LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um eine Ausweitung russischer Erdgaslieferungen im Zusammenhang mit der Ostseepipeline Nord Stream droht Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona empfahl dem obersten EU-Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten, Rechtsmittel Deutschlands gegen einen Beschluss des EU-Gerichts zurückzuweisen. EuGH-Gutachten sind nicht bindend, häufig folgen die EU-Richtern ihnen aber.

Konkret geht es um Lieferungen durch die Pipeline Opal, die eine Verlängerung der seit 2011 betriebenen Ostsee-Pipeline Nord Stream ist, die russisches Gas nach Europa transportiert. Opal leitet das Gas durch Ostdeutschland weiter nach Tschechien (Rechtssache C-848/19).

Im September 2019 hatte Polen in erster Instanz einen Beschluss der EU-Kommission stoppen lassen, der dem russischen Gazprom-Konzern eine stärkere Nutzung der Erdgasleitung durch Ostdeutschland erlaubte (Rechtssache T-883/16). Gazprom durfte zunächst zur Sicherung des Wettbewerbs nur die Hälfte der Opal-Leitungskapazität nutzen. Mit dem Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission auf Antrag der Bundesnetzagentur aber eine deutliche Ausweitung der Kapazität für Gazprom.

Polen klagte dagegen mit der Begründung, wenn mehr Nord-Stream-Gas nach Mitteleuropa komme, könnte die Lieferung von Gas über zwei konkurrierende Pipelines durch Osteuropa gedrosselt werden - was laut EuGH-Gutachten auch der Fall war. Dies bedrohe die Versorgungssicherheit in Polen und widerspreche dem in der EU geltenden Grundsatz der Solidarität im Energiesektor.

Deutschland "macht im Wesentlichen geltend, dass die Energiesolidarität lediglich ein politischer Begriff und kein rechtliches Kriterium sei", heißt es in dem Gutachten. Entsprechend könnten daraus keine unmittelbar Rechte und Pflichten abgeleitet werden. Campos Sánchez-Bordona teilt diese Ansicht jedoch nicht./mjm/DP/jha