung der etwa 2.100 Kilometer langen Ostsee-Pipeline, die Gas direkt von Russland nach Deutschland bringen soll. Die Gasröhre ist umstritten. Kritiker befürchten eine wachsende Abhängigkeit Deutschland von russischem Gas und den damit verbundenen wachsenden Einfluss Russlands.

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November 16, 2021 05:09 ET (10:09 GMT)