Hauptversammlung am 02.10.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur   
Hauptversammlung                                                               
Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur               
Hauptversammlung am 02.10.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten      
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
20.08.2020 / 16:15                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Porsche Automobil Holding SE Stuttgart ISIN DE000PAH0004 / WKN PAH000          
ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003 Einladung zur Hauptversammlung                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sehr geehrte Aktionärinnen,                                                    
sehr geehrte Aktionäre,                                                        
                                                                               
die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am                
Freitag, 2. Oktober 2020, 12.00 Uhr (MESZ),                                    
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten statt.                                                        
                                                                               
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Porsche Museum,   
Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Für die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten  
besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß      
angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im      
Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter      
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der         
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Die Aktionäre werden gebeten, insbesondere den Abschnitt 
"Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung" (siehe      
Abschnitt II. 1) zu beachten.                                                  
                                                                               
Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten               
Konzernabschlusses, des für die Gesellschaft und den Konzern                   
zusammengefassten Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das      
Geschäftsjahr 2019                                                             
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie      
den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172       
Satz 1 AktG1 festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem          
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.                               
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres   
2019 von insgesamt € 951.518.750 wie folgt zu verwenden:                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Verteilung an die Aktionäre:                                                   
                                                                               
  Ausschüttung einer Dividende von € 2,204                                     
je Stammaktie, bei 153.125.000 Stammaktien € 337.487.500                       
sind das                                                                       
                                                                               
  Ausschüttung einer Dividende von € 2,210                                     
je Vorzugsaktie, bei 153.125.000 € 338.406.250                                 
Vorzugsaktien sind das                                                         
                                                                               
Einstellung in die Gewinnrücklagen € 275.625.000                               
                                                                               
Bilanzgewinn (insgesamt) € 951.518.750                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten    
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,                     
das heißt am Mittwoch, 7. Oktober 2020, fällig.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands                                     
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der           
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden        
einzelnen Mitglieds gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).          
                                                                               
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats                                 
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der           
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden        
einzelnen Mitglieds gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).          
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020                        
                                                                               
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat   
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz     
Frankfurt am Main, Niederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer und            
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.                   
                                                                               
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Artikel 16 Abs. 3 der      
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom     
16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei      
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses       
2005/909/EG der Kommission (EU-Abschlussprüferverordnung) durchgeführtes       
Auswahlverfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschuss   
dem Aufsichtsrat entsprechend den Vorgaben des Artikel 16 Abs. 2               
EU-Abschlussprüferverordnung die                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz           
Frankfurt                                                                      
am Main, Niederlassung Stuttgart, und die                                      
                                                                               
2. Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz und   
                                                                               
Niederlassung Düsseldorf,                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
empfohlen und dabei eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers   
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Frankfurt                           
am Main, Niederlassung Stuttgart, mitgeteilt.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von              
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine                    
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6     
der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Änderung von § 17 Abs. 2 der Satzung (Teilnahme, Voraussetzungen für die    
Ausübung des Stimmrechts, Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton)    
                                                                               
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG      
II) werden die Voraussetzungen für den zur Teilnahme an der Hauptversammlung   
und zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis geändert. Bei        
Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123    
Abs. 4 S. 1 AktG zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder      
die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis gemäß neu eingefügtem § 67c Abs. 3   
AktG (sog. Bescheinigung des Letztintermediärs) ausreichen. Nach § 17 Abs. 2   
der Satzung der Gesellschaft ist entsprechend den Vorgaben der derzeit         
geltenden Fassung des § 123 Abs. 4 S. 1 AktG zur Teilnahme an der              
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ein besonderer Nachweis      
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.             
Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem depotführenden Institut       
verwahrt werden, kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes auch von      
einem deutschen Notar oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden. Der        
besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist in Textform (§ 126b BGB) und in     
deutscher oder englischer Sprache zu erstellen.                                
                                                                               
Die Änderungen des § 123 Abs. 4 S. 1 AktG und des neu eingefügten § 67c AktG   
finden auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. September 2020        
einberufen werden. Sie werden damit bereits vor der ordentlichen               
Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 anwendbar sein.                 
                                                                               
