Hauptversammlung am 27.06.2019 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur   
Hauptversammlung Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung  
zur Hauptversammlung am 27.06.2019 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten  
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
16.05.2019 / 18:08                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Porsche Automobil Holding SE Stuttgart ISIN DE000PAH0004 / WKN PAH000          
ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003 Einladung zur Hauptversammlung                  
                                                                               
Sehr geehrte Aktionärinnen,                                                    
sehr geehrte Aktionäre!                                                        
                                                                               
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am                
Donnerstag, 27. Juni 2019, 10.00 Uhr,                                          
                                                                               
in der Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart, statt.               
                                                                               
Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen.                              
                                                                               
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten               
Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den Konzern              
zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die           
Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das        
Geschäftsjahr 2018 (1. Januar bis 31. Dezember 2018)                           
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie      
den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172       
Satz 1 AktG1 festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem          
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.                               
                                                                               
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft gemäß Art.   
9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.       
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)                
(SE-Verordnung) Anwendung.                                                     
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres   
2018 von EUR 675.893.750,00 wie folgt zu verwenden:                            
                                                                               
Verteilung an die Aktionäre:                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,204 je Stammaktie,                      
                                                                               
bei 153.125.000 Stammaktien sind das EUR 337.487.500,00                        
                                                                               
Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,21 je Vorzugsaktie,                     
                                                                               
bei 153.125.000 Vorzugsaktien sind das EUR 338.406.250,00                      
                                                                               
Bilanzgewinn EUR 675.893.750,00                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten    
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,                     
das heißt am 2. Juli 2019, fällig.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands                                     
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der           
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden        
einzelnen Mitglieds gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).          
                                                                               
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats                                 
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der           
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden        
einzelnen Mitglieds gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).          
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2019                                   
                                                                               
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat   
vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie                        
                                                                               
b) zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten           
Konzern-Zwischenabschlusses und des Konzern-Zwischenlageberichts als Teile     
des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu wählen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von              
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine                    
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6     
der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde                               
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom    
16. April 2014 über spezifische Anforderungen                                  
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur     
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wahl zum Aufsichtsrat                                                       
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach Maßgabe von Art.     
40 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober    
2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung), §     
17 SEAG, § 21 Abs. 3 SEBG, der Vereinbarung über die Beteiligung der           
Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE vom 22. Juni 2007 in          
Verbindung mit der hierzu unter dem 1. Februar 2017 geschlossenen              
Änderungsvereinbarung und § 9 Abs. 1 der Satzung in der Fassung vom 4. Juli    
2018 aus zehn von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern             
(Anteilseignervertreter) zusammen.                                             
                                                                               
Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus zehn Mitgliedern. Durch Beschluss des     
Amtsgerichts Stuttgart vom 28. März 2019 wurde Herr Prof. KR Ing. Siegfried    
Wolf mit Wirkung zum 11. April 2019 gerichtlich zum Mitglied des               
Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung gilt gemäß § 104 Abs. 6    
AktG bis zu einer Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds durch die            
Hauptversammlung. Eine solche Wahl von Herrn Prof. KR Ing. Siegfried Wolf      
soll nunmehr durch die Hauptversammlung erfolgen.                              
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb - gestützt auf die Empfehlung des             
Nominierungsausschusses - vor,                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Prof. KR Ing. Siegfried Wolf, Weikersdorf, Österreich, Mitglied in           
Aufsichtsräten deutscher börsennotierter Gesellschaften sowie in               
Kontrollgremien ausländischer Wirtschaftsunternehmen                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zum Mitglied des             
Aufsichtsrats zu wählen.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung bis zur Beendigung der    
Hauptversammlung, die über die Entlastung der                                  
Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn      
der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem                             
die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten gemäß    
Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance                             
Kodex ("DCGK") vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand            
aufbringen kann. Der Wahlvorschlag berücksichtigt zudem                        
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2       
DCGK beschlossenen Ziele und strebt gleichzeitig                               
die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG und Ziffer 5.4.1 DCGK                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nachfolgend ist der Lebenslauf des zur Wahl in den Aufsichtsrat                
vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. Dieser enthält zugleich                 
die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaften in gesetzlich     
zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie                                 
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von                    
Wirtschaftsunternehmen) sowie die Angaben nach Ziffer 5.4.1 DCGK.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Prof. KR Ing. Siegfried Wolf                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Persönliche Daten                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Geburtsdatum: 31. Oktober 1957                                               
                                                                               
