des Jahresfestgehalts, der Nebenleistungen und
der Versorgungszusage.
6. *Komponenten und Struktur der
Gesamt-Zielvergütung im Überblick*
Das Vergütungssystem sieht nur feste
erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile vor.
Die festen erfolgsunabhängigen
Vergütungsbestandteile umfassen das
Jahresfestgehalt, Nebenleistungen und eine
Versorgungszusage.
Dabei gliedern sich die Bestandteile prozentual
wie folgt:
* Jahresfestgehalt 72 %
(Vorstandsvorsitzender) / 68 %
(ordentliches Mitglied des Vorstands)
* Nebenleistungen bis zu 8 %
(Vorstandsvorsitzender) / bis zu 13 %
(ordentliches Mitglied des Vorstands)
* Versorgungszusage 20 %
(Vorstandsvorsitzender) / 19 %
(ordentliches Mitglied des Vorstands)
7. *Erfolgsunabhängige Komponente (inklusive
Nebenleistungen und Versorgungszusage)*
a) Jahresfestgehalt
Die Mitglieder des Vorstands erhalten
eine feste Grundvergütung, die monatlich
als Gehalt ausgezahlt wird. Die
Grundvergütung beträgt für den
Vorstandsvorsitzenden 2,8 Mio. &euro pro
Jahr und für die übrigen Mitglieder des
Vorstands jeweils 1,5 Mio. &euro pro
Jahr.
b) Nebenleistungen
Darüber hinaus werden den Mitgliedern des
Vorstands Sachbezüge und Nebenleistungen
gewährt, wie beispielsweise die
Bereitstellung eines Dienstwagens,
Zuschüsse zu Versicherungen, die
Übernahme von bestimmten Rechts-,
Steuerberatungs- und Wohnungskosten,
einschließlich der hierauf ggf.
entfallenden Steuern, sowie Kosten im
Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen.
Zu den Nebenleistungen zählen auch die
unter Ziff. 15 genannten Versicherungen.
c) Versorgungszusage
Die Mitglieder des Vorstands sind wie die
Mehrzahl der inländischen Mitarbeiter des
OSRAM-Konzerns in die Beitragsorientierte
OSRAM Altersversorgung (BOA) eingebunden.
Im Rahmen der BOA erhalten die Mitglieder
des Vorstands Beiträge, die ihrem
Versorgungskonto gutgeschrieben werden.
Über die Höhe dieser Beiträge wird
jährlich vom Aufsichtsrat entschieden;
sie beträgt aktuell 28 % der
Festvergütung. Die Versorgungszusagen
sind unverfallbar. Die Mitglieder des
Vorstands haben ab dem 62. Lebensjahr
einen Anspruch auf Leistungen aus der
BOA, die nach Wahl des Berechtigten in
Form einer Rente, eines Einmalbetrags
oder in bis zu zwölf Jahresraten erbracht
werden.
8. *Erfolgsabhängige Komponenten*
Erfolgsabhängige Komponenten sind bei der
Vergütung der Mitglieder des Vorstands der
OSRAM Licht AG nach dem gegenwärtigen
Übergangssystem nicht vorgesehen (s.o.
Ziffer 1).
9. *Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte*
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder
werden für die Dauer der Bestellung
abgeschlossen und verlängern sich jeweils für
die Dauer der Wiederbestellung. Bei
Erstbestellung eines Vorstandsmitglieds
betragen Bestell- und Vertragsdauer in der
Regel drei, in Ausnahmefällen zwei Jahre. Bei
Wiederbestellung beträgt die Bestellperiode und
Vertragsverlängerung in der Regel fünf Jahre.
Im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorgaben
sehen die Dienstverträge der
Vorstandsmitglieder keine ordentliche
Kündigungsmöglichkeit vor; das beiderseitige
Recht zur fristlosen Kündigung des
Vorstandsdienstvertrags aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Im Fall einer vorzeitigen
Beendigung der Bestellung endet der
Dienstvertrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds
ebenfalls vorzeitig, sofern der Aufsichtsrat
keine abweichende Regelung trifft.
Für den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen
Beendigung der Bestellung erhält das
Vorstandsmitglied eine Ausgleichszahlung. Die
Höhe der Ausgleichszahlung beträgt ein Zwölftel
der Festvergütung (brutto) multipliziert mit
der Gesamtzahl der Monate, die zwischen
vorzeitiger einvernehmlicher Beendigung der
Bestellung und dem Ende der restlichen
Vertragslaufzeit liegen, maximal jedoch mit 24
Monaten. Die Ausgleichszahlung wird zur
pauschalen Berücksichtigung einer Abzinsung und
zur Anrechnung anderweitigen Verdienstes um 15
% gekürzt, sofern die restliche
Vertragslaufzeit mehr als sechs Monate beträgt;
die Kürzung bezieht sich auf den Teil der
Ausgleichszahlung, der ohne Berücksichtigung
der ersten sechs Monate der restlichen
Vertragslaufzeit ermittelt wurde. Zusätzlich
werden Sachbezüge durch eine Zahlung in Höhe
von 5 % der Ausgleichszahlung gemäß der
vorstehenden Sätze 1 bis 3 abgegolten. Die
Ausgleichszahlung sowie die Abgeltung der
Sachbezüge sind als Einmalzahlungen fällig und
zahlbar im Monat des Ausscheidens nach Abzug
der gesetzlichen Abgaben.
