DGAP-Ad-hoc: PAION AG / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung 
???????PAION ERHÄLT ZULASSUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION FÜR BYFAVO(R) (REMIMAZOLAM) IN DER PROZEDURALEN SEDIERUNG 
2021-03-27 / 13:43 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
PAION ERHÄLT ZULASSUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION FÜR BYFAVO^(R) (REMIMAZOLAM) IN DER PROZEDURALEN SEDIERUNG 
- Byfavo(R) ist ein schnell einsetzendes, intravenös zu verabreichendes Benzodiazepin-Sedativum für den Einsatz bei 
medizinischen Eingriffen wie Koloskopie und Bronchoskopie 
- PAION bereitet die Produkteinführung von Byfavo^(R) und zwei zusätzlichen für den Einsatz in der Intensivmedizin im 
Krankenhaus indizierten Produkten in ausgewählten europäischen Märkten in der zweiten Jahreshälfte 2021 vor 
Aachen (Germany), 27. März 2021 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (PA8; ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter 
Wertpapierbörse, Prime Standard) gibt heute bekannt, dass die Europäische Kommission (EC) Byfavo^(R) (Remimazolam) für 
die prozedurale Sedierung (Kurzsedierung) von erwachsenen Patienten zugelassen hat. Byfavo^(R) ist ein ultrakurz 
wirksames, intravenöses Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum. 
Ende der Insiderinformation 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: 
Remimazolam befindet sich auch in der Entwicklung für die Allgemeinanästhesie. Auf Basis der positiven Ergebnisse der 
Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie plant PAION eine Erweiterung des Zulassungsantrags für Remimazolam für die 
Indikation Allgemeinanästhesie bis Ende 2021. Der Genehmigungsprozess für einen Erweiterungsantrag ist im Regelfall 
schneller als für einen vollständigen Zulassungsantrag. 
Dr. Jim Phillips, Vorstandsvorsitzender der PAION AG, kommentierte: 'Wir freuen uns sehr, dass die Europäische 
Kommission Byfavo^(R) zugelassen hat und danken allen medizinischen Fachkräften, Patienten und Partnern, die an der 
Entwicklung von Remimazolam beteiligt waren. Diese Zulassung markiert einen der wichtigsten Schritte auf dem Weg von 
PAION zu einem Spezialpharmaunternehmen, das neuartige Produkte für die Anästhesie und Intensivmedizin in Krankenhäuser 
bringt. Wir freuen uns darauf, mit unseren kürzlich erworbenen Produkten GIAPREZA^(R) und XERAVA^(R) ab der zweiten 
Jahreshälfte 2021 drei Produkte zeitlich versetzt in ausgewählten europäischen Ländern einzuführen. Wir schätzen das 
jährliche Spitzenumsatzpotenzial in der Kurzsedierung in Europa derzeit auf etwa EUR 50 Mio. bis EUR 60 Mio.' 
Professor James East, Chefarzt für Gastroenterologie und Endoskopie, John Radcliffe Hospital, Oxford, Großbritannien, 
kommentierte: 'Die Zulassung von Byfavo^(R) ist für Gastroenterologen sehr interessant, da in diesem Bereich seit einem 
Jahrzehnt kein neues Sedierungsmedikament zu unserem Handwerkszeug hinzugefügt wurde. Die Substanz hat in den 
klinischen Studien gut abgeschnitten und einen effizienten Sedierungsprozess von Anfang bis Ende ermöglicht. Das 
Sicherheitsprofil war vielversprechend, auch bei Patienten mit schweren systemischen Erkrankungen, und der gesamte 
Vorgang wurde durch das schnelle Einsetzen/Abklingen der sedierenden Wirkung für den Patienten optimiert.' 
Der Zulassungsantrag umfasste die Daten eines umfassenden klinischen Phase-III-Programms in den USA in der 
Kurzsedierung von Patienten, die sich einer Bronchoskopie oder Koloskopie unterzogen. Die Sicherheit und Wirksamkeit 
von Byfavo^(R) wurde in drei pivotalen Studien an 984 Patienten untersucht, die sich einer Koloskopie (zwei Studien) 
oder Bronchoskopie (eine Studie) unterzogen, von denen 639 Byfavo^(R) erhielten. In diesen Studien waren die häufigsten 
Nebenwirkungen (Inzidenz größer als 10 %) nach Verabreichung von Byfavo^(R) Hypotonie, Hypertonie, diastolische 
Hypertonie, systolische Hypertonie, Hypoxie und diastolische Hypotonie. 