- Geburtsort: Feldbach, Österreich                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Ausbildung / Akademischer Werdegang                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- 1974 - 1981 Ausbildung zum Werkzeugmachermeister, Philips, Wien,             
Österreich                                                                     
                                                                               
- 1981 - 1985 Berufsbegleitend Maschinenbau und Betriebstechnik, Höhere        
Technische Lehranstalt, Österreich                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Beruflicher Werdegang                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- 1981 - 1983 Leitung Feinmessraum und stellvertretende Leitung                
Qualitätskontrolle, Vereinigte Metallwerke Wien, Wien, Österreich              
                                                                               
- 1983 - 1995 Bereichsleiter Qualitätswesen, Werksdirektor und                 
Gesamtprokurist, Hirtenberger AG, Hirtenberg, Österreich                       
                                                                               
- 1995 - 2001 President, Magna Europe AG, Oberwaltersdorf, Österreich          
                                                                               
- 1999 - 2001 Vice Chairman, Magna International Inc., Toronto, Kanada         
                                                                               
- 2001 - 2002 President & Chief Executive Officer (CEO), Magna Steyr AG,       
Graz,                                                                          
Österreich                                                                     
                                                                               
- 2002 - 2005 Executive Vice Chairman, Magna International Inc., Toronto,      
Kanada                                                                         
                                                                               
- 2005 - 2010 Chief Executive Officer (CEO), Magna International Inc.,         
Toronto, Kanada                                                                
                                                                               
- 2010 - 2018 Vorsitzender des Verwaltungsrats, Russian Machines LLC,          
Moskau,                                                                        
Russland                                                                       
                                                                               
- 2016 - 2018 Mitglied des Aufsichtsrats, UC RUSAL Plc, Nikosia, Zypern        
                                                                               
- 2010 - 2019 Vorsitzender des Aufsichtsrats, OJSC Gaz Group, Nischni          
Nowgorod, Russland                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Schaeffler AG, Herzogenaurach                                                
                                                                               
- Continental AG, Hannover                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
e) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien      
von                                                                            
Wirtschaftsunternehmen                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Banque Eric Sturdza SA, Genf, Schweiz                                        
                                                                               
- MIBA AG, Mitterbauer Beteiligungs AG, Laakirchen, Österreich (gemäß § 28a    
Abs. 5 Ziff. 5 österreichisches Bankwesengesetz eine Aufsichtsratstätigkeit)   
                                                                               
                                                                               
- Sberbank Europe AG, Wien, Österreich (Vorsitz)                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
f) Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen,     
den                                                                            
Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft              
beteiligten Aktionär                                                           
                                                                               
Es bestehen keine persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen zum         
Unternehmen, den Organen und/oder einem wesentlich an der Gesellschaft         
beteiligten Aktionär.                                                          
                                                                               
g) Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat                       
                                                                               
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den     
Angaben unter lit. d) und e).                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des      
Stimmrechts nur berechtigt, wenn sie sich spätestens                           
am Donnerstag, 20. Juni 2019, 24.00 Uhr, unter folgender für die Gesellschaft  
empfangsberechtigten Stelle                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Porsche Automobil Holding SE                                                   
                                                                               
c/o Deutsche Bank AG                                                           
                                                                               
Securities Production                                                          
                                                                               
General Meetings                                                               
                                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
                                                                               
