FRANKFURT (Dow Jones)--Die Porsche Holding hat in einem Kapitalanleger-Musterverfahren zur Dieselthematik einen Erfolg erzielt. Wie das Unternehmen mitteilte, sieht es seine Rechtsauffassung in der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart weitgehend bestätigt.

Das Gericht hat entschieden, dass die von der Klägerseite gegen die Porsche Automobil Holding SE begehrten Feststellungen ganz überwiegend nicht zu treffen sind. Das Gericht begründete dies im Wesentlichen damit, dass Wissen über die Vorgänge bei der Volkswagen AG der Porsche SE nicht zugerechnet werden kann.

Anleger hatten Porsche vorgeworden, den Kapitalmarkt über die Vorgänge bei Volkswagen zu spät informiert zu haben.

"In der nun erfolgten Bewertung zentraler Fragestellungen zur Wissenszurechnung durch das Oberlandesgericht Stuttgart sieht die Porsche SE eine deutliche Bestätigung für ihre Auffassung, dass die gegen sie geltend gemachten angeblichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Dieselthematik unbegründet sind", so das Unternehmen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen den am Mittwoch verkündeten Musterentscheid ist eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.

Die am Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart sowie am Landgericht Braunschweig geltend gemachten Schadensersatzforderungen belaufen sich auf insgesamt rund 929 Millionen Euro. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuletzt einer Berufung der Porsche SE stattgegeben und eine Klage wegen angeblicher Ansprüche in Höhe von rund 158 Millionen Euro rechtskräftig abgewiesen.

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March 29, 2023 07:24 ET (11:24 GMT)