Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erstellen. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem

Intermediär verwahrt werden, kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes auch von einem deutschen

Notar oder einem Kreditinstitut in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden. Letztintermediär

im vorgenannten Sinne ist, wer als Intermediär für einen Aktionär Aktien einer Gesellschaft verwahrt.

Intermediär ist eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung oder der Verwaltung von Wertpapieren

oder der Führung von Depotkonten für Aktionäre oder andere Personen erbringt, wenn die Dienstleistungen

im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der

Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum haben.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also

Freitag, 2. Juli 2021, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen ("Nachweisstichtag").

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Freitag, 16. Juli

2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), unter folgender für die Gesellschaft empfangsberechtigten

Stelle zugehen: 2.


                            Porsche Automobil Holding SE 
                            c/o Deutsche Bank AG 
                            Securities Production 
                            General Meetings 
                            Postfach 20 01 07 
                            60605 Frankfurt am Main 
                            oder per Telefax: +49/(0)69/12012-86045 
                            oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com 

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der

Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die

Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang der Aktionärsrechte bemessen sich ausschließlich nach dem

Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit

des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des

Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang der Aktionärsrechte

ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von

Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den

Umfang der Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem

Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär

werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und bei Stammaktien auch stimmberechtigt,

soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Für die

Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten

Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Anmeldebestätigungen für die Hauptversammlung übersandt. Wir

bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes

über ihr depotführendes Institut Sorge zu tragen, um die Organisation der Hauptversammlung zu

erleichtern.

Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht.

Bild und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Freitag, 23. Juli 2021, ab 12.00 Uhr (MESZ) für

die angemeldeten Aktionäre (siehe Abschnitt II.2) oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im

Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 3.               übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung. 

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft kann auch von sonstigen Interessenten live im

Internet, zugänglich über


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

verfolgt werden.

Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Stammaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind eine Anmeldung und ein Nachweis des

Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) erforderlich.

Briefwahlstimmen können schriftlich oder in Textform (per Telefax oder per E-Mail) spätestens bis

Donnerstag, 22. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende

Kontaktdaten


                            Porsche Automobil Holding SE 
                            Hauptabteilung Recht 
                            Porscheplatz 1 
                            70435 Stuttgart 
                            oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819 
                            oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com 

abgegeben werden. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht

werden kann, erhalten die Stammaktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende Formular

steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
4. 

zum Download bereit.

Briefwahlstimmen können ferner elektronisch im Aktionärsportal der Gesellschaft, zugänglich über die

Internetseite der Gesellschaft unter


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl über das Aktionärsportal ist bis zur

Hauptversammlung am Freitag, 23. Juli 2021, spätestens zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der

Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.

Für Widerruf oder Änderung der abgegebenen Briefwahlstimmen sowie das Verhältnis zwischen abgegebenen

Briefwahlstimmen und der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

gelten die Regelungen in Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl können die Aktionäre den

Erläuterungen im Formular zur Stimmrechtsausübung bzw. der Internetseite


              www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 

entnehmen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Zur Stimmrechtsausübung bietet die Gesellschaft den Stammaktionären oder ihren Bevollmächtigten an,

von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter, Frau Dr. Teresa Bopp und Herrn Dr. Johannes Lattwein, als

weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch dafür sind eine Anmeldung und ein

Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) erforderlich.

Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung jeweils einzeln, unter

Offenlegung des Namens der vertretenen Aktionäre im Teilnehmerverzeichnis und nur weisungsgebunden aus.

Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem

zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkt erteilt werden. Wird zu einem Tagesordnungspunkt überhaupt

keine Weisung erteilt, nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht an der betreffenden Abstimmung teil. Soweit

eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder die widersprüchlich ist, werden sich die

Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Ausübung bestimmter Teilnahmerechte (wie beispielsweise

das Stellen von Fragen oder Anträgen, die Abgabe von Erklärungen sowie die Erklärung von Widersprüchen

gegen Hauptversammlungsbeschlüsse) durch die Stimmrechtsvertreter ist nicht möglich.

Die Bevollmächtigung der und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter können schriftlich oder in Textform (per Telefax oder per E-Mail) bis Donnerstag,

22. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende Kontaktdaten


                            Porsche Automobil Holding SE 
                            Hauptabteilung Recht 
                            Porscheplatz 1 
                            70435 Stuttgart 
                            oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819 
                            oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com 

erteilt werden. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Vollmachts- und

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June 14, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)