60605 Frankfurt am Main                                                        
                                                                               
oder per Telefax: +49/(0)69/12012-86045                                        
                                                                               
oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den besonderen Nachweis des  
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut                               
erbracht haben, dass sie zu Beginn des Donnerstag, 6. Juni 2019 (d.h. 0.00 Uhr)
('Nachweisstichtag'), Aktionär der Gesellschaft                                
waren. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem depotführenden Institut
verwahrt werden, kann der besondere Nachweis                                   
des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag auch von einem deutschen Notar oder   
einem Kreditinstitut ausgestellt werden.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft  
unter der vorgenannten Adresse spätestens am                                   
Donnerstag, 20. Juni 2019, 24.00 Uhr, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis  
des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§                                   
126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und   
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,                                 
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung 
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts                                   
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre                                     
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der           
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes                  
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs                                 
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem        
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die                              
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes  
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach                                 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien     
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind                                 
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit 
sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung                               
ermächtigen lassen. Für die Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag    
kein relevantes Datum.                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die  
Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender  
Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,                         
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen        
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der                            
Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der
Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend                                    
beschrieben erforderlich.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform                               
(§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt unberührt.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen           
gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs.                        
10, 125 Abs. 5 AktG) sowie an Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von
§ 135 Abs. 8 AktG erteilt, so ist die Vollmachtserklärung                      
vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein 
und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene                            
Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der                                      
in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der    
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich                               
mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur    
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,                             
welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite  
der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger                         
Anmeldung und Nachweiserbringung erhält.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Stammaktionäre wird ein Formular für die Erteilung einer                   
Stimmrechtsvollmacht zudem auf der Internetseite der Gesellschaft              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download bereitgehalten.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an
folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt                               
werden:                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
hv2019@porsche-se.com                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von der       
Gesellschaft benannte Mitarbeiter, Herrn Dr. Daniel                            
Pejko und Frau Dr. Teresa Bopp, als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu  
bevollmächtigen. Die Erteilung einer solchen                                   
Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der         
Hauptversammlung nur mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars             
möglich, das die Stammaktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur            
Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende Formular                          
steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download bereit.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen  
an sie sind bis Mittwoch, 26. Juni 2019, 10.00                                 
Uhr, eingehend zu übermitteln; sie bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die     
Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von                              
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf 
elektronischem Weg (per E-Mail) sind ausschließlich                            
an folgende Adresse zu richten:                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Porsche Automobil Holding SE                                                   
                                                                               
Hauptabteilung Recht                                                           
                                                                               
Porscheplatz 1                                                                 
                                                                               
70435 Stuttgart                                                                
                                                                               
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819                                         
                                                                               
oder per E-Mail an: hv2019@porsche-se.com                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Rechte der Aktionäre                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Ergänzung der Tagesordnung durch einen oder mehrere Punkte kann von einem  
oder mehreren Aktionären beantragt werden, sofern                              
sein oder ihr Anteil 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
EUR 500.000 erreicht.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der         
Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs                           
und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
Zugangstermin ist also Montag, 27. Mai 2019,                                   
24.00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung                                    
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln:           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Porsche Automobil Holding SE                                                   
                                                                               
- Vorstand -                                                                   
                                                                               
zu Händen Frau Elisabeth Möckel                                                
                                                                               
Porscheplatz 1                                                                 
                                                                               
70435 Stuttgart                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der
Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich                              
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen                                     
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten        
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem                             
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge von Aktionären                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit    
Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder                          
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse   
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei                                  
der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind,  
also spätestens am Mittwoch, 12. Juni 2019,                                    
24.00 Uhr, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme                                    
der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein          
Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite                 
zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der         
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
beschrieben.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse 
maßgeblich:                                                                    
                                                                               
                                                                               
Porsche Automobil Holding SE                                                   
                                                                               
- Vorstand -                                                                   
                                                                               
zu Händen Frau Elisabeth Möckel                                                
                                                                               
Porscheplatz 1                                                                 
                                                                               
70435 Stuttgart                                                                
                                                                               
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819                                         
                                                                               
oder per E-Mail an: hv2019@porsche-se.com                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung     
mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden                                
Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen      
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte                     
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Wahlvorschlag zur  
Wahl von Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt                                  
5) oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6) zu machen.
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern oder zur Wahl von  
Aufsichtsratsmitgliedern, die der Gesellschaft                                 
unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der           
Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag                        
der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Mittwoch, 12. 
Juni 2019, 24.00 Uhr, zugegangen sind, werden                                  
unverzüglich über die Internetseite                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht. Die Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen,                                   
den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie deren    
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden                            
Aufsichtsräten enthalten. Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen                   
sollen beigefügt werden.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers brauchen nicht zugänglich gemacht 
zu werden, wenn bei einer vorgeschlagenen Person                               
nicht der Name, der ausgeübte Beruf und der Wohnort, oder bei einer            
vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht                          
Firma und Sitz enthalten sind.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere     
Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht                               
über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der    
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
beschrieben.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Porsche Automobil Holding SE                                                   
                                                                               
