außergewöhnlichen Ggf. Sonder- Ermöglichung der Berücksichtigung Entwicklungen, die anpassungs- außergewöhnlicher Entwicklungen, in den faktor für Bonus die in den Leistungskriterien Sonderanpassungs- Leistungskriterien (STI und LTI) im nicht hinreichend erfasst sind, faktor zwischen - für den Bonus nicht Falle außer- durch Herabsetzung oder Erhöhung 0,8 und 1,2 hinreichend erfasst gewöhnlicher des ermittelten Bonus (STI und waren, durch Entwicklungen LTI-Komponente) um bis zu 20 % Festlegung eines nach Ermessen des Aufsichtsrats Sonderanpassungs- faktors zwischen 0,8 und 1,2 nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats Incentivierung und Entlohnung - zusätzlicher - Bonus (Auszahlung in Sonderbonus Leistungen bei Typ bar) außergewöhnlichen
Sonderprojekten
Analog STI/LTI:
40 % des Zielwerts: Bemessungs- - Geschäftsjahr zeitraum - 60 % des Zielwerts: drei Jahre Zielerreichung Zielerreichung - zwischen 0 % und 150 % möglich Spezifische auf die Sondersituation/ das Sonderprojekt - bezogene Ziele, die in gesonderter Zielvereinbarung festgelegt werden Leistungs- kriterien Auszahlungshürde bezogen auf das zweite Geschäftsjahr - nach dem sonderbonus- relevanten Geschäftsjahr 40 % als Kurzfristkomponente des Sonderbonus entsprechend STI: drei Monate nach Abschluss des sonderbonus- relevanten Geschäftsjahres, - jedoch nicht vor dem Ablauf des dritten Tages, der auf den Tag der Aufsichtsratssitzung folgt, in der der Konzernabschluss der Porsche SE gebilligt wird 60 % als Langfristkomponente des Sonderbonus entsprechend LTI: zwei Jahre nach Fälligkeit der Auszahlung Kurzfristkomponente des Sonderbonus, jedoch nicht vor dem Ablauf des dritten Tages, der auf den Tag der Aufsichtsratssitzung folgt, in der der Konzernabschluss der - Porsche SE gebilligt
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 14, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)