DGAP Stimmrechtsmitteilung: PVA TePla AG
PVA TePla AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
2021-04-27 / 10:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die Invesco Ltd., Hamilton, Bermuda hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 26.04.2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung
bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 08.04.2021 über Folgendes informiert:
Invesco Ltd. (die 'Mitteilende Partei') gibt hiermit im eigenen Namen und im Namen ihrer Tochtergesellschaften Invesco
Holding Company Ltd, Invesco Holding Company (US), Inc, Oppenheimer Acquisition Corporation, Oppenheimer Funds, Inc,
Invesco Group Services, Inc. und Invesco Advisors, Inc. eine Mitteilung über ihre Absichten bezüglich der ihr
zugerechneten Beteiligungen an der PVA TePla AG (die 'Emittentin') gemäß § 43 WpHG ab. ('Tochtergesellschaften').
Bitte beachten Sie: Weder die Mitteilende Partei noch ihre Tochtergesellschaften halten direkt Stimmrechte. Sämtliche
Stimmrechte werden der Mitteilenden und/oder ihren Tochtergesellschaften in vollem Umfang gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr.
6 WpHG zugerechnet bzw. von den Tochtergesellschaften gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG
zugerechnet. Die Meldepflichtige und ihre Tochtergesellschaften verwalten die Fonds, Trusts und Sonderkonten, die die
Stimmrechte halten.
. Die Investition der Meldepflichtigen - der Muttergesellschaft von langfristig orientierten
Vermögensverwaltungsgesellschaften und Trusts, die im Auftrag ihrer Kunden Gelder investieren - und der
Tochtergesellschaften ist ausschließlich auf die Erzielung von Handelsgewinnen, d.h. Anlagerenditen, ausgerichtet.
Die Anlage zielt daher nicht auf die Umsetzung strategischer Entscheidungen im Hinblick auf das Tagesgeschäft der
Emittentin ab.
. Die Meldepflichtige und/oder ihre Tochtergesellschaften können innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte für die von der Meldepflichtigen und/oder ihren Tochtergesellschaften verwalteten Fonds, Trusts und
Separate Accounts erwerben, je nachdem, wie sie den Wert der Emittentin und / oder etwaige weitere
Kundeninvestitionen bei der Meldepflichtigen einschätzen. Diese Stimmrechte würden dann wieder vollständig der
Mitteilenden Partei und ihren Tochtergesellschaften zugerechnet werden.
. Weder die Mitteilende Partei noch ihre Tochtergesellschaften beabsichtigen, Einfluss auf die Zusammensetzung des
Vorstands oder des Aufsichtsrats der Emittentin zu nehmen.
. Weder die Mitteilende Partei noch ihre Tochtergesellschaften beabsichtigen, eine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital und die
Dividendenpolitik, zu erreichen.
. Im Hinblick auf die Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel wurde der Erwerb der Stimmrechte
weder mit Fremd- noch mit Eigenkapital finanziert, das von der Mitteilenden Partei oder den Tochtergesellschaften
aufgenommen wurde. Vielmehr wurde der Erwerb der Stimmrechte mit Kundengeldern finanziert, die von der
Meldepflichtigen und/oder ihren Tochtergesellschaften in Fonds, Trusts und separaten Konten verwaltet wurden.
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2021-04-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PVA TePla AG
Im Westpark 10-12
35435 Wettenberg
Deutschland
Internet: www.pvatepla.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1188316 2021-04-27
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April 27, 2021 04:00 ET (08:00 GMT)