- Vorstand -                                                                   
                                                                               
zu Händen Frau Elisabeth Möckel                                                
                                                                               
Porscheplatz 1                                                                 
                                                                               
70435 Stuttgart                                                                
                                                                               
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819                                         
                                                                               
oder per E-Mail an: hv2019@porsche-se.com                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrechte der Aktionäre                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten                                     
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des          
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht            
des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen       
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen                              
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss    
einbezogenen Unternehmen.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten, Voraussetzungen darf
der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine                                     
ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die     
Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite                    
der Gesellschaft unter der Adresse                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der         
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 306.250.000,00 und ist eingeteilt                             
in 306.250.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von  
EUR 1,- je Stückaktie. Von den 306.250.000 Stückaktien                         
sind 153.125.000 Stück Stammaktien und 153.125.000 Stück stimmrechtslose       
Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen                     
Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum  
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung                                 
sind daher insgesamt 153.125.000 Stammaktien stimmberechtigt.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweis auf Internetseite der Gesellschaft und Datenschutz                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu   
machenden Unterlagen (insbesondere die unter                                   
Tagesordnungspunkt 1 vorzulegenden Unterlagen) und weitere Informationen im    
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab                                  
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung
am Donnerstag, 27. Juni 2019, zugänglich sein.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige        
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen                           
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich
gemacht werden.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre finden sich in der Anlage zu dieser
Einladung.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stuttgart, im Mai 2019                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Porsche Automobil Holding SE                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Porsche Automobil Holding SE, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart verarbeitet  
als Verantwortlicher personenbezogene Daten                                    
der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,      
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der                             
Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der                
Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.             
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der      
Hauptversammlung der Porsche Automobil Holding SE                              
rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 
6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Verordnung (EU)                                    
2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum      
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung                               
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL      
95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m.                                
Art. 52 ff. der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001    
über das Statut der Europäischen Gesellschaft                                  
(SE) (SE-Verordnung), §§ 118 ff. AktG. Die Porsche Automobil Holding SE erhält 
die personenbezogenen Daten der Aktionäre in                                   
der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit 
der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben                                   
(sog. Depotbank).                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die von der Porsche Automobil Holding SE für die Zwecke der Ausrichtung der    
Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten                        
die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der      
Porsche Automobil Holding SE und nur soweit dies                               
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle      
Mitarbeiter der Porsche Automobil Holding SE und                               
die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf                
personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese                      
verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber  
hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären                              
bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das                                    
Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter 
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Porsche Automobil Holding SE löscht die personenbezogenen Daten der        
Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen,                         
insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der
Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig                                
sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder      
Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen                       
Aufbewahrungspflichten bestehen.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft 
über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten                                
zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten   
oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen.                         
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten 
erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten                                
der Porsche Automobil Holding SE unter:                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Porsche Automobil Holding SE                                                   
                                                                               
- Der Datenschutzbeauftragte -                                                 
                                                                               
Porscheplatz 1                                                                 
                                                                               
70435 Stuttgart                                                                
                                                                               
E-Mail: datenschutzbeauftragter@porsche-se.com                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Aktionäre auf der Internetseite 
der Porsche Automobil Holding SE unter                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.porsche-se.com/kontakt/datenschutzhinweis-aktionaere/.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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16.05.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                     

Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE

             Porscheplatz 1              

             70435 Stuttgart             

             Deutschland                 

Telefon:     +49 711 911-11046           

Fax:         +49 711 911-11819           

E-Mail:      frank.gaube@porsche-se.com  

Internet:    http://www.porsche-se.com   







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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812657  16.05.2019