Häufig gestellte Fragen zur virtuellen Hauptversammlung

1. Wie können Aktionäre die virtuelle Hauptversammlung verfolgen?

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können mit ihrer Aktionärsnummer und dem dazugehörigen Initialpasswort, das diese mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung erhalten - oder mit ihrem bereits vergebenen individuellen Passwort, sofern sie sich bereits im Aktionärsportal registriert haben - am 3. November 2020 über unser Aktionärsportal unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting die komplette virtuelle Hauptversammlung live mitverfolgen.

Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Bauer und des Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Olaf Berlien werden für jedermann zugänglich im Internet auf https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting übertragen, ohne dass dafür Zugangsdaten erforderlich sind. Die Reden stehen anschließend als Aufzeichnung über dieselbe Internetseite zur Verfügung. Die Redemanuskripte werden bereits vorab am 28. Oktober 2020 für jedermann zugänglich im Internet auf https://www.osram- group.de/de-DE/investors/annual-meeting eingestellt.

2. Wie kann ich meine Stimmrechte als Aktionär wahrnehmen?

Wenn Sie in der virtuellen Hauptversammlung ihr Stimmrecht ausüben möchten, müssen Sie sich bis zum 27. Oktober 2020, 24 Uhr (MEZ) (Anmeldeschluss) (i) postalisch unter der Anschrift OSRAM Licht AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, (ii) per Telefax an +49 (0) 89 30903-74675, (iii) per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de oder (iv) über das Aktionärsportal unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting angemeldet haben. Für die Ausübung Ihrer Stimmrechte ist der zum Ende des 27. Oktober 2020 im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich.

Briefwahl (elektronisch oder per Post, Telefax oder E-Mail)

Sie können Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Briefwahl ist sowohl postalisch, per Telefax oder E-Mail über das zugesandte Anmeldeformular als auch elektronisch im Aktionärsportal unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting möglich.

Briefwahl über das Aktionärsportal

Rufen Sie die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting und dort die Verlinkung unter der Rubrik "Aktionärsportal" auf. Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und dem dazugehörigen Initialpasswort oder Ihres selbst vergebenen Passworts wählen Sie anschließend "Anmeldung und Briefwahl". Im Folgedialog können Sie Ihre Stimme zur Tagesordnung und zu etwaigen zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen abgeben.

Bei Bedarf können Änderungen der Briefwahlstimmen über das Aktionärsportal am Tag der Hauptversammlung noch bis zum Beginn der Abstimmungen vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Stimmen bis zum 27. Oktober 2020, 24 Uhr (MEZ), zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet wurden. Eine Anmeldung ist auch über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting möglich. Zur Nutzung des Aktionärsportal benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer und das dazugehörige Initialpasswort oder Ihr selbst vergebenes Passwort.

Bevollmächtigte, insbesondere die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Sie können die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person Ihres Vertrauens als Vertreter zur Ausübung Ihrer Stimmen bevollmächtigen. Die ausschließlich an Ihre Weisungen gebundenen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen Ihre Vollmacht gerne entgegen. Eine Bevollmächtigung ist entweder über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter https://www.osram- group.de/de-DE/investors/annual-meeting oder postalisch, per Telefax oder E-Mail möglich. Die Aktionäre werden gebeten, das Anmeldeformular zu verwenden, das Ihnen zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt wird.

Bevollmächtige Personen benötigen für die elektronische Stimmabgabe eine Zugangsnummer sowie das dazugehörige Passwort. Sobald Aktionäre eine Vollmacht erteilt haben, erhält der Bevollmächtigte eine Stimmrechtskarte mit Zugangsdaten zum Aktionärsportal.

Nähere Hinweise zur Stimmabgabe über Bevollmächtigte finden Sie nachstehend.

Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Aktionärsportal

Rufen Sie die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting und dort die Verlinkung unter der Rubrik "Aktionärsportal" auf. Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihres Zugangspassworts wählen Sie anschließend "Anmeldung und Vollmacht Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter". Im Folgedialog müssen Sie sodann zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter Weisung zur Tagesordnung und zu etwaigen zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen erteilen.

