Petro Welt Technologies AG

FN 69011 m

ISIN: AT0000A00Y78

Einberufung der 17. ordentlichen Hauptversammlung

der Petro Welt Technologies AG

für Mittwoch, den 29. Juni 2022, um 10:00 Uhr Wiener Zeit

Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG

ist 1010 Wien, Schubertring 6

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Die 17. ordentliche Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG wird am 29. Juni 2022 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer nach Maßgabe der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) abgehalten.

Demgemäß können Aktionäre bei der 17. ordentlichen Hauptversammlung der Petro Welt Technologies AG am 29. Juni 2022 nicht physisch anwesend sein. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Aktionäre die Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und akustisch in Echtzeit mitverfolgen können.

Die Antragstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Haupt- versammlung können nur durch einen von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Für weiterführende Informationen zur virtuellen Hauptversammlung und zu den Aktionärsrechten verweist der Vorstand auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 17. ordentlichen Hauptversammlung ("Teilnahmeinformation") und auf die Ausführungen zu den Aktionärsrechten in dieser Einberufung der 17. ordentlichen Hauptversammlung, die spätestens ab 8. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pewete.com zugänglich sind.

Durch die Abhaltung der virtuellen Hauptversammlung anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.

Der Vorstand der Petro Welt Technologies AG behält sich ausdrücklich vor, diese ordentliche Hauptversammlung abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten, wenn die verlässliche

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Durchführung am 29. Juni 2022 nicht gesichert erscheint oder dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte.

ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET

Die 17. ordentliche Hauptversammlung wird vollständig in Echtzeit im Internet übertragen.

Alle teilnahmeberechtigten Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 29. Juni 2022 ab 10:00 Uhr Wiener Zeit im Internet unter www.pewete.com/hauptversammlung-livestreamverfolgen.

Zur Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ist eine Anmeldung erforderlich. Die Zugangsdaten werden an die teilnahmeberechtigten Aktionäre übermittelt.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle teilnahmeberechtigten Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit, von jedem Ort aus mittels akustischer und optischer Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie die Beschlussfassung zu verfolgen.

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate Governance-Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr
  4. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr
  5. Wahlen in den Aufsichtsrat
  6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
  8. Verkauf der Beteiligungsgesellschaften in Russland

UNTERLAGEN

Folgende Unterlagen sind spätestens ab 8. Juni 2022 auf der Internetseite der Petro Welt Technologies AG unter www.pewete.comabrufbar:

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  • Einladung und Tagesordnung (Einberufung)
  • Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teil- nahme an der virtuellen Hauptversammlung
  • Beschlussvorschläge des Vorstandes und Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8
  • Jahresabschluss für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
  • Konzernabschluss für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht
  • Bericht des Aufsichtsrats für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr
  • Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021
  • Erklärung der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf
  • Unterlagen zum Verkauf der Beteiligungsgesellschaften in Russland
  • Frageformular
  • Vollmachts- und Weisungsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht

Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm- rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 17. ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 19. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß

  • 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft bis spätestens 24. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege zugehen muss:

1. Übermittlung der Depotbestätigung in Textform gemäß § 16.2 der Satzung:

Telefax:

+43 (1) 8900 500 50

E-Mail:

anmeldung.pewete@hauptversammlung.at

(Depotbestätigung als eingescannter Anhang in TIF oder PDF-Format)

2. Übermittlung in Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung):

Per Post oder Boten:

Petro Welt Technologies AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

Köppel 60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel

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Per SWIFT:

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599)

(unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

DEPOTBESTÄTIGUNG

Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC);
  • Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN: AT0000A00Y78;
  • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
  • den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 19. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat sich einer der nachstehend angeführten Personen als unabhängigen Stimmrechtsvertreter zur weisungsgebundenen Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zu bedienen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe oder die Erhebung des Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung kann nur durch einen der nachstehenden Stimmrechtsvertreter erfolgen:

  1. Dipl.-VolkswirtDipl.-Jurist Florian Beckermann, LL.M. c/o Interessenverband für Anleger, IVA Feldmühlgasse 22, A-1130Wien
    E-Mail: beckermann.pewete@hauptversammlung.at
  2. Rechtsanwalt Mag. Alexander Singer c/o Singer Fössl Rechtsanwälte OG Prinz-Eugen-Straße30, A-1040Wien
    E-Mail: singer.pewete@hauptversammlung.at

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  1. Rechtsanwältin Mag. Gudrun Ott-Sanderc/o Schmutzer & Ott-SanderRechtsanwälte Ebendorferstraße 3/18, A-1010Wien
    E-Mail: ott-sander.pewete@hauptversammlung.at
  2. Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf
    c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG Schubertring 6, A-1010 Wien
    E-Mail: wolf.pewete@hauptversammlung.at

Jeder Aktionär kann nur eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam.

Bitte verwenden Sie für die Vollmachtserteilung an den besonderen Stimmrechtsvertreter das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pewete.com/de/investors/meeting/zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten.

Die persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

HINWEIS ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind.

Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 8. Juni 2022 (24:00 Uhr Wiener Zeit) per

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Petro Welt Technologies AG published this content on 03 June 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 June 2022 20:01:06 UTC.