Über Remimazolam 
Remimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum. Im menschlichen Körper 
wird Remimazolam von Gewebe-Esterasen, einer weit verbreiteten Art von Enzymen, zu einem inaktiven Metaboliten abgebaut 
und nicht über cytochromabhängige Abbauwege in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit Flumazenil ein 
Gegenmittel zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung oder Narkose des Patienten wieder rasch beenden zu können. Die 
Daten zeigen, dass Remimazolam einen raschen Wirkeintritt und ein schnelles Abklingen der Wirkung hat und dabei ein 
günstiges kardiorespiratorisches Sicherheitsprofil besitzt. 
Remimazolam ist in den USA, der EU/EWR und China für die Kurzsedierung und in Japan und Südkorea für die 
Allgemeinanästhesie zugelassen. 
Weitere Informationen zur Sicherheit von Byfavo^(R) (Remimazolam) finden Sie in der Zusammenfassung der Produktmerkmale 
(SmPC) der EMA, die in Kürze unter https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/byfavo verfügbar sein wird. 
Zusätzlich zur Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie ist die Sedierung auf der Intensivstation eine weitere mögliche 
Indikation für Remimazolam. 
Remimazolam ist verpartnert in den USA (Handelsname BYFAVO^TM) mit Acacia Pharma, in Japan (Handelsname Anerem^(R)) mit 
Mundipharma, in China (Handelsname Ruima^(R)) mit Yichang Humanwell, in Kanada mit Pharmascience, in Russland/GUS, der 
Türkei und der MENA-Region mit R-Pharm, in Südkorea (Handelsname BYFAVO^TM) und Südostasien mit Hana Pharm sowie mit 
TTY Biopharm in Taiwan. In allen anderen Märkten außer Westeuropa steht Remimazolam zur Lizenzierung zur Verfügung. 
Über PAION 
Die PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen mit innovativen Wirkstoffen zur Anwendung bei 
ambulanter und im Krankenhaus durchgeführter Sedierung, Anästhesie sowie in der Intensivmedizin. PAIONs Leitsubstanz 
ist Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes und gut steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und 
-Anästhetikum. Remimazolam ist in mehreren Märkten außerhalb Europas verpartnert. Remimazolam ist in den USA, der EU/ 
EWR und China für die Kurzsedierung und in Japan und Südkorea für die Allgemeinanästhesie zugelassen. 
Zusätzlich zu Byfavo^(R) (Remimazolam) bereitet PAION die Markteinführung der beiden Produkte GIAPREZA^(R) (Angiotensin 
II) und XERAVA^(R) (Eravacyclin) in Europa vor. GIAPREZA^(R) ist ein Vasokonstriktor zur Behandlung der refraktären 
Hypotonie bei Erwachsenen mit septischem oder anderem distributiven Schock, die trotz adäquater Volumenrestitution und 
Anwendung von Katecholaminen und anderen verfügbaren vasopressorischen Therapien bei einem niedrigen Blutdruck 
verbleiben. XERAVA^(R) ist ein neuartiges Fluorcyclin für die Behandlung komplizierter intra-abdominaler Infektionen 
bei Erwachsenen. 
PAIONs Mission ist es, ein führendes Specialty-Pharma-Unternehmen in den Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin zu 
sein, indem wir neuartige Produkte auf den Markt bringen, die Patienten, Ärzten und Stakeholdern im Gesundheitswesen 
zugutekommen. 
PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und einen weiteren Standort in Cambridge (Vereinigtes Königreich). 
PAION-Kontakt: 
Ralf Penner 
Vice President Investor Relations/Public Relations 
PAION AG 
Heussstraße 25 
52078 Aachen 
Tel. +49 241 4453-152 
E-Mail r.penner@paion.com 
www.paion.com 
 
Disclaimer: 
Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln 
die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser 
Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen 
der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse 
und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In 
Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht 
unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche 
zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen 
widerzuspiegeln. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
2021-03-27 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/ 
Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  PAION AG 
              Heussstraße 25 
              52078 Aachen 
              Deutschland 
Telefon:      +49 (0)241-4453-0 
Fax:          +49 (0)241-4453-100 
E-Mail:       info@paion.com 
Internet:     www.paion.com 
ISIN:         DE000A0B65S3 
WKN:          A0B65S 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
              Stuttgart, Tradegate Exchange 
EQS News ID:  1179135 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2021 08:45 ET (12:45 GMT)