Für die Beitragsorientierte OSRAM
Altersversorgung (BOA) wird zum Zeitpunkt der
einvernehmlichen Beendigung der Bestellung
einmalig ein Sonderbeitrag bereitgestellt. Die
Höhe des Sonderbeitrages errechnet sich anhand
eines Zwölftels des für das letzte
Geschäftsjahr vor der Beendigung der Bestellung
gutgeschriebenen Beitrags zur BOA,
multipliziert mit der Gesamtzahl der Monate,
die zwischen vorzeitiger einvernehmlicher
Beendigung der Bestellung und dem Ende der
restlichen Vertragslaufzeit liegen, maximal
jedoch mit 24 Monaten. Der Aufsichtsrat kann
nach pflichtgemäßem Ermessen die Höhe des
Sonderbeitrags auf den Wert begrenzen, der sich
ergäbe, wenn stattdessen auf den für das
laufende Geschäftsjahr zu erwartenden Beitrag
zur BOA abgestellt würde.
Die vorstehend genannten Leistungen und
Ansprüche entfallen, wenn die vorzeitige
einvernehmliche Beendigung der Bestellung auf
Wunsch des Vorstandsmitglieds hin erfolgt oder
ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB zur
Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch
die Gesellschaft besteht.
Die genannten Leistungen und Ansprüche
entfallen ebenfalls bei wesentlichen
Verstößen des Vorstandsmitglieds gegen die
Grundlagen für die geschäftliche Tätigkeit des
Vorstandsmitglieds. Daneben behält sich die
Gesellschaft für diesen Fall ausdrücklich
Schadensersatzansprüche vor.
Das Anstellungsverhältnis endet ebenfalls
vorzeitig bei einem Widerruf der Bestellung
gemäß § 84 Abs. 3 AktG mit Ablauf der nach
§ 622 Abs. 2 BGB geltenden Frist
(Auslauffrist), spätestens aber mit Ende der
ursprünglichen Bestellungsdauer. In diesem
Falle hat das Vorstandsmitglied gleichfalls
Anspruch auf eine Ausgleichszahlung
(entsprechend wie vorstehend beschrieben), es
sei denn, es läge ein wichtiger Grund im Sinne
des § 626 BGB vor, der eine
außerordentliche Kündigung rechtfertigen
würde, oder es läge eine grobe
Pflichtverletzung oder eine Unfähigkeit zur
ordnungsgemäßen Geschäftsführung i.S.d. §
84 Abs. 3 AktG vor. Ebenso entfällt der
Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn das
Vorstandsmitglied sein Vorstandsamt aus
wichtigem Grund vorzeitig und einseitig
niederlegt. Für die Auslauffrist steht dem
Vorstandsmitglied anteilig und nach Abzug
gesetzlicher Abgaben die Festvergütung zu.
Bei Vereinbarung eines nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots wird für dessen Dauer von
maximal zwei Jahren eine Karenzentschädigung
gezahlt, die bis zu 50 % der auf diese
Zeitdauer entfallenden vertraglichen Vergütung
betragen kann.
10. *Weitere Abfindungsregelungen*
Zusagen für den Fall einer vorzeitigen
Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines
Kontrollwechsels (Change of Control) oder
Zusagen von Entlassungsentschädigungen bestehen
nicht. Im Fall eines nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots wird die Abfindungszahlung
auf die Karenzentschädigung angerechnet.
11. *Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder*
Die Annahme von öffentlichen Ämtern,
Aufsichtsrats-, Verwaltungsrats-, Beirats- und
vergleichbaren Mandaten sowie Berufungen in
Wirtschafts- oder Wissenschaftsgremien bedarf
der vorherigen Zustimmung des Präsidiums des
Aufsichtsrats. Dies gilt nicht für Mandate
innerhalt des OSRAM-Konzerns. So ist
sichergestellt, dass weder der zeitliche
Aufwand noch die dafür gewährte Vergütung zu
einem Konflikt mit den Aufgaben für das
Unternehmen führt. Soweit es sich bei den
Nebentätigkeiten um Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
handelt, sind diese im Jahresabschluss der
OSRAM Licht AG aufgeführt, der im Internet
veröffentlicht wird. Für die Wahrnehmung von
Mandaten in Konzerngesellschaften besteht
grundsätzlich kein Anspruch auf eine gesonderte
Vergütung. Bei der Übernahme
konzernfremder Aufsichtsratsmandate entscheidet
der Aufsichtsrat, ob und inwieweit die
Vergütung anzurechnen ist.
12. *Aufschubzeiten für die Auszahlung von
Vergütungsbestandteilen*
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January 08, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)