Um mögliche Widersprüche von Satzung und Aktiengesetz bei den Regelungen zum   
Nachweis der Teilnahme oder der Ausübung des Stimmrechts zu vermeiden, soll    
die Satzung angepasst werden. Dabei sollen die bisherigen in der Satzung       
vorgesehenen Anmeldemöglichkeiten weitestgehend beibehalten werden.            
Andererseits soll den neuen gesetzlichen Regelungen Rechnung getragen          
werden.                                                                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:                  
                                                                               
§ 17 Abs. 2 der Satzung, der zurzeit wie folgt lautet:                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  "Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung     
des                                                                            
Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist ein besonderer Nachweis des          
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Hinsichtlich    
solcher Aktien, die nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt werden,   
                                                                               
kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes auch von einem deutschen       
Notar oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden. Der besondere Nachweis     
des Anteilsbesitzes ist in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder         
englischer Sprache zu erstellen. Er hat sich auf den Beginn des                
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der      
Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse         
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der            
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen."             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
wird wie folgt neu gefasst:                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  "Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung     
des                                                                            
Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist ein besonderer Nachweis des          
Anteilsbesitzes in Textform (§ 126 BGB) erforderlich.                          
                                                                               
  Bei Aktien, die von einem Intermediär verwahrt werden, ist der besondere     
Nachweis durch den Letztintermediär in deutscher oder englischer Sprache zu    
erstellen. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß   
                                                                               
§ 67c Abs. 3 AktG reicht aus.                                                  
                                                                               
  Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem Intermediär verwahrt        
werden, kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes auch von einem         
deutschen                                                                      
Notar oder einem Kreditinstitut in deutscher oder englischer Sprache           
ausgestellt werden.                                                            
                                                                               
  Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor   
                                                                               
der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der    
Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der             
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der            
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind."                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Informationen zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung            
                                                                               
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft    
nach Maßgabe des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie     
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (sog.         
Covid-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der     
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Eine physische Teilnahme     
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.            
                                                                               
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre             
Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung           
mittels elektronischer Zuschaltung in Bild und Ton live zu verfolgen           
(nachfolgend "Teilnahme"). Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich      
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der            
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Jede Stammaktie gewährt in der    
ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein     
Stimmrecht.                                                                    
                                                                               
Den angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird eine              
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Den      
angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird die Möglichkeit       
eingeräumt, auf elektronischem Wege Widerspruch gegen einen Beschluss der      
Hauptversammlung zu erklären. Die weiteren Einzelheiten hierzu werden im       
Folgenden dargestellt.                                                         
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung  
der Aktionärsrechte                                                            
                                                                               
Aktionäre sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur        
Ausübung der Aktionärsrechte - einschließlich des Stimmrechts und des          
Fragerechts - nur berechtigt, wenn sie sich spätestens am Freitag, 25.         
September 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), unter folgender für     
die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Porsche Automobil Holding SE                                                 
c/o Deutsche Bank AG                                                           
Securities Production                                                          
General Meetings                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
60605 Frankfurt am Main                                                        
oder per Telefax: +49/(0)69/12012-86045                                        
oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den besonderen Nachweis      
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut                           
erbracht haben, dass sie zu Beginn des Freitags, 11. September 2020 (d.h.      
0.00 Uhr (MESZ)) ('Nachweisstichtag'), Aktionär                                
der Gesellschaft waren. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem       
depotführenden Institut verwahrt werden, kann der                              
besondere Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag auch von einem     
deutschen Notar oder einem Kreditinstitut ausgestellt                          
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der               
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am                      
Freitag, 25. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich),            
zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes                    
bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer     
Sprache erfolgen.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen        
Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte                          
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht     
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang                             
der Aktionärsrechte bemessen sich dabei ausschließlich nach dem                
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag                   
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch     
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung                          
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den    
Umfang der Aktionärsrechte ausschließlich der                                  
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.              
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben                       
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang       
der Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe                           
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum          
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst                           
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur           
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen                
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Für die Dividendenberechtigung     
ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den    
teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten                   
die Anmeldebestätigungen für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Wir     
bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung                             
und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes über ihr                
depotführendes Institut Sorge zu tragen, um die Organisation                   
der virtuellen Hauptversammlung zu erleichtern.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme.      
Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Bild und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung                       
                                                                               
Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Freitag, 2. Oktober      
2020 ab 12.00 Uhr (MESZ) für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der      
Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im                
Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre       
mit der Anmeldebestätigung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft kann auch von sonstigen    
Interessenten live im Internet, zugänglich über                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgt werden.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Stimmrechtsausübung durch Briefwahl                                         
                                                                               
Stammaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch          
Briefwahl ausüben.                                                             
                                                                               
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind eine fristgerechte     
Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe          
Abschnitt II. 2) erforderlich.                                                 
                                                                               
Briefwahlstimmen können schriftlich sowie in Textform, per Telefax oder per    
E-Mail spätestens bis Freitag, 2. Oktober 2020, 12.00 Uhr (MESZ) (Eingang      
maßgeblich) bei der Gesellschaft über folgende Kontaktdaten                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Porsche Automobil Holding SE                                                 
Hauptabteilung Recht                                                           
Porscheplatz 1                                                                 
70435 Stuttgart                                                                
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819                                         
oder per E-Mail an: hv2020@porsche-se.com                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abgegeben werden. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der        
Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die                           
Stammaktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende          
Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft                     
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download bereit.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Briefwahlstimmen können ferner elektronisch im Aktionärsportal der             
Gesellschaft, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft               
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl über das Aktionärsportal     
ist auch noch während der virtuellen Hauptversammlung                          
möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen    
der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt vollständig                            
vorgenommen sein.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Widerruf oder Änderung der abgegebenen Briefwahlstimmen sowie das          
Verhältnis zwischen abgegebenen Briefwahlstimmen und                           
der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter der        
Gesellschaft gelten die Regelungen in Abschnitt II.7.                          
Weitere Einzelheiten zur Briefwahl können die Aktionäre den Erläuterungen      
im Formular zur Stimmrechtsausübung bzw. der Internetseite                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
entnehmen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft         
benannten Stimmrechtsvertreter                                                 
                                                                               
Zur Stimmrechtsausübung bietet die Gesellschaft den Stammaktionären oder       
ihren Bevollmächtigten an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter, Frau     
Dr. Teresa Bopp und Herrn Dr. Daniel Pejko, als weisungsgebundene              
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.                                       
                                                                               
Auch im Fall der Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der                
Gesellschaft sind eine fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer         
Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) erforderlich.              
                                                                               
Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer                    
Bevollmächtigung jeweils einzeln, unter Offenlegung des Namens der             
vertretenen Aktionäre im Teilnehmerverzeichnis und nur weisungsgebunden        
aus. Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die     
Ausübung des Stimmrechts zu jedem zur Abstimmung stehenden                     
Tagesordnungspunkt erteilt werden. Wird zu einem Tagesordnungspunkt            
überhaupt keine Weisung erteilt, nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht an      
der betreffenden Abstimmung teil. Soweit eine Weisung erteilt wird, die        
nicht eindeutig oder die widersprüchlich ist, werden sich die                  
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Ausübung bestimmter             
Teilnahmerechte (wie beispielsweise das Stellen von Fragen oder Anträgen,      
die Abgabe von Erklärungen sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen         
Hauptversammlungsbeschlüsse) durch die Stimmrechtsvertreter ist nicht          
möglich.                                                                       
                                                                               
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von            
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können    
schriftlich, in Textform, per Telefax oder per E-Mail bis Freitag, 2.          
Oktober 2020, 12.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich) bei der Gesellschaft       
über folgende Kontaktdaten                                                     
                                                                               
Porsche Automobil Holding SE                                                   
Hauptabteilung Recht                                                           
Porscheplatz 1                                                                 
70435 Stuttgart                                                                
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819                                         
oder per E-Mail an: hv2020@porsche-se.com                                      
                                                                               
erteilt werden. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der          
Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der              
Gesellschaft Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die Stammaktionäre         
zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende Formular steht auch     
auf der Internetseite der Gesellschaft unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Download bereit.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft         
können ferner elektronisch im Aktionärsportal der Gesellschaft,                
zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erteilt werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das                 
Aktionärsportal ist auch noch während der virtuellen Hauptversammlung          
möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter              
festgelegten Zeitpunkt im Rahmen der Abstimmungen erfolgt                      
sein.                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für Widerruf oder Änderung einer erteilten Vollmacht (mit Weisungen) an die    
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie das                                
Verhältnis zwischen der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die             
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den abgegebenen                      
Briefwahlstimmen gelten die Regelungen in Abschnitt II.7. Weitere              
Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre                      
den Erläuterungen im Formular zur Stimmrechtsausübung bzw. der                 
Internetseite                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
entnehmen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter                                  
                                                                               