Bevollmächtigung eines Dritten über das Aktionärsportal

Rufen Sie die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting und dort die Verlinkung unter der Rubrik "Aktionärsportal" auf. Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihres Zugangspassworts wählen Sie anschließend "Anmeldung und Vertretung durch eine Bevollmächtigte Person". Im Folgedialog können Sie einer dritten Person Vollmacht zur Ausübung Ihrer Aktionärsrechte erteilen. Diese erhält im Anschluss Zugangsdaten zum Aktionärsportal.

Vollmacht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung über das Aktionärsportal

Sie können auch für das Aktionärsportal freigeschaltete Kreditinstitute oder Aktionärsvereinigungen über das Aktionärsportal bevollmächtigen. Rufen Sie die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting und dort die Verlinkung unter der Rubrik "Aktionärsportal" auf. Nach Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und Zugangspassworts wählen Sie anschließend "Anmeldung und Vollmacht mit ggf. Weisung an Intermediär/Aktionärsvereinigung/Stimmrechtsberater" und im nächsten Schritt das gewünschte Kreditinstitut oder die gewünschte Aktionärsvereinigung aus dem Klappmenü aus.

Im Folgedialog können Sie nach Bevollmächtigung des ausgewählten Kreditinstitutes oder der ausgewählten Aktionärsvereinigung Weisung zur Tagesordnung und zu etwaigen zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen erteilen.

Falls das Institut oder die Aktionärsvereinigung einen Abstimmvorschlag veröffentlicht hat, finden Sie dort auch Informationen zu diesem Vorschlag.

Wenn Sie ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, das/die nicht für das Aktionärsportal freigeschaltet ist, zur Vertretung Ihrer Stimmen bevollmächtigen möchten, senden wir Ihnen auf Verlangen gerne ein Vollmachtsformular zu. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Kontaktdaten der Aktionärs-Hotline. Sie können das Vollmachtsformular (als Teil des Anmeldeformulars) über die Internetadresse https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting beziehen.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich über Briefwahl oder

die Erteilung von (Unter-) Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

3. Muss eine Hauptversammlung in Deutschland nicht zwingend als physische Veranstaltung durchgeführt werden?

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie ermöglicht im Jahr 2020 die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne die physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten.

4. Werden OSRAM-Aktien im Zuge der Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung gesperrt?

Nein. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für die Möglichkeit der Zuschaltung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 28. Oktober 2020 bis 3. November 2020 (jeweils einschließlich) zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am

3. November 2020 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 27. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MEZ).

5. Wie kann ich etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge einsehen?

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu den Punkten dieser Tagesordnung, die bis spätestens Montag, den 19. Oktober 2020, 24:00 Uhr (MESZ) bei der oben genannten Adresse eingehen, werden wir einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting veröffentlichen. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

6. Wie kann ich als Aktionär von der Fragemöglichkeit Gebrauch machen?

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, ausgenommen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, haben eine Fragemöglichkeit im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020. Die Fragemöglichkeit besteht nur für Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Fragen können

ausschließlich elektronisch im Aktionsportal unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/annual-meeting bis Samstag, 31. Oktober 2020, 24.00 Uhr (MEZ) eingereicht werden. Für die elektronische Einreichung von Fragen verwenden Aktionäre, die bereits im Aktionärsportal registriert sind, ihre Aktionärsnummer und ihr persönlich vergebenes Passwort. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ein Initialpasswort mit dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung per Post zugesandt. Bevollmächtigte verwenden für die Einreichung von Fragen unter www.osram-group.de/hauptversammlung die erhaltene Zugangsnummer und das dazu gehörende Passwort. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, Fragen zusammenzufassen und gegebenenfalls auszuwählen.

Stand September 2020

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OSRAM Licht AG published this content on 23 September 2020 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 September 2020 07:29:05 UTC