Photon Energy stockt 7,75%-Anleihe 2017/2022 erfolgreich auf 43 Millionen Euro auf

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Photon Energy stockt 7,75%-Anleihe 2017/2022 erfolgreich auf 43 Millionen
Euro auf

03.07.2020 / 17:04
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Photon Energy stockt 7,75%-Anleihe 2017/2022 erfolgreich auf 43 Millionen
Euro auf

- Die Aufstockung um EUR 5,4 Mio. entspricht 14 % des bisherigen
Anleihevolumens.

- Die neuen Schuldverschreibungen wurden zu 100 % zuzüglich Stückzinsen im
Rahmen einer Privatplatzierung bei institutionellen Investoren europaweit
platziert.

- Das Unternehmen wird den Emissionserlös aus der Aufstockung der Anleihe
für den Bau von Kraftwerken in Ungarn und Australien für das eigene
PV-Portfolio sowie zur Stärkung der Finanzkraft verwenden.


Amsterdam - 3. Juli 2020 - Photon Energy N.V. (WSE: PEN, ISIN
NL-001039110-8, die "Gruppe") gibt bekannt, ihre 7,75 %-Unternehmensanleihe
2017/2022 (ISIN DE-000A19MFH-4) erfolgreich um EUR 5,4 Mio. auf nunmehr EUR
43,0 Mio., aufgestockt zu haben. Dies entspricht 14 % des bisher
ausstehenden Anleihevolumens von EUR 37,6 Mio.

Die neuen Schuldverschreibungen wurden zu 100 % zuzüglich Stückzinsen im
Rahmen einer Privatplatzierung ausschließlich bei institutionellen
Investoren europaweit platziert. Die Transaktion wurde von der Bankhaus
Scheich Wertpapierspezialist AG, Frankfurt am Main, als Sole Global
Coordinator begleitet.

Die Gruppe beabsichtigt die Nettoerlöse aus der Aufstockung der Anleihe zur
Finanzierung des Baus von Kraftwerken für das eigene PV-Portfolio in den
Solar-"Hotspots" Ungarn und Australien sowie zur Stärkung ihrer Finanzkraft
zu verwenden.

Die neuen Schuldverschreibungen werden kurzfristig unter der bestehenden
ISIN in den Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter
Wertpapierbörse einbezogen.


UNTERNEHMENSPROFIL
Photon Energy N.V. ist ein globales Solarstromlösungs- und
Dienstleistungsunternehmen, das den gesamten Lebenszyklus von
Solarstromsystemen abdeckt. Seit der Gründung im Jahr 2008 hat Photon Energy
auf zwei Kontinenten Solarkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von über 80
MWp gebaut und in Betrieb genommen. Darüber hinaus verwalten wir unser
eigenes Portfolio an Solarkraftwerken mit einer Gesamtkapazität von 60,6
MWp. Die aktuelle Projektentwicklung umfasst eine Projektpipeline von 738
MWp in Australien (580 MWp davon in Partnerschaft mit Canadian Solar) und
14,1 MWp in Ungarn. Der Geschäftsbereich O&M erbringt Betriebs- und
Wartungsdienstleistungen für über 300 MWp weltweit. Darüber hinaus
kümmert
sich das Tochterunternehmen Photon Water Technology (PWT) um die Entwicklung
und Bereitstellung von Wasserreinigungs-, Sanierungs- und
Aufbereitungssystemen für den weltweiten Einsatz. Photon Energy hat seinen
Hauptsitz in Amsterdam und verfügt über Niederlassungen in Europa und
Australien. Weitere Informationen finden Sie unter www.photonenergy.com.


MEDIENKONTAKT
Martin Kysly
PR & Communications Manager
T +420 774 810 670
E martin.kysly@photonenergy.com


IR-KONTAKT
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T +420 777 486 464
E ir@photonenergy.com

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Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
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der Photon Energy N.V. in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen
Jurisdiktionen dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Photon
Energy N.V. findet nicht statt. Die hierin genannten Wertpapiere der Photon
Energy N.V. wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in
der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen
in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act
verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Photon Energy N.V. noch
ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant die
hierin beschriebenen Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber
einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen
Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser
Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion
unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung
eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den
Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder
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49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin
zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen
die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.

Weder die Photon Energy N.V. oder eines der mit diesen verbundenen
Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der
Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder
irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen
Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche
Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot,
welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 lit. e der Verordnung (EU)
2017/1129 ("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei jeder Person in den
Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt
oder der Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon
ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter
Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er
zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots
erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter
Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten
(mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger
nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere
nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu
führen würde, dass die Photon Energy N.V. oder ein mit diesen verbundenes
Unternehmen gemäß Artikel 3 Verordnung (EU) 2017/1129 zur Veröffentlichung
eines Prospekts verpflichtet wären.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und
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den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund
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Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Photon
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