Aktionäre können ihre Rechte - insbesondere im Fall von Stammaktionären ihr    
Stimmrecht - nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen          
Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, einen                      
Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten,    
ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs durch einen          
Bevollmächtigten sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der        
Nachweis des Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben (siehe Abschnitt       
II. 2) erforderlich.                                                           
                                                                               
Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung        
teilnehmen. Die Nutzung des Aktionärsportals der Gesellschaft durch den        
Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber     
die mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung versandten      
Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den               
Bevollmächtigten versandt wurden. Bevollmächtigte können das Stimmrecht für    
von ihnen vertretene Stammaktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder       
durch Erteilung von (Unter-)vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der          
Gesellschaft ausüben.                                                          
                                                                               
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder         
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, sofern keine           
Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches    
gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem     
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.               
                                                                               
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG                     
(Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,                      
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) erteilt, so ist die      
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss    
zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene     
Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die eine Vollmacht nach     
§ 135 AktG erteilen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die        
Form der Vollmacht abzustimmen.                                                
                                                                               
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur    
Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft    
hierfür bereithält. Dieses Formular zur Bevollmächtigung eines Dritten         
erhalten Sie zusammen mit der Anmeldebestätigung. Es ist auch im Internet      
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft schriftlich, in Textform, per    
Telefax oder per E-Mail spätestens bis Freitag,                                
2. Oktober 2020, 12.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der                
Gesellschaft über folgende Kontaktdaten                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Porsche Automobil Holding SE                                                 
Hauptabteilung Recht                                                           
Porscheplatz 1                                                                 
70435 Stuttgart                                                                
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819                                         
oder per E-Mail an: hv2020@porsche-se.com                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erteilt werden. Entsprechendes gilt für den Nachweis einer gegenüber einem     
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann auch               
elektronisch im Aktionärsportal der Gesellschaft, zugänglich                   
über die Internetseite der Gesellschaft unter                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erteilt werden. Die Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal ist auch      
noch während der virtuellen Hauptversammlung möglich,                          
muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen erfolgt sein. Ein       
Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten                      
Vollmacht über das Aktionärsportal ist nicht möglich.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft     
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Weitere                             
Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen    
im Vollmachtsformular bzw. der Internetseite                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
entnehmen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und   
Weisungen, Verhältnis von Briefwahlstimmen zu erteilten Vollmachten und        
Weisungen sowie weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung                  
                                                                               
Ein Widerruf oder eine Änderung von abgegebenen Briefwahlstimmen oder          
erteilten Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der            
Gesellschaft kann schriftlich, in Textform, per Telefax oder per E-Mail        
spätestens bis Freitag, 2. Oktober 2020, 12.00 Uhr (MESZ) (Eingang             
maßgeblich), über folgende Kontaktdaten                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Porsche Automobil Holding SE                                                 
Hauptabteilung Recht                                                           
Porscheplatz 1                                                                 
70435 Stuttgart                                                                
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819                                         
oder per E-Mail an: hv2020@porsche-se.com                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erfolgen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ein Widerruf oder eine Änderung ist auch elektronisch über das                 
Aktionärsportal bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen                    
der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wenn neben Briefwahlstimmen auch Vollmacht und Weisungen an die                
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für ein und denselben                    
Aktienbestand eingehen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig        
angesehen; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                           
werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen     
und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Wenn                              
darüber hinaus für ein und denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen       
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen                         
eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden       
diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1.                              
per Aktionärsportal, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Einzelheiten hierzu können die Aktionäre den Erläuterungen in dem      
Formular zur Stimmrechtsausübung sowie der Internetseite                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
entnehmen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Weitere Rechte der Aktionäre                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß     
§                                                                              
122 Abs. 2 AktG                                                                
                                                                               
Die Ergänzung der Tagesordnung durch einen oder mehrere Punkte kann von        
einem oder mehreren Aktionären beantragt werden, sofern sein oder ihr          
Anteil 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000    
                                                                               
erreicht.                                                                      
                                                                               
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der         
Versammlung schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h.      
mit qualifiziert elektronischer Signatur) zugehen; der Tag des Zugangs und     
der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher     
Zugangstermin ist also Dienstag, 1. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ)           
(Eingang maßgeblich). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht      
berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine          
Beschlussvorlage beiliegen.                                                    
                                                                               
