BERLIN (dpa-AFX) - Ein knappes Jahr nach der Einführung der Rücknahme-Pflicht für Elektroschrott ziehen Verbraucherschützer, Deutsche Umwelthilfe und Branchenverbände eine durchwachsene Bilanz. "Die Nachfrage ist gering bis nicht existent", sagte der Präsident des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH), Oliver Prothmann.

Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT): "Kleine Elektrogeräte werden weiterhin nur wenige im Handel abgegeben." Auch Händler, die extra auffällige Rücknahmetheken für diese Geräte eingerichtet haben, würden bis heute kaum Rückläufe registrieren. Ausrangierte Elektro-Großgeräte wie etwa Kühlschränke nehme der Fachhandel seit jeher freiwillig zurück. Seit 1. Juni dieses Jahres droht Händlern ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro, wenn sie Elektrogeräte nicht zurücknehmen.

Verbraucher- wie Umweltschützer monieren, dass Händler zu wenig über die Rückgabe-Möglichkeit informieren. "Verbraucher nehmen nur das in Anspruch, von dem sie wissen", sagte Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe. Händler würden oft nicht oder nur versteckt auf die Möglichkeit zur Rücknahme hinweisen. Im Allgemeinen könne von Verbraucherfreundlichkeit keine Rede sein.

Verbraucher dürfen seit Ende Juli 2016 ihre ausgedienten Elektrogeräte beim Händler abgeben - vorausgesetzt, das Geschäft hat 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Bei Onlinehändlern wird deren Versand- und Lagerfläche berechnet. Nach dem Gesetz müssen Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Kassenbeleg und ohne Kauf eines neuen Geräts zurückgenommen werden. Größere Geräte dürfen Kunden nur beim Kauf eines neuen kostenlos abgeben. Ziel des Gesetzes ist es, die Sammelquote für Elektroschrott zu erhöhen./neb/DP/zb