Oracle hat sich bereit erklärt, 115 Millionen Dollar zu zahlen, um einen Rechtsstreit beizulegen, in dem das Unternehmen für Datenbanksoftware und Cloud Computing beschuldigt wird, in die Privatsphäre von Verbrauchern einzudringen, indem es deren persönliche Daten sammelt und an Dritte verkauft.

Ein vorläufiger Vergleich der vorgeschlagenen Sammelklage wurde am Donnerstagabend beim Bundesgericht in San Francisco eingereicht und bedarf der Zustimmung eines Richters. Oracle hat das Fehlverhalten bestritten.

Die Kläger, die ansonsten keine Verbindung zu Oracle haben, behaupten, das Unternehmen habe gegen Bundes- und Landesgesetze zum Schutz der Privatsphäre sowie gegen die kalifornische Verfassung verstoßen, indem es unerlaubt "digitale Dossiers" für Hunderte von Millionen Menschen angelegt habe.

Sie sagten, die Dossiers enthielten Daten darüber, wo die Menschen online surften, wo sie ihre Bankgeschäfte erledigten, tanken, essen gingen, einkauften und ihre Kreditkarten verwendeten.

Oracle verkaufte diese Informationen dann angeblich direkt an Werbetreibende oder über Produkte wie ID Graph, das nach Angaben des Unternehmens Werbetreibenden hilft, "ein relevantes, personalisiertes Erlebnis für jeden Einzelnen zu orchestrieren".

Der Vergleich bezieht sich auf Personen, deren persönliche Daten Oracle seit dem 19. August 2018 gesammelt oder verkauft hat.

Als Teil des Vergleichs hat sich das in Austin, Texas, ansässige Unternehmen verpflichtet, keine nutzergenerierten Informationen aus URLs von zuvor besuchten Websites oder Text zu sammeln, den Nutzer in Online-Formulare außerhalb der Oracle-eigenen Websites eingeben.

Oracle hat am Freitag nicht sofort auf Anfragen zur Stellungnahme reagiert.

Zu den benannten Klägern gehören der Datenschutzaktivist Michael Katz-Lacabe und Jennifer Golbeck, eine Professorin der University of Maryland, die sich auf soziale Medien und Datenschutz spezialisiert hat.

Die Anwaltskanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, die die Kläger vertritt, kann bis zu 28,75 Millionen Dollar aus dem Vergleich für Anwaltskosten verlangen.

Der Fall lautet Katz-Lacabe et al. gegen Oracle America Inc, U.S. District Court, Northern District of California, No. 22-04792.