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln:           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Porsche Automobil Holding SE                                                 
- Vorstand -                                                                   
zu Händen Frau Elisabeth Möckel                                                
Porscheplatz 1                                                                 
70435 Stuttgart                                                                
E-Mail: hv2020@porsche-se.com                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit    
                                                                               
der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich                          
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen       
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen                              
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten        
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem                             
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ordnungsgemäße Ergänzungsverlagen, die der Gesellschaft unter der              
vorgenannten Adresse bis Dienstag, 1. September 2020, 24.00                    
Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich) zugehen, werden in der virtuellen              
Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung           
gestellt worden.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127      
AktG                                                                           
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge mit Begründung gegen die            
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der    
                                                                               
Tagesordnung zu stellen.                                                       
                                                                               
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen           
Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs      
und der                                                                        
Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am           
Donnerstag, 17. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich),         
zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der           
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich        
über die Internetseite                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zugänglich gemacht.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein          
Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite                 
zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der         
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
beschrieben.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende         
Adresse maßgeblich:                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Porsche Automobil Holding SE                                                 
- Vorstand -                                                                   
zu Händen Frau Elisabeth Möckel                                                
Porscheplatz 1                                                                 
70435 Stuttgart                                                                
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819                                         
oder per E-Mail an: hv2020@porsche-se.com                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat zudem das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von                
Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt 5) zu unterbreiten. Für                   
diese Wahlvorschläge gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG            
sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch                       
nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers        
brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn                              
bei einer vorgeschlagenen Person nicht der Name, der ausgeübte Beruf und       
der Wohnort oder bei einer vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft     
nicht Firma und Sitz enthalten sind. Nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung      
mit § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei                              
deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich         
gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite                        
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
beschrieben.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis Donnerstag, 17. September 2020,       
24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), ordnungsgemäß                           
zugehen, werden in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der     
Hauptversammlung gestellt worden.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Fragerecht der Aktionäre § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 von Artikel 2      
des                                                                            
Covid-19-Gesetzes                                                              
                                                                               
Aktionäre, die fristgerecht angemeldet sind und einen ordnungsgemäßen          
Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II 2.) erbracht haben, oder      
ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, der Gesellschaft vorab Fragen     
bis spätestens zwei Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h.             
spätestens bis Dienstag, 29. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang         
maßgeblich), im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache         
einzureichen. Hierfür steht das Aktionärsportal zur Verfügung, zugänglich      
über                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Danach und         
während der Hauptversammlung können keine Fragen eingereicht                   
oder gestellt werden. Aktionäre haben kein Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1    
                                                                               
AktG.                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche          
Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist insbesondere                       
nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten, er kann vielmehr Fragen            
zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre                          
sinnvolle Fragen auswählen.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung                           
                                                                               
Aktionäre, die fristgerecht angemeldet sind und einen ordnungsgemäßen          
Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II 2.) erbracht haben, oder      
ihre Bevollmächtigten können vom Beginn bis zum Ende der virtuellen            
Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Gesellschaft (zugänglich über    
                                                                               
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/) auf elektronischem    
                                                                               
Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des         
amtierenden Notars erklären, § 1 Abs. 2 Nr. 4 von Artikel 2 des                
Covid-19-Gesetzes. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine    
                                                                               
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des            
amtierenden Notars.                                                            
                                                                               
Weitergehende Erläuterungen finden sich auf der Internetseite der              
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der      
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital    
der Gesellschaft € 306.250.000,00 und ist eingeteilt in 306.250.000            
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,- je        
Stückaktie. Von den 306.250.000 Stückaktien sind 153.125.000 Stück             
Stammaktien und 153.125.000 Stück stimmrechtslose Vorzugsaktien. Jede          
Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die       
Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht.                                        
                                                                               
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.      
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind daher insgesamt        
153.125.000 Stammaktien stimmberechtigt.                                       
                                                                               
10. Hinweis auf Internetseite der Gesellschaft und Datenschutz                 
                                                                               
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich      
zu machenden Unterlagen (insbesondere die unter Tagesordnungspunkt 1           
vorzulegenden Unterlagen) und weitere Informationen im Zusammenhang mit der    
Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die             
Internetseite                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar. Dort werden nach der virtuellen Hauptversammlung auch die            
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige        
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen                           
von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite           
zugänglich gemacht werden.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre finden sich in der Anlage zu       
dieser Einladung.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
____________________                                                           
                                                                               
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft gemäß Art. 9 
Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr.                                    
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen       
Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stuttgart, im August 2020                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Porsche Automobil Holding SE                                                   
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionärinnen
und Aktionäre ist die Porsche Automobil Holding                                
SE (Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, Telefon: +49 711 911 24420, Telefax: +49  
711 911 11819, E-Mail: investorrelations@porsche-se.com).                      
Den Datenschutzbeauftragten der Porsche Automobil Holding SE ('Porsche SE')    
erreichen Sie unter Porsche Automobil Holding                                  
SE, Der Datenschutzbeauftragte, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, E-Mail:       
datenschutzbeauftragter@porsche-se.com.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Porsche SE erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel   
über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut,                                 
das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Inhaberaktien beauftragt haben (sog.
Depotbank). In einigen Fällen kann die Porsche                                 
SE personenbezogene Daten auch unmittelbar von den Aktionären erhalten.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Porsche SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (z. B. Name und
Vorname, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung,                               
Bevollmächtigungen/Weisungen, Nummer der Anmeldebestätigung, Zugangsdaten für  
das Aktionärsportal) sowie gegebenenfalls personenbezogene                     
Daten ihrer Bevollmächtigten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.   
Die Verarbeitung ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung                       
und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere für die         
Stimmrechtsausübung, das Einreichen von Fragen sowie                           
für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Wege elektronischer      
Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage                   
für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG
sowie i.V.m. § 1 von Artikel 2 des Covid-19-Gesetzes.                          
Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der        
virtuellen Hauptversammlung erforderlich sind, auf                             
Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 S. 1   
lit. f DSGVO).                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Daneben verarbeitet die Porsche SE personenbezogene Daten von Aktionären und   
ihren Bevollmächtigten auf Grundlage von Art.                                  
6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO, soweit dies für die Wahrung berechtigter Interessen
der Porsche SE im Einzelfall erforderlich                                      
ist, unter anderem zur Erstellung von Statistiken, z. B. über die              
Aktionärsentwicklung, die Anzahl von Transaktionen oder                        
die größten Aktionäre, zur Bearbeitung von Kontakt- und Service-Anfragen und   
zur Zusendung von Finanzpublikationen. Darüber                                 
hinaus unterliegt die Porsche SE verschiedenen sonstigen rechtlichen           
Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO), die                         
die Verarbeitung personenbezogener Daten von Aktionären und ihren              
Bevollmächtigten erforderlich machen können. Diese rechtlichen                 
Verpflichtungen können sich beispielsweise aus aufsichtsrechtlichen,           
sanktionsrechtlichen sowie handels- und steuerrechtlichen                      
Vorschriften ergeben.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Abwicklung der Hauptversammlung (z. B. für die Durchführung des            
Anmeldestellendienstes zur Hauptversammlung, die Bild-                         
und Tonübertragung, die elektronische Kommunikation und den Betrieb des        
Aktionärsportals) setzen wir zum Teil externe Dienstleister                    
ein, die im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben ebenfalls Zugriff auf       
personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten               
erhalten. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Aktionären und ihren
Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausüben,                                  
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das                      
Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) anderen Aktionären und ihren                
Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für Fragen, die        
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten vorab eingereicht                          
haben (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 von Artikel 2 des Covid-19-Gesetzes) sowie im Rahmen   
einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf                                
Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen. Im     
Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich der Vorstand                         
vor, den Namen des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten anzugeben, sofern der
Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter dem nicht                                  
widersprochen haben.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere datenschutzrechtliche Informationen, insbesondere zur Speicherdauer und
zu den Rechten betroffener Personen einschließlich                             
des Widerspruchsrechts und des Beschwerderechts bei einer zuständigen          
Aufsichtsbehörde finden sich unter                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
https://www.porsche-se.com/kontakt/datenschutzhinweis-aktionaere               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
20.08.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               



Sprache:     Deutsch                               

Unternehmen: Porsche Automobil Holding SE          

             Porscheplatz 1                        

             70435 Stuttgart                       

             Deutschland                           

Telefon:     +49 711 911-11021                     

Fax:         +49 711 911-11819                     

E-Mail:      frank.gaube@porsche-se.com            

Internet:    http://www.porsche-se.com             

ISIN:        DE000PAH0004                          

WKN:         PAH000                                

Börsen:      Auslandsbörse(n) alle deutschen Börsen







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1121399  20.08.2020